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Beschlussvorlage

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Issel, der Kleveschen Landwehr und des Wolfstrangs - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln

2012/0002 25.01.2012 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet der Gewässer Issel, Klevesche Landwehr und Wolfsstrang durch eine ordnungsbehördliche Verordnung erstmals förmlich festzusetzen. Diese Regelung betrifft die Städte Rees, Hamminkeln, Wesel, Schermbeck und Hünxe. Ziel der Verordnung ist die Gewinnung von Rückhalteflächen, die Regelung des Hochwasserabflusses sowie der Erhalt ökologischer Strukturen und die Vermeidung von Erosion. Das betroffene Gebiet umfasst Flächen, bei denen statistisch einmal in hundert Jahren ein Hochwasserereignis (HQ100) zu erwarten ist.

Die Festsetzung bringt Nutzungseinschränkungen mit sich, da die Ausweisung neuer Baugebiete sowie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in diesen Bereichen untersagt ist. Für die Stadt Hamminkeln ergeben sich daraus konkrete Auswirkungen auf verschiedene Siedlungsbereiche. In Wertherbruch, Loikum und Marienthal sind Teile bestehender Bebauungspläne betroffen, was die künftige bauliche Entwicklung in diesen Gebieten einschränkt. Auch das Gewerbegebiet Mehrhoog im Bereich des Wolfstrangs ist von der Verordnung erfasst.

Die Stadt ist zudem als Grundstückseigentümerin von Flächen in Mehrhoog und im Lichterholz sowie als Betreiberin von Entsorgungsinfrastruktur betroffen. Insbesondere die Abwasserentsorgung in Wertherbruch, Loikum und Marienthal ist durch die Festsetzung tangiert, wobei die Notwendigkeit weiterer Schutzmaßnahmen für die Kläranlage und Pumpstationen noch mit den Wasserbehörden zu klären ist. Die Verwaltung hat einen Entwurf für eine Stellungnahme zur Vorlage im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vorbereitet.

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