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Beschlussvorlage

Dichtigkeitsprüfung von privaten Abwasserleitungen hier: Satzungsänderung

2011/0160 09.11.2011 Fachdienste 65

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit einer geplanten Änderung der Satzung zur Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen in der Stadt Hamminkeln. Die aktuellen Prüffristen für private Leitungen sind gemäß § 61a des Landeswassergesetzes an die Termine zur Überprüfung der öffentlichen Kanalisation gekoppelt.

Auf Grundlage einer Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 28. September 2011 wird eine Anpassung der Fristverlängerungen vorgeschlagen. Konkret sieht die Vorlage vor, die Prüfungsfristen in der Wasserschutzzone III a bis zum Ende des Jahres 2012 und in der Wasserschutzzone III b bis zum Ende des Jahres 2013 zu verschieben. Zudem soll für die Bezirke 1 bis 10, welche eine Freispiegelkanalisation nutzen, eine einjährige Fristverlängerung in allen betroffenen Bezirken umgesetzt werden. Alle übrigen Termine der Satzung bleiben von dieser Änderung unberührt.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Verwaltung damit beauftragt, die entsprechende Satzungsänderung vorzubereiten. Die vorbereitete Vorlage soll anschließend dem Rat der Stadt Hamminkeln zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden.

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