Förderrichtlinien des Kreises Wesel für offene Jugendarbeit hier: Vereinbarung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0083 befasst sich mit der Vereinbarung über die Förderrichtlinien des Kreises Wesel für die offene Kinder- und Jugendarbeit. Im Rahmen der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans des Kreises Wesel beabsichtigt das Jugendamt des Kreises, durch Rahmenvereinbarungen mit den Trägern der offenen Jugendarbeit den unterschiedlichen Vorgaben der Städte und Gemeinden besser zu entsprechen. Ziel dieser Vereinbarungen ist es, die individuellen Angebote vor Ort zu berücksichtigen und den Fokus verstärkt auf Qualitätsstandards zu legen.
Die neue Regelung sieht vor, dass neben dem klassischen Angebot der „Offenen Tür“ verstärkt aufsuchende Jugendarbeit, mobile Angebote sowie Kooperationen mit Schulen sowie die Sozialraumvernetzung gefördert werden sollen. Für den Bereich der Stadt Hamminkeln wird im Zuge dieses Verfahrens eine Erhöhung der geförderten Fachkraftstellen von bisher vier auf insgesamt 4,5 Stellen vorgeschlagen.
Die finanzielle Förderung umfasst einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 60 Prozent der Bruttopersonalkosten sowie einen Organisationszuschuss als Pauschale für die Programmgestaltung, Ausstattung und Honorarkräfte. Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln, die als Träger der Einrichtung „JuZe“ fungiert, befürwortet die Fortschreibung des Förderplans. Dem Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport wird vorgeschlagen, den Entwurf der Rahmenvereinbarung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit dem Abschluss der Vereinbarung mit dem Kreis Wesel zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2011kein Ergebnis hinterlegt