Umlageerhebung für das Jahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hochwasserzweckverband Issel hat eine Beschlussvorlage zur Umlageerhebung für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegt. Gemäß der Veranlagungsrichtlinie des Verbandes erfolgt die Erhebung der Umlage in vier Teilbeträgen zu festgelegten Terminen im Kalenderjahr. Für das Jahr 2024 wird jedoch eine Abweichung von der Regelung vorgeschlagen, wonach die erste Teilbeitragserhebung nicht zum 01.01., sondern zum 01.02.2024 stattfinden soll. Die weiteren Erhebungen sollen nach der bestehenden Satzung erfolgen.
Die Vorlage weist für die Kommune Hamminkeln einen Anteil von 40,72 Prozent an der Umlage aus, was einem Betrag von 610.736,28 Euro entspricht. Die restliche Umlage verteilt sich auf die weiteren beteiligten Kommunen Bocholt, Borken, Hünxe, Isselburg, Raesfeld, Rees, Rhede, Schermbeck und Wesel.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Erhebung der aufgeführten Umlagebeträge für das Jahr 2024 unter Berücksichtigung des angepassten Termins für den ersten Teilbetrag durchzuführen. Die Verbandsversammlung wird gebeten, diesen Vorschlag zu verabschieden. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt des Verbandes unter dem Sachkonto im Produkt vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 152 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 21.11.2023kein Ergebnis hinterlegt