6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden und umfasst Anpassungen hinsichtlich des Straßenausbaus südlich des Kindergartens an der Diersfordter Straße sowie eine Neuregelung der festgesetzten Dachneigung.
Im Rahmen der Offenlage zwischen dem 9. November und dem 9. Dezember 2011 gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst wies darauf hin, dass das Plangebiet in einem ehemaligen Kampfgebiet liegt und bei Erdarbeiten Sicherheitsdetektionen durchzuführen sind. Die Verwaltung hat diesen Hinweis in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diesen Hinweis zu berücksichtigen.
Die Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Wesel, bat darum, die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebiets durchzuführen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass Eingriffe in Natur und Landschaft, die nicht direkt auf dem Grundstück ausgeglichen werden können, bereits über Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sportgelände Mühlenrott“ kompensiert wurden. Der Ausschuss empfiehlt daher, den Hinweis der Landwirtschaftskammer nicht zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ zu fassen. Die beigefügte Begründung dient dabei als Entscheidungsbegründung.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012kein Ergebnis hinterlegt
- 25.01.2012kein Ergebnis hinterlegt