4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2012 und Änderung des § 18 Festsetzung und Fälligkeit
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2011/0191 wird die 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln zur Beratung vorgelegt. Der Entwurf sieht Anpassungen der Gebührensätze für die Schmutz- und Regenwasserentsorgung zum 1. Januar 2012 sowie eine Änderung des § 18 zur Festsetzung und Fälligkeit vor.
Die Schmutzwassergebühr soll von 2,66 €/m³ auf 2,60 €/m³ sinken, während die Regenwassergebühr von 0,75 €/m² auf 0,80 €/m² steigt. Grund für die Senkung der Schmutzwassergebühr ist ein Überschuss aus dem Jahr 2010, der in die Kalkulation einfließt. Gleichzeitig wurde die Basis für die Abschreibungen von Anschaffungswerten auf Wiederbeschaffungszeitwerte umgestellt. Diese Änderung folgt einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und dient der substanziellen Kapitalerhaltung. Die kalkulatorische Abschreibung steigt dadurch von 1.240.762 € im Jahr 2011 auf 1.643.682 € im Jahr 2012 an. Zudem wurde der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung auf 6,75 % gesenkt.
Zudem soll § 18 der Satzung geändert werden, um die Regelungen zur Gebührenpflicht an die Satzung für die Abfallentsorgung anzupassen. Während die Gebührenpflicht für Niederschlagswasser zu Jahresbeginn entsteht, soll die Gebührenpflicht für Schmutzwasser mit Ablauf des Kalenderjahres entstehen, sodass die endgültige Festsetzung erst am Jahresende erfolgt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2011kein Ergebnis hinterlegt