Förderung der städtischen Sportvereine
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2011/0184 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Neugestaltung der Sportförderung für die städtischen Vereine in Hamminkeln. Bisher beschränkten sich die bestehenden Förderrichtlinien auf Sportbauvorhaben. Die Verwaltung plant nun, die Förderung der Pflege und Unterhaltung städtischer Außensportanlagen sowie die Unterstützung des Sportbetriebs für Kinder und Jugendliche in einer neuen Richtlinie zu fixieren.
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Vereine bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die Gemeinnützigkeit, ein Sitz in Hamminkeln, eine Mindestmitgliederzahl sowie die Zugehörigkeit zum LBS und zum Stadtsportverband. Ein Rechtsanspruch auf die Mittel besteht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.
Im Bereich der Anlagenpflege sollen die Vereine die dauerhafte Pflege der Spielflächen und Nebenflächen städtischer Sportanlagen übernehmen. Die geplanten Förderbeträge orientieren sich an den bisherigen Zuschüssen zur Sportplatzpflege. Vereine, die eigene Anlagen bewirtschaften, sollen einen Zuschuss zum nachgewiesenen Defizit erhalten.
Zur Förderung des Sportbetriebs, mit besonderem Fokus auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, ist ein gewichtetes Förderschema vorgesehen. Die Höhe der Förderung soll sich nach dem Anteil der jugendlichen Mitglieder im Verein staffeln, wobei Faktoren zwischen 1,00 und 1,50 zur Anwendung kommen. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport soll die Verwaltung beauftragen, eine final ausgearbeitete und mit dem Stadtsportverband sowie den Vereinen abgestimmte Richtlinie zur Beschlussfassung vorzulegen.
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