Einführung einer Entgeltregelung für die Benutzung der städtischen Sportstätten
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2011/0194 der Fachdienste 65 sieht die Einführung einer Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Sportstätten durch Sportvereine vor. Basierend auf einer vorherigen Empfehlung soll für jede Übungszeiteinheit im Hallensport ein Betrag von 2,50 € und für den Außensport ein Betrag von 7,00 € erhoben werden. Durch diese Maßnahme werden zusätzliche Erträge in Höhe von durchschnittlich 80.000 € erwartet.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei den vorgeschlagenen Gebühren nicht um eine kostendeckende Abrechnung, sondern um ein rabattiertes Entgelt handelt. Eine genaue Bezifferung des gewährten Rabattes ist derzeit nicht möglich, da eine objektscharfe Erfassung der Verbräuche noch nicht vorliegt. Die Verwaltung plant daher, für das kommende Jahr ein System zur detaillierten Kostenerfassung und -zuordnung aufzubauen. Eine Kostendeckung des Betriebs wird durch eine im Kernhaushalt vorgesehene Miete in Höhe von 1,6 Mio € für kommunale Nutzungen, insbesondere für den Schulsport, sowie durch eine pauschale Verlustübernahme aus dem Produktbereich 16 sichergestellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss der vorgeschlagenen Entgelterhebung zustimmt. Zudem wird empfohlen, dem Hauptausschuss die Zustimmung zu einem Verwaltungsvorschlag zur Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Sportstätten der Stadt Hamminkeln zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 01.12.2011kein Ergebnis hinterlegt