Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (9. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Forum Jugend der Stadt Hamminkel - hier Vorstellung der Aktivitäten des 2011 gegründeten JugendforumsZur Vorlage · 2011/0179 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2011/0179 der Fachdienste 40 dient der Information des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport. Gegenstand der Vorlage ist die Vorstellung der Aktivitäten des im Jahr 2011 gegründeten Forums Jugend der Stadt Hamminkeln.
Das Forum Jugend wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, eine jugendpolitische Arbeit innerhalb der Stadt aufzubauen. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses am 30. November 2011 werden die Mitglieder des Forums ihre Tätigkeiten und die durchgeführten Arbeiten des vergangenen Jahres präsentieren. Die Vorlage dient somit der Berichterstattung über die bisherigen Entwicklungen und die Arbeit des Gremiums seit dessen Gründung.
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Beratungsfolge
- 30.11.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (9. Sitzung)
- 2Fachkraftstelle für die offene Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2011/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0176 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Anpassung der Fachkraftstellen für die offene Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen Hamminkeln und Dingden. Hintergrund ist ein neuer Förderplan des Kreises Wesel als zuständiger Jugendhilfeträger, der zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt.
Aufgrund veränderter Bedarfe ergibt sich eine Reduzierung des Stellenbedarfs im Ortsteil Hamminkeln von 2,5 auf 2,0 Fachkraftstellen. Im Gegensatz dazu steigt der Bedarf im Ortsteil Dingden aufgrund gestiegener Bevölkerungszahlen von 1,0 auf 1,5 Fachkraftstellen an. Der Kreis Wesel übernimmt weiterhin 60 Prozent der anerkennungsfähigen Personalkosten sowie einen Organisationszuschuss.
Die Katholische Kirchengemeinde St. Pankratius Dingden hat Interesse bekundet, die bestehende 0,5-Fachstelle in ihrer Jugendeinrichtung auf 1,0 Fachstelle zu erhöhen. Die Kirchengemeinde würde dabei 20 Prozent der verbleibenden Personalkosten tragen. Für die restlichen 20 Prozent der Kosten wird die Übernahme durch kommunale Mittel beantragt, analog zur bisherigen Finanzierungsstruktur. Die jährlichen Zusatzkosten für die Stadt Hamminkeln belaufen sich auf etwa 6.000 Euro.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Verwaltung mit der Änderung der Vereinbarung mit der Kirchengemeinde zu beauftragen und die entsprechenden Mittel für den Personalkostenzuschuss in den Haushalt 2012 einzustellen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2011 · Rat (15. Sitzung)
- 08.12.2011 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 30.11.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (9. Sitzung)
- 3Schulentwicklungsplanung - Grundschule Hamminkeln, hier Teilstandort RingenbergZur Vorlage · 2011/0173 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Schulentwicklungsplanung der Grundschule Hamminkeln, insbesondere im Hinblick auf den Teilstandort Ringenberg. Für das Schuljahr 2012/2013 wurden am Teilstandort Ringenberg 13 Anmeldungen für die Schuleingangsklasse verzeichnet. Da die rechtliche Mindestzahl für die Bildung einer Eingangsklasse bei 18 Kindern liegt und eine Ausnahme nur bei mindestens 15 Anmeldungen möglich ist, wird in Absprache mit der unteren Landesbehörde eine Verlängerung der Anmeldefrist bis Dezember 2011 angestrebt.
Sollte die erforderliche Mindestzahl nach Ablauf der Frist nicht erreicht werden, sieht die Vorlage die Auflösung des Teilstandortes vor. In diesem Fall würden die Klassen zwei bis vier zum Standort Hamminkeln verlegt. Die Beförderung der Kinder per Schulbus ist vorgesehen, wobei die Kosten für ein Schuljahr auf etwa 22.000 Euro geschätzt werden. Die Kapazitäten der Grundschule Hamminkeln sowie die Räumlichkeiten für die Offene Ganztagsschule werden als ausreichend bewertet.
Alternativ wird eine Variante betrachtet, bei der die Klassen zwei bis vier zum Schuljahr 2012/2013 am Standort Ringenberg verbleiben und die Auflösung erst zum Schuljahr 2013/2014 erfolgt. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, den Teilstandort Ringenberg aufzulösen, falls keine Eingangsklasse gebildet werden kann oder die Anmeldezahlen in den Folgejahren nicht ausreichen. Die Verwaltung führt zudem eine Befragung der Eltern durch, um die Auswirkungen der möglichen Schließung zu untersuchen.
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- 30.11.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (9. Sitzung)
- 4Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2011/0177 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2011/0177 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen in der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist das am 20. Oktober verabschiedete 6. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz ermöglicht Veränderungen im Bereich der Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen und Gymnasien.
Da die Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung zuvor das Konzept eines Schulversuchs zur Gemeinschaftsschule favorisiert hatte, dieses Vorhaben jedoch nach dem aktuellen Schulkonsens nicht mehr umsetzbar ist, muss die Stadt nun alternative Möglichkeiten prüfen. Ziel ist es, auf Basis des neuen Schulgesetzes zukunftsweisende Optionen für die weiterführenden Schulen zu ermitteln.
Die Verwaltung plant, im November an verschiedenen Fachgesprächen zur neuen landesweiten Rechtslage teilzunehmen und über die Ergebnisse zu berichten. Für das Frühjahr 2012 ist zudem eine Informationsveranstaltung vorgesehen, die die Möglichkeiten des neuen Schulgesetzes für die weiterführenden Schulen erläutert. Um das weitere Vorgehen abzustimmen, soll die Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung im Januar 2012 einberufen werden.
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- 30.11.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (9. Sitzung)
- 5SchokoticketZur Vorlage · 2011/0178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Einführung des sogenannten Schokotickets im Rahmen der Tarifharmonisierung zwischen der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Durch den Zusammenschluss der Verkehrsräume und die Einführung des VRR-Tarifs im Bereich der VGN werden die bisherigen Schülertarife verändert. Das Schokoticket soll die bisherige Schülerjahreskarte der VGN zum 1. Februar 2012 ersetzen. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung handelt es sich bei dem Schokoticket um ein personenbezogenes Ticket, das auch zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Freizeit berechtigt.
Für Schülerinnen und Schüler, die nach der Schülerfahrkostenverordnung einen Anspruch auf Fahrtkosten haben, sieht das Modell einen monatlichen Eigenanteil von 12,00 Euro vor. Die Übernahme des Tickets durch den Schulträger ist an den Abschluss eines entsprechenden Schulträgervertrages mit den Verkehrsbetrieben NIAG, VGN/RVN und VRR gebunden. Schüler ohne diesen Anspruch können das Ticket zu einem monatlichen Preis von 29,80 Euro selbst erwerben. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einführung des Schokotickets eine Ergänzung zum bestehenden Schülerspezialverkehr der Stadt Hamminkeln darstellen kann. Der Vorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport die Verwaltung beauftragt, die für die Einführung zum 1. Februar 2012 notwendigen Verträge abzuschließen.
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- 30.11.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (9. Sitzung)
- 6Kindergartenbedarfsplanung für den Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2011/0185 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2011/0185 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Kindergartenbedarfsplanung für den Ortsteil Mehrhoog. Hintergrund der Vorlage ist ein Auftrag aus dem Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport vom 14. September 2011, Entscheidungsgrundlagen für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen zu prüfen.
Das Kreisjugendamt hat für Mehrhoog ein Defizit an Betreuungsplätzen festgestellt, was unter anderem auf den Bedarf im Bereich der U3-Betreuung sowie auf geplante Änderungen in bestehenden Einrichtungen zurückzuführen ist. Der Kreis Wesel empfiehlt den Bau einer zusätzlichen, mindestens zweigruppigen Einrichtung, da die Bevölkerungsentwicklung im Bereich der unter sechsjährigen Kinder kein Absinken der Zahlen prognostizieren lässt. Eine kurzfristige Nutzung von Schulräumen der Bonhoefferschule für Kindertageseinrichtungen ist aufgrund der aktuellen und erwarteten Belegung der Grundschule sowie des steigenden Bedarfs an Räumen für die Offene Ganztagsschule bis mindestens 2016 nicht möglich.
Die Verwaltung schlägt vor, das sogenannte Investorenmodell zu prüfen. Dabei würde ein Investor auf einem kommunalen Grundstück eine Einrichtung errichten und diese für 25 Jahre an einen Träger vermieten, bevor das Gebäude in das Eigentum der Stadt Hamminkeln übergeht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Neubau einer Kindertageseinrichtung befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Kreis Wesel eine bedarfsgerechte Planung zu erstellen, das Investorenmodell zu prüfen, ein geeignetes Grundstück in Mehrhoog zu suchen und Gespräche mit potenziellen Trägern zu führen.
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- 30.11.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (9. Sitzung)
- 7Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln hier: Einführung einer Entgeltregelung für die Benutzung der städtischen Sportstätten durch die SportvereineZur Vorlage · 2011/0183 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Sportstätten in Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist die Einführung einer Entgeltregelung für die Nutzung von Hallen- und Außensportanlagen durch Sportvereine sowie durch Dritte.
Nach Angaben der Verwaltung sollen künftig Kostenbeiträge zur Deckung der Bewirtschaftungskosten erhoben werden. Die vorgeschlagenen Sätze belaufen sich auf 2,50 € pro Übungszeiteinheit für Hallensport und 7,00 € pro Übungszeiteinheit für Außensportanlagen. Als Grundlage für die Berechnung dienen die belegten Nutzungseinheiten im Trainings- und Übungsbetrieb. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die genaue Zuordnung der Bewirtschaftungskosten, etwa für Reinigung, Strom, Wasser oder Versicherungen, derzeit aufgrund fehlender separater Messvorrichtungen für einzelne Objekte nur teilweise über Schätzwerte möglich ist. Ein Vergleich mit der Halle am Mumbecker Bach, bei der die Kosten vollständig zugeordnet werden können, dient der Verifizierung der Kalkulation.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss, die Benutzungsordnung entsprechend zu ergänzen. Die endgültige Höhe der Entgelte steht unter dem Vorbehalt einer möglichen Rabattierung durch den Betriebsausschuss. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, das System der Entgelterhebung dem Stadtsportverband sowie den Vereinen vorzustellen und im Jahr 2012 eine systematische Erfassung und Aufteilung der Bewirtschaftungskosten für alle sportlichen Objekte aufzubauen.
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- 30.11.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (9. Sitzung)
- 8Förderung der städtischen SportvereineZur Vorlage · 2011/0184 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2011/0184 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Neugestaltung der Sportförderung für die städtischen Vereine in Hamminkeln. Bisher beschränkten sich die bestehenden Förderrichtlinien auf Sportbauvorhaben. Die Verwaltung plant nun, die Förderung der Pflege und Unterhaltung städtischer Außensportanlagen sowie die Unterstützung des Sportbetriebs für Kinder und Jugendliche in einer neuen Richtlinie zu fixieren.
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Vereine bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die Gemeinnützigkeit, ein Sitz in Hamminkeln, eine Mindestmitgliederzahl sowie die Zugehörigkeit zum LBS und zum Stadtsportverband. Ein Rechtsanspruch auf die Mittel besteht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.
Im Bereich der Anlagenpflege sollen die Vereine die dauerhafte Pflege der Spielflächen und Nebenflächen städtischer Sportanlagen übernehmen. Die geplanten Förderbeträge orientieren sich an den bisherigen Zuschüssen zur Sportplatzpflege. Vereine, die eigene Anlagen bewirtschaften, sollen einen Zuschuss zum nachgewiesenen Defizit erhalten.
Zur Förderung des Sportbetriebs, mit besonderem Fokus auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, ist ein gewichtetes Förderschema vorgesehen. Die Höhe der Förderung soll sich nach dem Anteil der jugendlichen Mitglieder im Verein staffeln, wobei Faktoren zwischen 1,00 und 1,50 zur Anwendung kommen. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport soll die Verwaltung beauftragen, eine final ausgearbeitete und mit dem Stadtsportverband sowie den Vereinen abgestimmte Richtlinie zur Beschlussfassung vorzulegen.
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- 30.11.2011 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (9. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen