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Beschlussvorlage

Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung B 473/Loikumer Rott

2011/0211 14.12.2011 Fachdienste 65

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung B 473 und Loikumer Rott. Hintergrund der Maßnahme ist die Entscheidung einer Unfallkommission, die sich aus Vertretern der Kreispolizeibehörde, des Landesbetriebs Straßenbau NRW und des Ordnungsamtes der Stadt Hamminkeln zusammensetzt. Die Kommission sah aufgrund der Verkehrsströme und eines Unfalls im Oktober 2010 Handlungsbedarf zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Die Planung des Landesbetriebs Straßenbau NRW sieht eine Rechtsabbiegerspur von der Autobahn in Richtung Gewerbegebiet vor, um den Verkehrsfluss zu erleichtern. Diese bauliche Veränderung würde dazu führen, dass der bestehende Radweg in diesem Bereich aufgegeben werden muss. Eine Verlegung des Radweges parallel zur neuen Abbiegespur sowie die Herstellung einer Querverbindung zur Straße Beerenhuk wären mit erheblichen Kosten verbunden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, auf die endgültige Herstellung der Radwegeverbindung zu verzichten. Der Rückbau des bestehenden Teilstücks des Radweges würde im Rahmen der Umsetzung der Lichtsignalanlage durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW übernommen. Für die Stadt Hamminkeln entstehen gemäß Bundesfernstraßengesetz anteilige Kosten in Höhe von etwa 40.000 Euro für die Errichtung der Lichtsignalanlage. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für das Jahr 2012 beantragt. Der Rat soll der Planung zustimmen und auf die Radwegeverbindung verzichten.

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