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Beschlussvorlage

Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss

2011/0170 14.12.2011 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2011/0170 liegt ein Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Am Brömmlingshof“ vor. Das Vorhaben betrifft ein Areal südlich der Bislicher Straße und des Brömmlingshofs. Ziel der Planung ist es, eine rechtliche Grundlage für die Bebauung und Erschließung von Grundstücken zu schaffen. Ein erster Entwurf sieht die Errichtung von fünf Einzelhäusern vor, die über eine Stichstraße in Verlängerung der Straße „In der Brinke“ erschlossen werden sollen.

Der Bereich ist im aktuellen Flächennutzungsplan teilweise als Wohnbaufläche und teilweise als Grünfläche mit der Zweckbindung Friedhof ausgewiesen. Da eine weitere Bebauung in diesem Bereich nicht mehr auf Basis der bestehenden Innenbereichsregelung nach § 34 BauGB erfolgen kann, ist die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dies dient auch dazu, die Erschließung sicherzustellen und mögliche Konflikte mit der angrenzenden Safterei zu regeln.

Der Plan umfasst zudem die Bebauung von Flächen, die bisher für eine Erweiterung des angrenzenden Friedhofs vorgesehen waren. Nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung wird die Nutzung dieser Flächen als entbehrlich eingestuft, da der Bedarf an Begräbnisflächen aktuell rückläufig ist und an anderen Standorten Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. Die Fachverwaltung bewertet das Konzept als tragfähig und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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