Kindergartenbedarfsplanung für den Ortsteil Mehrhoog
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2011/0131 befasst sich mit der Kindergartenbedarfsplanung für den Ortsteil Mehrhoog. Aufgrund gesetzlicher Änderungen durch das Kinderförderungsgesetz, das ab dem 1. August 2013 erweiterte Betreuungsansprüche für Kinder unter drei Jahren vorsieht, besteht die Verpflichtung der Kommune, die entsprechenden Plätze sicherzustellen. Eine Bedarfsplanung des Kreises Wesel zeigt für den Ortsteil Mehrhoog ab dem Kindergartenjahr 2012 eine Unterversorgung bei Plätzen für Kinder unter drei sowie über drei Jahren auf.
Diese Entwicklung resultiert unter anderem aus der Schließung einer Gruppe im Kindergarten Heilig Kreuz sowie einer unzureichenden Kapazitätserweiterung der AWO Kindertageseinrichtung. Während für die Altersgruppe der drei- bis fünfjährigen Kinder ein Rückgang prognostiziert wird, ist für die ein- und zweijährigen Kinder bis zum Jahr 2020 kein Rückgang der Kinderzahlen zu erwarten. Um den Mindestbedarf zu decken, schlägt die Jugendhilfeplanung die Erstellung einer neuen Kindertageseinrichtung im Umfang von zwei Gruppen vor.
Als Umsetzungsmöglichkeit wird ein Investorenmodell vorgeschlagen, bei dem ein Investor auf kommunalem Grundstück eine Einrichtung errichtet und diese für 25 Jahre gegen eine Mietpauschale vermietet, bevor das Objekt in das Eigentum der Kommune übergeht. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Modell zu prüfen, ein geeignetes Grundstück in Mehrhoog zu suchen und Gespräche mit potenziellen Trägern zu führen. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport befürwortet das Vorhaben.
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- 14.09.2011kein Ergebnis hinterlegt