Schulentwicklungsplanung weiterführende Schulen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2011/0130 befasst sich mit der Schulentwicklungsplanung für weiterführende Schulen in Hamminkeln. Im Juni 2011 hatte der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die Beantragung eines Schulversuchs zur Gemeinschaftsschule zu erarbeiten. Ziel war es, diesen Entwurf im Oktober 2011 dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Juni 2011 ist dieser Beschluss jedoch hinfällig geworden. Das Gericht erklärte den Schulversuch für nichtig, da nach Ansicht des Gerichts kein Erprobungsbedarf bestehe und eine Genehmigung eine Änderung des Schulgesetzes voraussetze. Die Landesregierung NRW plant, bis Anfang September 2011 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Schulgesetzes vorzulegen, wobei das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich bis Ende Oktober 2011 abgeschlossen sein soll.
Die zuständige Fachabteilung schlägt daher vor, die endgültige Schulrechtsänderung abzuwarten. Für das erste Quartal 2012 ist die Durchführung einer Informationsveranstaltung sowie einer anschließenden Befragung der Eltern von Grundschulen vorgesehen. Die Ergebnisse dieser Befragung sollen als Grundlage für die weitere Arbeit der bereits eingerichteten Arbeitsgruppe des Rates zur Schulentwicklungsplanung dienen. Diese Arbeitsgruppe soll daraufhin einen entsprechenden Entscheidungsvorschlag für die zuständigen Beschlussgremien ausarbeiten.
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Beratungsfolge
- 14.09.2011kein Ergebnis hinterlegt