Bestellung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
✦ KI-Zusammenfassung
Der Zweckverband Hochwasserschutz Issel beabsichtigt, für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Jahre 2022 und 2023 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beauftragen. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Notwendigkeit, den Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2022 gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW zu prüfen.
Gemäß der rechtlichen Bestimmungen in § 102 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW kann die Durchführung dieser Prüfung nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen. Da die Einkünfte der Wirtschaftsprüfer als freiberufliche Tätigkeit nach dem Einkommensteuergesetz einzustufen sind, wird der Schwellenwert der Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge (VgV) durch diesen Auftrag nicht erreicht. Dies ermöglicht eine Vergabe im Wege des Direktauftrags gemäß der Unverbindlichen Vergabeverordnung (UVgO).
Die Verbandsversammlung wird im Rahmen der Sitzung am 21. November 2023 dazu aufgerufen, die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft s+b GmbH WpG zu beschließen. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage ergeben sich aus diesem Vorgang keine Auswirkungen auf die verfügbaren Mittel innerhalb der entsprechenden Sachkonten des Verbandes.
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Beratungsfolge
- 21.11.2023kein Ergebnis hinterlegt