Weisungsgebundenheit städtischer Vertreter in den Gremien von Drittorganisationen; hier: Abstimmungsverhalten der Ratsmitglieder Bernfried Schneiders und Karl-Heinz Stenck in der Zweckverbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0171 befasst sich mit der Weisungsgebundenheit von Ratsmitgliedern, die als Vertreter der Stadt Hamminkeln in den Gremien des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst tätig sind. Hintergrund ist die Entscheidung des Rates vom 28. September 2011, die Erhebung einer Konzessionsabgabe durch eine Anpassung der Gebührenstruktur zu ermöglichen.
In der Verbandsversammlung am 20. Oktober 2011 stimmte ein Ratsmitglied gegen diese Erhebung. Bei der anschließenden Verabschiedung einer Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung am 16. November 2011 enthielten sich zwei Ratsmitglieder der Abstimmung. Damit wurde gegen die im Innenverhältnis bestehende Weisung des Rates gehandelt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die entsandten Vertreter an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Ein Verstoß gegen diese Weisungen kann die Abberufung der Vertreter durch den Rat zur Folge haben, sofern sachliche Gründe vorliegen. Da es sich um ein erstmaliges Ereignoll ohne unmittelbare finanzielle Nachteile für die Stadt handelt, wird im Beschlussvorschlag die Entscheidung über eine Abberufung der beiden betroffenen Ratsmitglieder aus den Gremien des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst sowie die Erteilung einer schriftlichen Rüge durch den Bürgermeister angeregt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011kein Ergebnis hinterlegt