Förderung der städtischen Sportvereine
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der künftigen Ausgestaltung der Sportförderung in Hamminkeln. Während die Stadt bisher lediglich Förderrichtlinien für Sportbauvorhaben vorhält, soll künftig auch der Sportbetrieb gefördert werden, wobei ein Schwerpunkt auf der Kinder- und Jugendförderung liegt.
Die Voraussetzungen für eine Förderung umfassen die Einhaltung einer Mindestmitgliederzahl, die Gemeinnützigkeit, den Sitz in Hamminkeln sowie die Zugehörigkeit zum LBS und zum Stadtsportverband. Zudem muss der Mitgliedsbeitrag eine festgelegte Höhe aufweisen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, da die Zuweisung unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel steht.
Für die Förderung des Sportbetriebs sieht die Verwaltung ein Staffelungssystem vor, das sich am Anteil der Kinder- und Jugendmitglieder orientiert. Vereine mit einem Anteil von unter 30 % erhalten einen Faktor von 1,00, Vereine zwischen 30 % und unter 40 % einen Faktor von 1,25 und Vereine mit einem Anteil von über 40 % einen Faktor von 1,50. Die Förderung der Pflege und Unterhaltung städtischer oder eigener Sportanlagen soll durch die Förderbeträge für den Sportbetrieb abgegolten werden, wobei die Gesamthöhe der bereitgestellten Mittel unverändert bleibt.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird beauftragt, die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer finalen Richtlinie zu beauftragen. Diese soll nach den genannten Kriterien erstellt und mit dem Stadtsportverband sowie den Vereinen abgestimmt werden, bevor sie zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
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- 08.12.2011kein Ergebnis hinterlegt