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Beschlussvorlage

Änderung der Hundesteuersatzung

2011/0162 08.12.2011

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht eine zweite Änderung der Hundesteuersatzung vor. Hintergrund der geplanten Anpassung sind Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung für die Jahre ab 2012, da ein Haushaltsausgleich derzeit nicht absehbar ist. Die Verwaltung schlägt vor, die Steuersätze zu erhöhen. Bei der Haltung eines Hundes soll der Satz von 54,00 € auf 72,00 € steigen. Bei zwei Hunden erhöht sich der Betrag pro Hund von 84,00 € auf 96,00 €, während bei drei oder mehr Hunden der Satz pro Hund von 96,00 € auf 108,00 € angehoben werden soll. Diese Änderung führt zu jährlichen Mehreinnahmen von etwa 46.000 €, die bereits im Finanzplanungszeitraum 2011 als Konsolidierungsmasse eingeplant waren.

Gegenstand der Vorlage ist zudem die Frage nach einer möglichen Steuerbefreiung oder -ermäßigung für Besuchshunde, die in einem Altenheim ehrenamtlich eingesetzt werden. Da die aktuelle Satzung keine entsprechenden Regelungen vorsieht, wurde ein entsprechender Antrag abgelehnt. Die Verwaltung empfiehlt, auch im Rahmen der Neufassung keine Befreiungstatbestände für Besuchshunde aufzunehmen. Als Gründe werden ein steigender Verwaltungsaufwand sowie mögliche Mindereinnahmen angeführt. Zudem wird auf die Gefahr hingewiesen, dass weitere Steuerbefreiungsansprüche für Hunde, die nicht rein privaten Zwecken dienen, entstehen könnten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Hundesteuersatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

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