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Beschlussvorlage

7. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2012

2011/0192 14.12.2011

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant zum 1. Januar 2012 eine 7. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Neukalkulation der Gebührensätze für die Entsorgung von Kleinkläranlagen sowie für abflusslose Gruben vor.

Nach der neuen Kalkulation sinkt der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von bisher 27,76 € pro Kubikmeter auf 26,74 €. Im Bereich der abflusslosen Gruben erhöht sich der Satz von bisher 10,94 € auf 11,74 € pro Kubikmeter.

Die Verwaltung begründet die Anpassung der Sätze mit den Ergebnissen der Jahresabschlüsse. Bei den abflusslosen Gruben resultiert aus dem Jahresabschluss 2010 ein Fehlbetrag, der auf diesen Bereich einen Anteil von 2.654 € entfallen lässt. Ein Anstieg des Gebührensatzes wird zudem durch die Erwartung rückläufiger Abfuhrmengen begründet.

Bei den Kleinkläranlagen entfällt in der künftigen Kalkulation der Ansatz kalkulatorischer Kosten für Abschreibung und Verzinsung. Um jährliche Schwankungen der Gebührensätze abzumildern, berücksichtigt die Verwaltung bei der Berechnung anteilige Fehlbeträge aus den Vorjahren teilweise. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gebührensätze aufgrund des Fixkostenanteils und schwankender Abfuhrmengen weiterhin variieren können, während Transport- und Betriebskosten proportional zur Menge anfallen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

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