Haushaltssatzung und Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2012
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2011/0209 betrifft die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan inklusive der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2012. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde der Entwurf der Haushaltssatzung durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt, um ihn dem Rat zuzuleiten.
Der vorgesehene Ablauf sieht vor, dass der Haushaltsentwurf zunächst in den Fraktionen vorberaten wird. Im Anschluss sollen sich die zuständigen Fachausschüsse mit dem Entwurf befassen. Die endgültige Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat ist für die Sitzung am 1. März 2012 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf die Einzelheiten verwiesen, die dem Haushaltsplanentwurf zu entnehmen sind, welcher im Rahmen der Sitzung vorgelegt wird. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Fachausschüsse mit der Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung beauftragt. Federführend für die Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011kein Ergebnis hinterlegt