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Beschlussvorlage

Neufassung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW

2011/0203 14.12.2011 Fachdienste 65

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 zur Vorlagennummer 2011/0203 sieht eine Neufassung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen vor. Grundlage für diese Anpassung ist das Landeswassergesetz NRW, konkret die Paragrafen 61a Abs. 3 bis 7. Bisher sind die Termine für die Prüfung privater Abwasserleitungen an die Prüfintervalle der öffentlichen Kanalisation gekoppelt.

Auf Basis einer Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 28. September 2011 wird eine Änderung der Fristen vorgeschlagen. Für die Wasserschutzzone III a ist eine Verlängerung der Prüffrist bis Ende 2012 vorgesehen. In der Wasserschutzzone III b soll die Prüfung bis Ende 2013 erfolgen können. Zudem wird eine einjährige Fristverlängerung für die Bezirke 1 bis 10 im Bereich der Freispiegelkanalisation beantragt. Alle übrigen Termine der Satzung bleiben von dieser Änderung unberührt. Der Rat wird gebeten, die beigefügte Neufassung der Satzung in dieser Form zu beschließen.

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