Nachbesetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport hier: Vertreter der Schulen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0208 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung der Schulvertretung im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport. Gemäß dem Schulgesetz NRW können Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung in diesen Ausschuss berufen werden, wobei sich deren Mitwirkungsrechte aufgrund der Zusammensetzung des Ausschusses auf Schulangelegenheiten beschränken.
Nach einem Beschluss des Rates aus dem Jahr 2004 werden jeweils ein Vertreter der Primarstufe und ein Vertreter der Sekundarstufe in den Ausschuss berufen. Aufgrund des Ausscheidens einer Vertreterin der Primarstufe aus dem Schuldienst zum Schuljahr 2011/2012 hat die Schulleiterkonferenz am 23. November 2011 eine Neubesetzung vorgeschlagen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Nachbesetzung für die Primarstufe wie folgt festlegt: Eine Schulleiterin soll als beratendes Mitglied und eine weitere Schulleiterin als beratendes stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss berufen werden. Die Wahl erfolgt durch Mehrheitswahl gemäß der Gemeindeordnung NRW, wobei der Bürgermeister kein Stimmrecht besitzt. Die Entscheidung über diese personelle Neubesetzung ist für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2011 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011kein Ergebnis hinterlegt