Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Issel, der Kleveschen Landwehr und des Wolfstrangs - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet der Gewässer Issel, Klevesche Landwehr und Wolfsstrang durch eine ordnungsbehördliche Verordnung erstmals förmlich festzusetzen. Diese Regelung betrifft die Städte Rees, Hamminkeln, Wesel, Schermbeck und Hünxe. Ziel der Verordnung ist die Gewinnung von Rückhalteflächen, die Regelung des Hochwasserabflusses sowie der Erhalt ökologischer Strukturen und die Vermeidung von Erosion. Das betroffene Gebiet umfasst Flächen, bei denen statistisch einmal in hundert Jahren ein Hochwasserereignis (HQ100) zu erwarten ist.
Die Festsetzung bringt Nutzungseinschränkungen mit sich, da die Ausweisung neuer Baugebiete sowie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in diesen Bereichen untersagt ist. Für die Stadt Hamminkeln ergeben sich daraus konkrete Auswirkungen auf verschiedene Siedlungsbereiche. In Wertherbruch, Loikum und Marienthal sind Teile bestehender Bebauungspläne betroffen, was die künftige bauliche Entwicklung in diesen Gebieten einschränkt. Auch das Gewerbegebiet Mehrhoog im Bereich des Wolfstrangs ist von der Verordnung erfasst.
Die Stadt ist zudem als Grundstückseigentümerin von Flächen in Mehrhoog und im Lichterholz sowie als Betreiberin von Entsorgungsinfrastruktur betroffen. Insbesondere die Abwasserentsorgung in Wertherbruch, Loikum und Marienthal ist durch die Festsetzung tangiert, wobei die Notwendigkeit weiterer Schutzmaßnahmen für die Kläranlage und Pumpstationen noch mit den Wasserbehörden zu klären ist. Die Verwaltung hat einen Entwurf für eine Stellungnahme zur Vorlage im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 25.01.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 2Antrag auf Anordnung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im verkehrsberuhigten Bereich der Straße Roßmühle im Ortsteil Hamminkeln - Ergebnis der AnliegerversammlungZur Vorlage · 2012/0003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0003 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Verbesserung der Verkehrssituation im verkehrsberuhigten Bereich der Straße Roßmühle im Ortsteil Hamminkeln. Grundlage der Vorlage sind die Ergebnisse einer Anliegerversammlung vom 7. Dezember 2011.
Zuvor hatte der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 22. September 2011 beschlossen, den südlichen Abschnitt der Straße Roßmühle für einen Zeitraum von sechs Monaten probeweise zu sperren. Im Rahmen der Anliegerversammlung wurde die genaue Position der Sperrung diskutiert. Während eine Mehrheit der Anlieger eine Sperrung auf Höhe des städtischen Feldweges bei der Hausnummer 25 befürwortete, wurde die Sperrung an sich grundsätzlich in Frage gestellt. Zudem wurde ein Wunsch nach einer Sperrung im nördlichen Straßenabschnitt an der Einmündung zur Mehrhooger Straße geäußert.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Sperrung Verkehrsströme lediglich verlagert und an anderer Stelle neue Problemlagen verursachen kann. Eine Sperrung im südlichen Abschnitt würde den Verkehr zum Sportgelände und zum Schulzentrum unterbinden, während die Erschließungsfunktion im nördlichen Bereich erhalten bliebe.
Der Ausschuss wird daher vor zwei Beschlussalternativen gestellt: Die Beibehaltung des Beschlusses vom 22. September 2011 zur befristeten Sperrung im südlichen Abschnitt bei Hausnummer 25 oder alternativ die Entscheidung, die Straße Roßmühle nicht zu sperren, stattdessen jedoch den Feldweg zwischen der Roßmühle und der Diersfordter Straße zu sperren.
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Beratungsfolge
- 25.01.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 36. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2012/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden und umfasst Anpassungen hinsichtlich des Straßenausbaus südlich des Kindergartens an der Diersfordter Straße sowie eine Neuregelung der festgesetzten Dachneigung.
Im Rahmen der Offenlage zwischen dem 9. November und dem 9. Dezember 2011 gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst wies darauf hin, dass das Plangebiet in einem ehemaligen Kampfgebiet liegt und bei Erdarbeiten Sicherheitsdetektionen durchzuführen sind. Die Verwaltung hat diesen Hinweis in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diesen Hinweis zu berücksichtigen.
Die Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Wesel, bat darum, die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebiets durchzuführen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass Eingriffe in Natur und Landschaft, die nicht direkt auf dem Grundstück ausgeglichen werden können, bereits über Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sportgelände Mühlenrott“ kompensiert wurden. Der Ausschuss empfiehlt daher, den Hinweis der Landwirtschaftskammer nicht zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ zu fassen. Die beigefügte Begründung dient dabei als Entscheidungsbegründung.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 25.01.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 47. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2012/0005 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Die Änderung sieht vor, die bisher festgesetzte zwingende Zweigeschossigkeit in eine maximale Zweigeschossigkeit zu ändern und die überbaubare Fläche im Bereich eines Bauwichs zwischen zwei Grundstücksparzellen zu reduzieren.
Im Rahmen der Offenlage wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst wies auf die Lage des Gebiets in einem ehemaligen Kampfgebiet hin und forderte Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten. Die Verwaltung hat diesen Hinweis in den Entwurf aufgenommen. Die Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Wesel, forderte die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet. Hierzu empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, den Hinweis nicht zu berücksichtigen, da die erforderlichen Maßnahmen bereits im Zuge der Herstellung des Sportplatzgeländes erfolgt sind.
Ein Hinweis der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu einer Gasleitung wurde als nicht unmittelbar für das Plangebiet relevant eingestuft, da sich die Leitung in der öffentlichen Verkehrsfläche befindet. Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich einer Firsthöhe, möglicher Verschattungen oder der Parkplatzsituation wurden ebenfalls nicht übernommen. Die Verwaltung führt an, dass durch die Änderung keine Verschlechterung der Situation eintritt und ein Stellplatznachweis durch die Antragstellenden zu erbringen ist. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 25.01.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 5Bebauungsplan Nr. 10 "Halfmannsfeld II" in Hamminkeln - Erschließung eines weiteren BauabschnittesZur Vorlage · 2012/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Erschließung eines weiteren Teilbaugebietes innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung von etwa 40 zusätzlichen Baumöglichkeiten im Bereich Schöne Flur.
Bisher wurde das Wohnbaugebiet in drei Teilabschnitten erschlossen. Die verkehrstechnische Anbindung der neuen Fläche soll über das bestehende Straßennetz, bestehend aus den Straßen Dohlenstraße, Alte Furth und Halfmannsfeld, erfolgen. Durch diese Maßnahme werden die Erschließungsabschnitte Dohlenstraße und Halfmannsfeld erstmals verkehrstechnisch miteinander verbunden, wodurch sich der Verkehr auf zwei Anschlusspunkte verteilen kann. Eine dauerhafte Ableitung des zusätzlichen Verkehrs über die Straße Am Rott ist nicht vorgesehen, da dort durch Poller eine Trennung der Erschließungsabschnitte besteht. Lediglich für den Baustellenverkehr während der Erschließungsphase empfiehlt die Verwaltung die Nutzung der Straße Am Rott, um die verkehrsberuhigten Bereiche vor Schäden zu schützen.
Die Verkehrsprognosen zeigen, dass die Kapazitäten der beteiligten Straßen auch bei der neuen Erschließung unterhalb der Belastungsobergrenzen bleiben. Hinsichtlich möglicher Konkurrenzen zu künftigen Baulandangeboten auf dem Sportplatz Brüner Straße sieht die Verwaltung keine fachlichen Hindernisse für die Aufschließung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird angefragt, der Erschließung des neuen Teilbaugebietes unter den genannten Bedingungen zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 25.01.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 6Planungsrechtliche Steuerung von Vergnügungsstätten und Bordellen im Stadtgebiet - SachstandsberichtZur Vorlage · 2012/0007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 zum Sachstandsbericht über die planungsrechtliche Steuerung von Vergnügungsstätten und Bordellen im Stadtgebiet Hamminkeln legt die Ergebnisse einer Bestandsaufnahme dar. Im Auftrag des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wurde untersucht, wie besonders schutzwürdige Gebiete wie Kern-, Misch-, Dorf- und Gewerbegebiete hinsichtlich der Zulässigkeit solcher Nutzungen abgesichert werden können.
Die Verwaltung hat eine Untersuchung der baulichen Nutzung in den Bebauungsplangebieten durchgeführt. Dabei wurden Festsetzungen in den Ortsteilen Brünen, Dingden, Hamminkeln, Mehrhoog, Ringenberg und Wertherbruch identifiziert. Die Bestandsaufnahme zeigt, dass rund 30 Bebauungspläne bzw. Planänderungen existierende Festsetzungen für diese Gebiete enthalten, wobei etwa 20 dieser Pläne Industrie- oder Gewerbegebiete betreffen. In Kerngebieten im Ortsteil Hamminkeln ist die Nutzung von Spielhallen in einem der betroffenen Bebauungspläne bereits ausgeschlossen.
Aufgrund der geringen Nachfrage nach Bauanträgen für Vergnügungsstätten und Bordelle empfiehlt die Verwaltung die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Steuerungskonzepts. Dieses Konzept soll die städtebaulichen Auswirkungen sowie potenzielle Ansiedlungsbereiche aufzeigen. Eine Anpassung bestehender Bebauungspläne soll erst nach Vorliegen dieses Konzepts und nur bei Bedarf im Einzelfall erfolgen. Die Verwaltung plant, das Konzept in den kommenden Monaten auszuarbeiten und dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen. Der Ausschuss wird gebeten, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 25.01.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 14 "Brüner Straße" in Hamminkeln - SachstandZur Vorlage · 2012/0008 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2012/0008 zum Bebauungsplan Nr. 14 „Brüner Straße“ informiert über den aktuellen Sachstand der Planung. Der Rat der Stadt hatte zuvor beschlossen, den Bebauungsplanentwurf so zu gestalten, dass die Voraussetzungen für das Förderprogramm „100 Klimaschutzsiedlung NRW“ erfüllt werden.
Die Verwaltung hatte auf Basis eines modifizierten Entwurfs einen Förderantrag gestellt. Die Bewertungskommission der Energieagentur NRW hat die Förderfähigkeit im Rahmen einer Projektvorstellung am 13. Dezember 2011 nicht bestätigt. Zwar wurde das städtebauliche Konzept als tragfähig anerkannt, jedoch forderte die Kommission eine Ergänzung der Antragsunterlagen im Bereich der energetischen Konzeption.
Das Förderkonzept setzt sich aus einem städtebaulichen Aspekt, der die Ausrichtung von Fassaden und Dachflächen sowie die Vermeidung von Verschattungen umfasst, und einem energetischen Aspekt zusammen. Letzterer bezieht sich auf das Energieversorgungskonzept der Siedlung sowie die energetischen Anforderungen an die Gebäude.
Da die Erarbeitung einer solchen Konzeption die Hinzuziehung von Fachbüros erfordert, hat die Verwaltung bereits Kontakt zu entsprechenden Dienstleistern aufgenommen, um den inhaltlichen und finanziellen Rahmen abzustimmen. Der städtebauliche Entwurf wird derzeit von der Verwaltung in einen konkreten Bebauungsplaunentwurf überführt und für die ersten Beteiligungsschritte im Verfahren vorbereitet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird gebeten, den Sachstand zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 25.01.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 8Betuwe-Linie zwischen Emmerich und Oberhausen - SachstandsberichtZur Vorlage · 2012/0009 · Beschlussvorlage
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Die Deutsche Bahn AG hat mit der Einleitung von Planfeststellungsverfahren für den Bau eines dritten Gleises auf der Betuwe-Linie zwischen Emmerich und Oberhausen begonnen. Diese Verfahren umfassen den Gleisbau, Lärmschutzmaßnahmen sowie die Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge. Erste Verfahren betreffen Abschnitte in Oberhausen und Rees, wobei die Auslegung der Unterlagen im Zeitraum vom 10. Januar bis zum 9. Februar 2012 stattfindet. Da dieser Abschnitt an die Stadtgrenze von Hamminkeln angrenzt, prüft die Verwaltung die Betroffenheit der Stadt und wird gegebenenfalls eine Stellungnahme abgeben.
Der für Hamminkeln relevante Planfeststellungsabschnitt erstreckt sich zwischen der Stadtgrenze Wesel und der Stadtgrenze Rees. Die Zuleitung der Unterlagen an das Eisenbahnbundesamt durch die Deutsche Bahn AG wird für Ende Februar erwartet, wobei die Eröffnung des Verfahrens für den Hamminkelner Bereich etwa Mitte des Jahres erfolgen soll.
Im Rahmen des EU-Projekts „CODE-24“ wurden bereits alternative Planungsvorschläge zur Beseitigung des Bahnüberganges Bahnhofstraße in Mehrhoog erarbeitet. Diese beinhalten die Absenkung der Bahntrasse in eine Halbtroglage mit Überführungen oder den Bau einer Straßenunterführung für alle Verkehrsarten. Die Verwaltung prüft derzeit die Umsetzbarkeit dieser Vorschläge sowie deren Verwendung im Planfeststellungsverfahren. Zudem wird der Betrieb der Messstation im Bereich Bislicher Wald um ein Jahr verlängert, um Daten zur Entwicklung des Zugverkehrs zu sammeln. Die Kosten hierfür werden von den Anrainerkommunen getragen, sodass für die Stadt ein Aufwand von etwa 3.000 Euro entsteht.
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- 25.01.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 9Neuaufstellung des Regionalplanes Ruhr - SachstandsberichtZur Vorlage · 2012/0010 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 dient als Sachstandsbericht zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr durch den Regionalverband Ruhr (RVR). Ziel des Verfahrens ist die Schaffung eines einheitlichen Regionalplans für das Verbandsgebiet, nachdem die Regionalplanung für das Ruhrgebiet auf den RVR übertragen wurde. Der Prozess ist als diskursiver Vorgang angelegt, der Transparenz und Kommunikation in den Vordergrund stellt.
Im Rahmen des bisherigen Ablaufs fanden bereits Informationsveranstaltungen, teilregionale Gespräche sowie ein Stadtgespräch für Hamminkeln statt, bei dem Themen wie Siedlungsraum, Freiraum, Verkehr und Versorgungsstrukturen behandelt wurden. Ein Regionalforum in Oberhausen diente der Erarbeitung von Herausforderungen in Fachworkshops zu Bereichen wie Wirtschaft, Energieversorgung und Klimawandel. Für das Jahr 2012 sind weitere Fachdialoge sowie ein Regionalforum zur Erarbeitung von Leitlinien geplant.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung sind die Raumanalyse und das Flächeninformationssystem Ruhr (ruhrFIS). Letzteres dient der Erhebung von Siedlungsflächenreserven für Wohnen und Gewerbe. Die Stadt Hamminkeln hat hierzu bereits Daten zu Siedlungsflächenpotenzialen beigesteuert. Die Ergebnisse der Erhebung liegen der Verwaltung vor und bilden eine Grundlage für die künftige Flächennutzungsplanung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird gebeten, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 25.01.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 10Kernkraftwerk Borssele (Niederlande) - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0011 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen eines öffentlichen Auslegungsverfahrens eine Stellungnahme zum geplanten Bau eines zusätzlichen Kernkraftwerks am Standort Borssele in den Niederlanden abgegeben. Grundlage für dieses Verfahren ist der Entwurf eines Berichts über den Geltungsbereich und die Details der Umweltverträglichkeitsprüfung, der als Grundlagenpapier bezeichnet wird. Dieses Verfahren wird durch das zuständige Ministerium der niederländischen Staatsregierung durchgeführt.
Die Verwaltung hat bereits in einer vorangegangenen Ratssitzung über diesen Vorgang informiert. Die eingereichte Stellungnahme der Stadt Hamminkeln liegt der Mitteilungsvorlage zur Kenntnisnahme bei. Über den Sachverhalt hat der Bürgermeister zudem alle kreisangehörigen Kommunen in Kenntnis gesetzt und dazu angeregt, ebenfalls Stellungnahmen zu dem Entwurf abzugeben. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen zum Grundlagenpapier endete am 12. Januar 2012. Die Vorlage wird im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zur Beratung vorgelegt.
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- 25.01.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen