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Beschlussvorlage

Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln hier: Einführung einer Entgeltregelung für die Benutzung der städtischen Sportstätten durch die Sportvereine

2011/0183 30.11.2011 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Sportstätten in Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist die Einführung einer Entgeltregelung für die Nutzung von Hallen- und Außensportanlagen durch Sportvereine sowie durch Dritte.

Nach Angaben der Verwaltung sollen künftig Kostenbeiträge zur Deckung der Bewirtschaftungskosten erhoben werden. Die vorgeschlagenen Sätze belaufen sich auf 2,50 € pro Übungszeiteinheit für Hallensport und 7,00 € pro Übungszeiteinheit für Außensportanlagen. Als Grundlage für die Berechnung dienen die belegten Nutzungseinheiten im Trainings- und Übungsbetrieb. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die genaue Zuordnung der Bewirtschaftungskosten, etwa für Reinigung, Strom, Wasser oder Versicherungen, derzeit aufgrund fehlender separater Messvorrichtungen für einzelne Objekte nur teilweise über Schätzwerte möglich ist. Ein Vergleich mit der Halle am Mumbecker Bach, bei der die Kosten vollständig zugeordnet werden können, dient der Verifizierung der Kalkulation.

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss, die Benutzungsordnung entsprechend zu ergänzen. Die endgültige Höhe der Entgelte steht unter dem Vorbehalt einer möglichen Rabattierung durch den Betriebsausschuss. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, das System der Entgelterhebung dem Stadtsportverband sowie den Vereinen vorzustellen und im Jahr 2012 eine systematische Erfassung und Aufteilung der Bewirtschaftungskosten für alle sportlichen Objekte aufzubauen.

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