Stand des Anzeigeverfahrens der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 und des Jahresabschlusses 2009 des Kernhaushaltes der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage (Nr. 2011/0200) des Vorstandsbereichs II befasst sich mit dem Stand des Anzeigeverfahrens der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 sowie des Jahresabschlusses 2009 des Kernhaushaltes der Stadt Hamminkeln. Nachdem der Rat die genannten Abschlüsse im Juli 2011 einstimmig festgestellt hatte, untersagte die Kommunalaufsicht mit Verfügung vom 26.10.2011 die öffentliche Bekanntmachung aufgrund von Verstößen gegen bilanzielle und haushaltsrechtliche Vorschriften.
In einem Gespräch zur Klärung der Anmerkungen wurden verschiedene Bilanzierungspunkte erörtert. Die Kommunalaufsicht sieht bei der Bewertung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie bei der Bildung von Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Sanierungsgeld Rechtsverstöße vor. Insbesondere die Anwendung eines Rekonstruktionswertes sowie die Wahl eines niedrigeren Zinsfattes bei den Pensionsrückstellungen wurden beanstandet. Zudem wurde die fehlende Passivierung von Zinssubventionen sowie die Notwendigkeit von Umgliederungen bei Erbbaurechtsgrundstücken und Anteilen am Freizeitverbund Niederrhein GmbH festgestellt. Auch die Struktur des Jahresabschlusses auf Produktebene sowie die Einhaltung der gesetzlichen Mindestgliederung wurden kritisiert.
Während die Kommunalaufsicht aufgrund der festgestellten Verstöße eine erneute Feststellung der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses 2009 durch den Rat für notwendig erachtet, vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass die erforderlichen Änderungen über die Korrekturvorschrift im nächsten Jahresabschluss nachgeholt werden können.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2011kein Ergebnis hinterlegt