Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Quartalsbericht II/2011Zur Vorlage · 2011/0153 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2011/0153 zum Quartalsbericht II/2011 legt die Finanz- und Ergebnisrechnungen der Stadt Hamminkeln für den Zeitraum von Januar bis Juni 2011 dar. Die Einnahmen aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen belaufen sich auf 216.290,18 €, wobei Mittel für die energetische Sanierung des Schulzentrums sowie die Umgestaltung des Feuerwehrgerätehauses Brünen enthalten sind. Ein wesentlicher Teil der im Planansatz vorgesehenen Sonderpostenauflösungen und der Verlustübernahme des Kernhaushaltes wird erst bei den Jahresabschlussbuchungen ausgewiesen.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte, darunter Gebühren für Abfallbeseitigung, Kanalbenutzung und Straßenreinigung, liegen mit 3.050.442,24 € im Soll. Auch bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten, wie Mieten städtischer Wohnungen und Eintrittsgeldern für Bäder, entspricht das Ergebnis dem Planansatz.
Im Bereich der Aufwendungen zeigt der Bericht im Produktbereich Gebäudemanagement, dass die Baumaßnahmen aus den Konjunkturpaketen baulich abgeschlossen sind, jedoch noch die Schlussrechnungen ausstehen. Bei den Sportstätten wurden Überschreitungen der Ansätze für Strom, Wasser und Abfallentsorgung verzeichnet, was auf mögliche Fehlbuchungen hindeutet und geprüft wird. Im Bereich Entwässerung wird die Prüfung einer thermischen Klärschlammverwertung erwähnt. Für die Bereitstellung von Erschließungsstraßen wurden für das Jahr 2011 keine Mittel für die Erneuerung von Verschleißdecken eingeplant; es wurden lediglich 20.000 € für dringende Instandsetzungsmaßnahmen veranschlagt. Die Transferaufwendungen für Abwasserabgaben an das Land NRW liegen mit 35.677,77 € unter dem veranschlagten Betrag.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.11.2011 · Betriebsausschuss (13. Sitzung)
- 2Quartalsbericht III/2011Zur Vorlage · 2011/0159 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2011/0159 der Fachdienste 65 zum Quartalsbericht III/2011 legt die finanzielle Lage der verschiedenen Produktbereiche für den Zeitraum von Januar bis September 2011 dar.
Im Bereich der Einnahmen liegen die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte mit rund 5 Millionen Euro im Plan. Diese setzen sich unter anderem aus Gebühren für Abfallbeseitigung, Kanalbenutzung und Straßenreinigung zusammen. Auch die privatrechtlichen Leistungsentgelte, wie Mieten für städtische Wohnungen und Erlöse aus der Altpapierverwertung, bewegen sich im Soll. Bei den Zuwendungen wurden Mittel für die energetische Sanierung des Schulzentrums Hamminkeln sowie für das Feuerwehrgerätehaus Brünen abgerufen. Erhebliche Sonderpostenauflösungen und Landeszuschüsse werden erst im Jahresabschluss ausgewiesen.
Bei den Aufwendungen zeigen sich in einigen Bereichen Abweichungen vom Planansatz. Im Produktbereich Sportstätten wurden die Ansätze für Strom, Wasser und Abfallentsorgung überschritten. Im Bereich der sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden Überschreitungen beim Bauhof, bei sozialen Einrichtungen sowie bei der Abfallentsorgung verzeichnet, unter anderem durch veränderte Behältermieten. Im Bereich der Erschließungsstraßen wurden für das Jahr 2011 keine Mittel für die Erneuerung von Verschleißdecken auf Wirtschaftswegen eingestellt; es werden lediglich Mittel für dringende Instandsetzungsmaßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht genutzt. Im Bereich Entwässerung wird eine thermische Verwertung von Klärschlamm geprüft. Die Personalaufwendungen weisen keine Besonderheiten auf, abgesehen von der systembedingten Periodisierung von Einmalzahlungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.11.2011 · Betriebsausschuss (13. Sitzung)
- 3Zustimmung des Betriebsausschusses zur "Dienstanweisung für den Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln und die Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Stadtverwaltung"Zur Vorlage · 2011/0156 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2011/0156 befasst sich mit der Überarbeitung der Dienstanweisung für den Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln sowie der Regelung der Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Stadtverwaltung. Hintergrund der Neufassung ist die Umbesetzung der Betriebsleitung des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln zum 1. November 2011.
Gemäß der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen ist der Bürgermeister dazu berechtigt, die Geschäftsverteilung innerhalb einer aus mehreren Mitgliedern bestehenden Betriebsleitung per Dienstanweisung zu regeln, sofern hierzu die Zustimmung des Betriebsausschusses vorliegt. Die vorliegende Vorlage dient somit der Vorlage dieser überarbeiteten Regelung zur Entscheidung.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Betriebsausschuss der überarbeiteten Dienstanweisung für den Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln und die Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Stadtverwaltung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung zustimmt. Die entsprechende Fassung der Dienstanweisung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 65.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.11.2011 · Betriebsausschuss (13. Sitzung)
- 4Entgeltsatzung für Bauhofleistungen gegenüber DrittenZur Vorlage · 2011/0158 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2011/0158 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Einführung einer Entgeltsatzung für Bauhofleistungen des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln (GBH) gegenüber Dritten. Der Bauhof übernimmt als öffentliche Einrichtung der Stadt Hamminkeln sowohl gesetzliche Pflichtaufgaben, wie die Verkehrssicherung, die Straßenreinigung, die Abfallbeseitigung sowie die Pflege von Friedhöfen und Grünflächen, als auch freiwillige Leistungen. Dazu zählen unter anderem die Unterhaltung von Sportanlagen, die Gebäudeunterhaltung sowie die Wartung von Fahrzeugen und Maschinen.
Während bestimmte Leistungen, wie die Straßenreinigung oder die Abfallbeseitigung, nicht privatisiert sind oder aus Aufträgen Dritter resultieren, werden die übrigen Kosten mit dem Kernhaushalt verrechnet. Die Vorlage führt aus, dass für Leistungen im Rahmen von Aufträgen Dritter – beispielsweise die Bereitstellung von Absperrmaterialien für Veranstaltungen, die Reinigung nach Volksfesten oder die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners – bislang keine Abrechnungsmodalitäten existieren. Um zu verhindern, dass der GBH diese Kosten ohne Gegenleistung tragen muss, wurde die neue Entgeltsatzung erstellt. Die entsprechenden Stundenverrechnungssätze werden nach Fertigstellung der Vorlage nachgereicht. Der Betriebsausschuss schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Rat die Verabschiedung dieser Entgeltsatzung zu empfehlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.11.2011 · Betriebsausschuss (13. Sitzung)
- 5Sammlung von Baum- und Strauchschnitt in DingdenZur Vorlage · 2011/0154 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0154 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Neugestaltung der Sammlung von Baum- und Strauchschnitt in Dingden. Bisher wird Grünschnitt im vierwöchigen Rhythmus auf einem Parkplatz an der Hauptschule in der Krechtinger Straße gesammelt. Da dieser Platz frei zugänglich ist, kommt es regelmäßig zu Ablagerungen von Gartenabfällen außerhalb der Annahmezeiten, was zu Beschwerden aus der Nachbarschaft führt. Ein Versuch, die Annahme an der Güterstraße auf einen 14-tägigen Rhythmus zu erweitern, wurde aufgrund von Geruchsemissionen und Ungezieferbefall als nicht fortführbar eingestuft.
Als Alternative wird die Nutzung eines städtischen Grundstücks an der Straße „Am Depot“ vorgeschlagen. Für die Einrichtung eines geordneten Annahmeplatzes sind die Einzäunung mit einem mobilen Bauzaun sowie die Anlage einer schottergebundenen Wegeführung vorgesehen. Die geschätzten Kosten für Material belaufen sich auf etwa 12.000 Euro, wobei die Herrichtung durch den städtischen Bauhof erfolgen soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Gemeinschaftsbetrieb mit der Herrichtung des neuen Platzes und der Verlagerung der Grünschnittannahme für das kommende Jahr zu beauftragen. Zudem soll die Machbarkeit sowie die finanziellen Auswirkungen einer Gebührenerhebung für die Grünschnittannahme geprüft und erneut zur Entscheidung vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.11.2011 · Betriebsausschuss (13. Sitzung)
- 6Dichtigkeitsprüfung von privaten Abwasserleitungen hier: SatzungsänderungZur Vorlage · 2011/0160 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit einer geplanten Änderung der Satzung zur Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen in der Stadt Hamminkeln. Die aktuellen Prüffristen für private Leitungen sind gemäß § 61a des Landeswassergesetzes an die Termine zur Überprüfung der öffentlichen Kanalisation gekoppelt.
Auf Grundlage einer Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 28. September 2011 wird eine Anpassung der Fristverlängerungen vorgeschlagen. Konkret sieht die Vorlage vor, die Prüfungsfristen in der Wasserschutzzone III a bis zum Ende des Jahres 2012 und in der Wasserschutzzone III b bis zum Ende des Jahres 2013 zu verschieben. Zudem soll für die Bezirke 1 bis 10, welche eine Freispiegelkanalisation nutzen, eine einjährige Fristverlängerung in allen betroffenen Bezirken umgesetzt werden. Alle übrigen Termine der Satzung bleiben von dieser Änderung unberührt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Verwaltung damit beauftragt, die entsprechende Satzungsänderung vorzubereiten. Die vorbereitete Vorlage soll anschließend dem Rat der Stadt Hamminkeln zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.11.2011 · Betriebsausschuss (13. Sitzung)
- 7Errichtung eines Blockheizkraftwerkes an der Turnhalle am Mumbecker Bach in DingdenZur Vorlage · 2011/0174 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2011/0174 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der geplanten Errichtung eines Blockheizkraftwerkes. Das Vorhaben ist im Bereich der Turnhalle am Mumbecker Bach in Dingden angesiedelt. Die Vorlage wurde dem Betriebsausschuss in der Sitzung vom 9. November 2011 zur Kenntnis gebracht. Der Inhalt der Mitteilung dient der Information über die beabsichtigte technische Anlage zur Wärme- und Stromerzeugung an diesem Standort.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.11.2011 · Betriebsausschuss (13. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen