Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (8. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Verpflichtung der Mitglieder der Verbandsversammlung
- 3Sachstandsbericht Zweckverband Hochwasserschutz Issel
- 4Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024Zur Vorlage · 2023/0006.H · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0006.H des Hochwasserzweckverbandes Issel befasst sich mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Wirtschaftsjahr 2024. Gemäß der Zweckverbandssatzung und den gesetzlichen Vorgaben für kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen ist die Aufstellung dieser Unterlagen für das kommende Jahr vorgesehen.
Der Haushaltsplan weist für das Jahr 202
24 aus, dass die Umlage nicht die gesamten geplanten Auszahlungen deckt. Ein daraus resultierender Finanzmittelfehlbetrag soll durch den Bestand an liquiden Mitteln ausgeglichen werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung sind die Investitionsausgaben für Baumaßnahmen, die im Finanzplan mit 1.580.000 Euro angesetzt sind.
Für das Haushaltsjahr 2024 ist die Vergabe von weiteren vier bis sechs Maßnahmen an Rahmenvertragspartner vorgesehen. Ziel dieser Vergaben ist es, die entsprechenden Maßnahmen für die Plangenehmigung einzureichen. Die Verbandsversammlung wird gebeten, die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan inklusive der dazugehörigen Anlagen in der vorliegenden Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2023 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (8. Sitzung)
- 5Umlageerhebung für das Jahr 2024Zur Vorlage · 2023/0012.H · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hochwasserzweckverband Issel hat eine Beschlussvorlage zur Umlageerhebung für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegt. Gemäß der Veranlagungsrichtlinie des Verbandes erfolgt die Erhebung der Umlage in vier Teilbeträgen zu festgelegten Terminen im Kalenderjahr. Für das Jahr 2024 wird jedoch eine Abweichung von der Regelung vorgeschlagen, wonach die erste Teilbeitragserhebung nicht zum 01.01., sondern zum 01.02.2024 stattfinden soll. Die weiteren Erhebungen sollen nach der bestehenden Satzung erfolgen.
Die Vorlage weist für die Kommune Hamminkeln einen Anteil von 40,72 Prozent an der Umlage aus, was einem Betrag von 610.736,28 Euro entspricht. Die restliche Umlage verteilt sich auf die weiteren beteiligten Kommunen Bocholt, Borken, Hünxe, Isselburg, Raesfeld, Rees, Rhede, Schermbeck und Wesel.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Erhebung der aufgeführten Umlagebeträge für das Jahr 2024 unter Berücksichtigung des angepassten Termins für den ersten Teilbetrag durchzuführen. Die Verbandsversammlung wird gebeten, diesen Vorschlag zu verabschieden. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt des Verbandes unter dem Sachkonto im Produkt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2023 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (8. Sitzung)
- 6Einbringung des Jahresabschlusses 2022Zur Vorlage · 2023/0013.H · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hochwasserzweckverband Issel hat im Rahmen der Vorlage 2023/0013.H den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 zur Beratung vorgelegt. Der Jahresabschluss umfasst gemäß der Sachdarstellung die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen sowie den Anhang und soll unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes widerspiegeln. Einem entsprechenden Lagebericht nach den Vorgaben der KomHVO NRW ist der Abschluss beizufügen.
Der Entwurf wurde von der Verwaltung erstellt und durch den Verbandsvorsteher bestätigt. Im Rahmen des Beschlussvorschlags wird der Verbandsversammlung empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2022 zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig soll der Entwurf einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung vorgelegt werden, wie es die gesetzlichen Bestimmungen nach § 102 in Verbindung mit § 59 Abs. 3 GO NRW vorsehen. Die Verbandsversammlung ist für die Sitzung am 21.11.2023 angesetzt.
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- 21.11.2023 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (8. Sitzung)
- 7Bestellung einer WirtschaftsprüfungsgesellschaftZur Vorlage · 2023/0011.H · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Zweckverband Hochwasserschutz Issel beabsichtigt, für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Jahre 2022 und 2023 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beauftragen. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Notwendigkeit, den Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2022 gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW zu prüfen.
Gemäß der rechtlichen Bestimmungen in § 102 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW kann die Durchführung dieser Prüfung nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen. Da die Einkünfte der Wirtschaftsprüfer als freiberufliche Tätigkeit nach dem Einkommensteuergesetz einzustufen sind, wird der Schwellenwert der Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge (VgV) durch diesen Auftrag nicht erreicht. Dies ermöglicht eine Vergabe im Wege des Direktauftrags gemäß der Unverbindlichen Vergabeverordnung (UVgO).
Die Verbandsversammlung wird im Rahmen der Sitzung am 21. November 2023 dazu aufgerufen, die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft s+b GmbH WpG zu beschließen. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage ergeben sich aus diesem Vorgang keine Auswirkungen auf die verfügbaren Mittel innerhalb der entsprechenden Sachkonten des Verbandes.
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- 21.11.2023 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (8. Sitzung)
- 8SatzungsänderungZur Vorlage · 2023/0019.H · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0019.H des Hochwasserzweckverbandes Issel sieht eine dritte Änderung der Satzung vom 24. September 2019 vor. Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung in zwei wesentlichen Punkten anzupassen.
Zum einen soll die Satzung um einen neuen Absatz in § 1 ergänzt werden, um die Einführung eines eigenen Dienstsieges für den Zweckverband zu ermöglichen. Die Nutzung eines solchen Siegels dient der Erleichterung bei der Erstellung und dem Abschluss von Verträgen, Beglaubigungen sowie der Ausstellung von Dienstausweisen.
Zum anderen ist eine Neufassung von § 9 vorgesehen. Ziel dieser Änderung ist es, die Anforderungen an die Unterzeichnung von Erklärungen, die den Verband rechtlich verpflichten, zu präzisieren. Zukünftig soll die Unterzeichnung durch die Verbandsvorsteherin oder den Verbandsvorsteher beziehungsweise deren Stellvertretung ausreichend sein, um die Notwendigkeit einer gemeinsamen Unterschrift beider Personen zu vermeiden. Für den Fall einer Verhinderung der Stellvertretung ist vorgesehen, dass ein Mitglied der Verbandsversammlung oder eine von der Verbandsversammlung bestimmte Dienstkraft des Verbandes die Unterzeichnung übernehmen kann.
Die Verbandsversammlung wird gebeten, die vorgeschlagene Satzungsänderung zu beschließen. Es entstehen durch diese Anpassungen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 21.11.2023 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (8. Sitzung)
- 9Grundsatzbeschluss ISEK KooperationZur Vorlage · 2023/0010.H · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0010.H des Hochwasserzweckverbandes Issel sieht einen Grundsatzbeschluss für eine Kooperation im Rahmen der Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum vor. Ziel des Vorhabens ist die ökologische Aufwertung von drei Flächen in den Stadtteilen Isselburg und Werth. Dabei sollen die Issel renaturiert, Überflutungsflächen aktiviert und zusätzliche Freizeit- sowie Erholungsfunktionen geschaffen werden.
Konkret sind Maßnahmen im Bereich „Stromberg“ in Isselburg geplant, die bereits im integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) enthalten sind. Im Bereich „Dierteweg“ soll eine Sekundäraue mit Auenwald entstehen, die durch einen Aussichtsturm und einen Lehrpfad erschlossen werden soll. Im Stadtteil Werth, Bereich „Kamp-kesdeich“, ist die Renaturierung der Issel sowie die Schaffung einer Überlaufschwelle zur kontrollierten Flutung vorgesehen, ergänzt durch Gehölzanpflanzungen, eine Fußgängerbrücke und einen Klimagarten.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 3,1 Millionen Euro, wobei eine Bundesförderung von 80 Prozent angestrebt wird. Die Kostenaufteilung erfolgt zwischen der Stadt Isselburg und dem Zweckverband Hochwasserschutz Issel. Der Zweckverband übernimmt die Eigenmittel für den Hochwasserschutz und die Renaturierung, während die Stadt Isselburg die Kosten für die infrastrukturellen Maßnahmen zur Erlebbarkeit trägt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Antragsstellung im zweistufigen Verfahren vorzubereiten und eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Isselburg abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2023 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (8. Sitzung)
- 10Grundsatzbeschluss MB 29Zur Vorlage · 2023/0009.H · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0009.H des Hochwasserzweckverbandes Issel befasst sich mit der weiteren Planung und Umsetzung des Maßnahmenbausteins 29 aus dem Hochwasserschutzkonzept Issel. Dieser Baustein sieht eine Gewässeraufweitung der Klev’schen Landwehr auf einer Länge von etwa 3.200 Metern vor, beginnend an der Brücke Minervastraße/Reeser Straße bis zur Mündung in die Issel. Ziel der Maßnahme ist die Absenkung des Wasserstandes im Hochwasserfall. Ergänzend sollen zum Schutz der Ortslage Isselburg beidseitig Hochwasserschutzmauern oder kleine Deiche auf einer Länge von rund 1.770 Metern errichtet werden.
Die voraussichtlichen Kosten für Planungsleistungen und Gutachten belaufen sich auf 300.000 Euro, während die Baukosten auf 3.175.000 Euro geschätzt werden. Es wird mit einer Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 60 bis 80 Prozent gerechnet. Ein Teil des Maßnahmenbausteins soll ab dem Zeitraum 2024/25 weiter geplant und umgesetzt werden. Aufgrund funktionaler Zusammenhänge mit den Maßnahmenbausteinen 21, 22 und 23 soll die Vergabe der optionalen Planungsleistung bereits im Jahr 2023 an einen Rahmenvertragspartner erfolgen. Die Kosten für die bauliche Umsetzung eines Teils der Maßnahmen, der Hochwasserschutzanlagen und Wegeerhöhungen über eine Länge von 1.190 Metern, werden auf 1.200.000 Euro geschätzt, wobei die Umsetzung frühestens ab 2027 vorgesehen ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, der Verwaltung die Ermächtigung für die weitere Planung, Vergabe und Durchführung des Maßnahmenbausteins 29 zu erteilen.
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- 21.11.2023 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (8. Sitzung)
- 11Grundsatzbeschluss MB 33Zur Vorlage · 2023/0020.H · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2023/0020.H des Hochwasserzweckverbandes Issel befasst sich mit dem Maßnahmenbaustein 33 des Hochwasserschutzkonzepts Issel. Dieser umfasst die ökologische Aufwertung der Klev’schen Landwehr auf einer Länge von etwa 500 Metern sowie die Installation von Hochwasserschutzeinrichtungen zur Sicherung der rechtsseitig angrenzenden Bebauung. Aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit sind bei den Schutzanlagen Lösungen mit geringem Flächenbedarf vorgesehen.
Die voraussichtlichen Kosten für Planungsleistungen nach HOAI sowie für zusätzliche Gutachten belaufen sich auf 147.000 Euro, während die Baukosten auf 1.413.000 Euro geschätzt werden. Für die Finanzierung wird eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 60 bis 80 Prozent erwartet.
Ein Teil des Maßnahmenbausteins soll ab dem Zeitraum 2024/25 weiter geplant und umgesetzt werden. Da ein funktionaler Zusammenhang mit den Maßnahmenbausteinen 21, 22 und 23 besteht, wird die Vergabe der optionalen Planungsleistung bereits für das Jahr 2023 an einen Rahmenvertragspartner angestrebt. Die Kosten für die bauliche Umsetzung der Teilmaßnahme, welche den Bau von Hochwasserschutzanlagen und Wegeerhöhungen über eine Länge von 420 Metern umfasst, werden auf 460.000 Euro geschätzt. Die Realisierung dieser Teilmaßnahme ist frühestens ab 2027 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Verwaltung die Ermächtigung zur weiteren Planung, Vergabe und Durchführung des Maßnahmenbausteins 33 erteilt.
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Beratungsfolge
- 21.11.2023 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (8. Sitzung)
- 12Grundsatzbeschluss MB 26Zur Vorlage · 2023/0008.H · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2023/0008.H des Hochwasserzweckverbandes Issel befasst sich mit dem Maßnahmenbaustein 26 des Hochwasserschutzkonzepts. Dieser sieht die Aufweitung beziehungsweise eine mögliche Neutralisierung der Issel vor. Im Gegensatz zum ursprünglichen Hochwasserschutzkonzept ist eine rechtsseitige Aufweitung geplant, da die entsprechenden Flächen bereits im öffentlichen Eigentum stehen. Hierfür soll der rechte Isselwall zurückverlegt werden. Die Nutzung der Retentionsflächen auf dem linken und rechten Vorland soll durch eine Überlaufschwelle kontrolliert gesteuert werden.
Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Isselburg zur Umsetzung des dortigen integrierten Stadtentwicklungskonzepts ist die gezielte Aktivierung des rechtsseitigen Retentionsraums sowie die Realisierung der Gewässeraufweitung vorgesehen. Eine linksseitige Reaktivierung soll gegebenenfalls im Rahmen eines anderen Maßnahmenpakets erfolgen.
Die voraussichtlichen Kosten für die Planungsleistungen nach HOAI sowie für zusätzliche Gutachten belaufen sich auf 90.000 Euro. Die Baukosten werden auf 400.000 Euro geschätzt, wobei von einer Förderquote von 80 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen oder den Bund ausgegangen wird. Die Verbandsversammlung wird gebeten, der Verwaltung die Ermächtigung für die weitere Planung, Vergabe und Durchführung des Maßnahmenbausteins 26 zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2023 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (8. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift vom 18.04.2023
- 14Mitteilungen und Anfragen