Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (7. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Förderrichtlinien des Kreises Wesel für offene Jugendarbeit hier: VereinbarungZur Vorlage · 2011/0083 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0083 befasst sich mit der Vereinbarung über die Förderrichtlinien des Kreises Wesel für die offene Kinder- und Jugendarbeit. Im Rahmen der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans des Kreises Wesel beabsichtigt das Jugendamt des Kreises, durch Rahmenvereinbarungen mit den Trägern der offenen Jugendarbeit den unterschiedlichen Vorgaben der Städte und Gemeinden besser zu entsprechen. Ziel dieser Vereinbarungen ist es, die individuellen Angebote vor Ort zu berücksichtigen und den Fokus verstärkt auf Qualitätsstandards zu legen.
Die neue Regelung sieht vor, dass neben dem klassischen Angebot der „Offenen Tür“ verstärkt aufsuchende Jugendarbeit, mobile Angebote sowie Kooperationen mit Schulen sowie die Sozialraumvernetzung gefördert werden sollen. Für den Bereich der Stadt Hamminkeln wird im Zuge dieses Verfahrens eine Erhöhung der geförderten Fachkraftstellen von bisher vier auf insgesamt 4,5 Stellen vorgeschlagen.
Die finanzielle Förderung umfasst einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 60 Prozent der Bruttopersonalkosten sowie einen Organisationszuschuss als Pauschale für die Programmgestaltung, Ausstattung und Honorarkräfte. Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln, die als Träger der Einrichtung „JuZe“ fungiert, befürwortet die Fortschreibung des Förderplans. Dem Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport wird vorgeschlagen, den Entwurf der Rahmenvereinbarung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit dem Abschluss der Vereinbarung mit dem Kreis Wesel zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (7. Sitzung)
- 2Sachstand zur Arbeit der JuZe Hamminkeln und Vorstellung des LeitungsteamsZur Vorlage · 2011/0082 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2011/0082 dient der Information des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport über den aktuellen Stand der Arbeit im Jugendzentrum Hamminkeln. Im Rahmen der Sitzung am 21. Juni 2011 ist die Vorstellung des neuen Leitungsteams vorgesehen, welches die Arbeit im Jugendzentrum seit dem 1. April 2011 aufnimmt.
Die pädagogischen Fachkräfte werden im Rahmen der Sitzung die derzeitige Tätigkeit sowie die damit verbundenen Zielsetzungen präsentieren. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister und die Amtsleiterin des Schulverwaltungsamtes erstellt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (7. Sitzung)
- 3Ausbau von U-3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen hier: Mühlenbergkindergarten BrünenZur Vorlage · 2011/0085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung am Mühlenberg in Brünen. Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung hat der Kreis Wesel einen Bedarf von zehn U3-Plätzen für diese Einrichtung ermittelt. Da die bauliche Lage keine Erweiterungen durch Anbauten zulässt, sollen die neuen Plätze durch Umbaumaßnahmen innerhalb bestehender Räumlichkeiten geschaffen werden. Diese Maßnahmen beinhalten die Nutzung ehemaliger Mietwohnungen und eine Teilsanierung des Gebäudes.
Aufgrund der Art der Maßnahme sieht die gesetzliche Zuschussregelung einen Betrag von 12.000 Euro pro Platz vor, wobei das Land Nordrhein-Westfalen 90 Prozent der Kosten übernimmt. Der Kindergartenverein Brünen e.V. beantragt bei der Stadt die Übernahme des verbleibenden Trägeranteils. Während im Rahmen der Haushaltsberatung eine Reduzierung des Trägeranteils von 10 auf 5 Prozent beschlossen wurde, legt der Verein dar, dass der Ausbau bei einer Beteiligung von nur 5 Prozent aufgrund der notwendigen Sanierungsarbeiten und der geringeren Landesförderung nicht realisierbar ist.
Die zuständige Fachabteilung schlägt daher vor, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent zu gewähren, was einem Betrag von 12.000 Euro entspricht, und diesen im Haushalt 2012 bereitzustellen. Damit soll die Grundlage für den Antrag des Vereins beim Landesjugendamt geschaffen werden. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, den Zuschuss in Höhe von 10 Prozent zu bewilligen. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen im Bereich der ehemaligen Wohnungen werden separat im Betriebsausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 30.06.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (10. Sitzung)
- 21.06.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (7. Sitzung)
- 4Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Betriebskosten des kath. Kindergartens Mehrhoog vom 11.10.10Zur Vorlage · 2011/0084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Katholische Kirchengemeinde Heilig Kreuz in Mehrhoog hat für das Kindergartenjahr 2010/2011 die Übernahme nicht finanzierter Betriebskosten beantragt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, der Kirchengemeinde einen Zuschuss in Höhe von 7.583,10 Euro zu gewähren.
Die Kostenaufstellung für das betreffende Kindergartenjahr weist Betriebskosten in Höhe von 452.069,17 Euro aus, wobei der Trägeranteil von 12 Prozent 54.248,31 Euro entspricht. Die Einrichtung verfügt über insgesamt 93 Plätze, wovon 80 Plätzen dem kirchlichen Grundbestand zugeordnet sind und 13 Plätze als Überhangplätze gelten. Die Gewährung des beantragten Zuschusses erfolgt laut Vorlage unter Berücksichtigung der hohen Nachfrage sowie zur Sicherstellung des Anspruchs auf einen Kindergartenplatz. Die entsprechenden Mittel sind im Produkt 10060101 unter dem Sachkonto 53140000 eingestellt.
Zukünftig ist ein Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren geplant. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Kreises sollen sechs Plätze für diese Altersgruppe geschaffen werden. Für die Betreuung der über Dreijährigen verbleiben infolgedessen 82 Plätze, was zu einer Verringerung der Anzahl der Überhangplätze in der Einrichtung führt. Der Beschlussvorschlag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport.
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- 21.06.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (7. Sitzung)
- 5Projekt "Jedem Kind ein Instrument" - Weiterführung der MaßnahmeZur Vorlage · 2011/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die Weiterführung des musikpädagogischen Projekts „Jedem Kind ein Instrument“ für die Grundschulen Hamminkeln, Brünen und Mehrhoog vor. Das Programm, eine Initiative der Kulturstiftung des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Zukunftsstiftung Bildung, ergänzt den Musikunterricht in Kooperation mit der Musikschule Hamminkeln. Ziel ist die Förderung der kulturellen Teilhabe und der Bildungschancen durch den schrittweisen Erlernen von Instrumenten.
Im ersten Schuljahr lernen die Kinder 15 verschiedene Instrumente im Klassenverband kennen, während ab dem zweiten Jahr der Unterricht an einem selbstgewählten Instrument erfolgt. Die Kostenstruktur sieht für das erste Jahr eine Entgeltfreiheit vor, während für die Folgejahre Elternbeiträge von 20,00 Euro bzw. 35,00 Euro pro Monat vorgesehen sind. Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder Sozialhilfe beziehen, sind von diesen Beiträgen befreit; die entsprechenden Ausfälle werden von der Stiftung übernommen.
Für das Schuljahr 201[1]/2012 wird eine Förderung in Höhe von 15.980,00 Euro für 170 Teilnehmer kalkuliert, die von der Stadt an die Musikschule weitergeleitet wird. Die Anschaffungskosten für Instrumente werden zur Hälfte von der Stiftung bezuschusst, während die verbleibende kommunale Kostenlast durch private Partner, Spenden oder vorhandene Bestände gedeckt werden soll. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, die Weiterführung des Projekts zu beschließen und die Verwaltung mit dem Abschluss der notwendigen Kooperationsvereinbarungen zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2011 · Rat (13. Sitzung)
- 21.06.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (7. Sitzung)
- 6Mitteilungen zur GemeinschaftsschuleZur Vorlage · 2011/0107 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bürgermeister informierte den Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport über die rechtliche Situation bezüglich der geplanten Gemeinschaftsschule in Hamminkeln. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster wurde die Gründung der Gemeinschaftsschule als Schulversuch als rechtswidrig eingestuft. Infolgedessen wird kein weiterer Schulversuch zur Einführung dieser Schulform stattfinden.
Die zuständige Bezirksregierung arbeitet derzeit daran, die Gemeinschaftsschule als reguläre Schulform in die gesetzlichen Strukturen einzuarbeiten. Mit dem Ende des Schulversuchs entfallen voraussichtlich auch die damit verbundenen Sondervergünstigungen.
Hinsichtlich des weiteren Vorgehens schlug der Bürgermeister vor, eine geplante Elternbefragung erst dann durchzuführen, wenn die Landesregierung die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für die Einführung einer Gemeinschaftsschule vorgelegt hat. Der Ausschuss nahm die Ausführungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 21.06.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (7. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen