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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einwohnerfragestunde zum Thema FrackingZur Vorlage · 2012/0042 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2012/0042 informiert das Büro des Bürgermeisters über einen Antrag auf Durchführung einer Einwohnerfragestunde zum Thema Fracking. Die Antragstellerin hat diesen Antrag am 9. Februar 2012 beim Bürgermeister zu Protokoll gegeben, um die Fragestunde im Rahmen der Ratssitzung am 1. März 2012 zu realisieren.
Gemäß der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Hamminkeln ist die Durchführung solcher Fragestunden an die Bedingung geknüpft, dass die Anfragen Angelegenheiten der Stadt mit öffentlichem Bezug betreffen. Die Fragestunde wird als erster Tagesordnungspunkt der Sitzung behandelt. Die Beantwortung der eingereichten Fragen erfolgt durch den Bürgermeister, sofern keine schriftliche Beantwortung beantragt wurde. Die Antragstellerin hat das Recht, nach der Beantwortung ihrer Fragen eine mündliche Zusatzfrage zu stellen. Eine Aussprache über die Fragen und Antworten ist nicht vorgesehen, wobei die Dauer des Tagesordnungspunktes auf maximal 30 Minuten begrenzt ist.
Die konkreten Fragen der Antragstellerin liegen der Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor. Die Antragstellerin hat zugesagt, die Fragen nach interner Abstimmung rechtzeitig vor dem Sitzungstag beim Bürgermeister einzureichen. Zudem ist für den Zeitraum eine halbe Stunde vor Beginn der Ratssitzung ein Informationsstand zum Thema Fracking im Foyer des Ratssaales geplant.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 2Tätigkeitsbericht 2011 des Behindertenbeauftragten der Stadt Hamminkeln gemäß § 5 der Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0038 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0038 des Vorstandsbereichs I legt den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011 vor. Dieser Bericht wurde vom Behindertenbeauftragten der Stadt Hamminkeln erstellt.
Die Grundlage für die Erstellung dieses Berichts bildet der Paragraph 5 der Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Hamminkeln vom 15. Dezember 2010. Diese Satzung schreibt vor, dass der Behindertenbeauftragte dem Rat einmal jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeiten erstatten muss. Der vorliegende Bericht dient der Information des Rates und ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Der Behindertenbeauftragte wird an der Ratssitzung am 1. März 2012 anwesend sein, um für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 36. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2012/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden und umfasst Anpassungen hinsichtlich des Straßenausbaus südlich des Kindergartens an der Diersfordter Straße sowie eine Neuregelung der festgesetzten Dachneigung.
Im Rahmen der Offenlage zwischen dem 9. November und dem 9. Dezember 2011 gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst wies darauf hin, dass das Plangebiet in einem ehemaligen Kampfgebiet liegt und bei Erdarbeiten Sicherheitsdetektionen durchzuführen sind. Die Verwaltung hat diesen Hinweis in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diesen Hinweis zu berücksichtigen.
Die Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Wesel, bat darum, die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebiets durchzuführen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass Eingriffe in Natur und Landschaft, die nicht direkt auf dem Grundstück ausgeglichen werden können, bereits über Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sportgelände Mühlenrott“ kompensiert wurden. Der Ausschuss empfiehlt daher, den Hinweis der Landwirtschaftskammer nicht zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ zu fassen. Die beigefügte Begründung dient dabei als Entscheidungsbegründung.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 25.01.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 47. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2012/0005 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Die Änderung sieht vor, die bisher festgesetzte zwingende Zweigeschossigkeit in eine maximale Zweigeschossigkeit zu ändern und die überbaubare Fläche im Bereich eines Bauwichs zwischen zwei Grundstücksparzellen zu reduzieren.
Im Rahmen der Offenlage wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst wies auf die Lage des Gebiets in einem ehemaligen Kampfgebiet hin und forderte Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten. Die Verwaltung hat diesen Hinweis in den Entwurf aufgenommen. Die Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Wesel, forderte die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet. Hierzu empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, den Hinweis nicht zu berücksichtigen, da die erforderlichen Maßnahmen bereits im Zuge der Herstellung des Sportplatzgeländes erfolgt sind.
Ein Hinweis der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu einer Gasleitung wurde als nicht unmittelbar für das Plangebiet relevant eingestuft, da sich die Leitung in der öffentlichen Verkehrsfläche befindet. Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich einer Firsthöhe, möglicher Verschattungen oder der Parkplatzsituation wurden ebenfalls nicht übernommen. Die Verwaltung führt an, dass durch die Änderung keine Verschlechterung der Situation eintritt und ein Stellplatznachweis durch die Antragstellenden zu erbringen ist. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 25.01.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (12. Sitzung)
- 5Schulentwicklungsplanung - Grundschule Hamminkeln, hier Teilstandort RingenbergZur Vorlage · 2012/0014 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0014 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Schulentwicklungsplanung der Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln, insbesondere mit dem Teilstandort Ringenberg. Aufgrund von lediglich 12 Anmeldungen für die Schuleingangsklasse des Schuljahres 2012/2013 wird die Einhaltung der gesetzlichen Mindestschülerzahl von 18 Personen nicht erreicht. Da auch die für eine Ausnahmegenehmigung erforderliche Grenze von 15 Kindern unterschritten wurde, sieht die Verwaltung nach Rücksprache mit der unteren Schulaufsicht und der Bezirksregierung Düsseldorf die rechtliche Grundlage für den Erhalt des Teilstandortes nicht gegeben.
Eine Delegation aus Ringenberg, die unter anderem Vertreter von Kirchengemeinden, Sport- und Heimatvereinen sowie den Ortsverband der CDU umfasst, hat dem Bürgermeister eine Unterschriftenliste überreicht. Die Antragsteller bitten um eine erneute Prüfung des Erhalts der Schule und regen die Erstellung eines Entwicklungskonzepts für den Ortsteil an. Die Verwaltung prüft derzeit, ob auf dieser Basis zeitnah eine alternative Lösung möglich ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die sukzessive Auflösung des Teilstandortes vor. Ab dem 01.08.2012 soll keine Eingangsklasse mehr am Standort Ringenberg gebildet werden, während die Klassen zwei bis vier vorerst weiter beschult werden sollen. Die endgültige Aufgabe des Teilstandortes ist zum Ablauf des Schuljahres 2013/2014 vorgesehen. Der Unterricht der Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln soll am Standort Bislicher Straße fortgesetzt werden, wobei die Zügigkeit der Schule ab dem 01.08.2014 auf drei Züge festgesetzt wird.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 6Entgelte für Dienstleistungen des Bauhofes hier: Städtische Zuschüsse zur Übernahme der Entgelte für Veranstaltungen in den OrtsteilenZur Vorlage · 2012/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0043 des Vorstandsbereichs I befasst sich mit der Übernahme von städtischen Zuschüssen zur Begleichung von Entgelten für Dienstleistungen des Bauhofes. Im Rahmen der Beratung zur neuen Entgeltordnung für Dienstleistungen des Bauhofes an Dritte wurde vereinbart, im Zuge der Haushaltsberatungen 2012 eine Liste von Veranstaltungen vorzulegen, für die die Kosten der Bauhofleistungen ohne weiteren Einzelbeschluss aus Mitteln des Kernhaushalts übernommen werden sollen.
Die Verwaltung schlägt hierfür acht Veranstaltungen in den Ortsteilen vor: die Hamminkelner Kirmes, den Rosenmontagszug Dingden, das Schützenfest Mehrhoog, die Brüner Kirmes, den Martinsmarkt Marienthal, das Schützenfest Loikum, das Schützenfest Wertherbruch sowie den Weihnachtsmarkt Ringenberg. Das voraussichtliche Volumen der Zuschüsse wird auf etwa 15.000 Euro geschätzt. Die Ermittlung der Beträge erfolgte in Abstimmung mit der Leitung des Bauhofes.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass für andere Veranstaltungen, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, künftig Entgelte für Bauhofdienstleistungen anfallen. Eine Befreiung von der Entgeltpflicht oder eine Bezuschussung ist nach der neuen Entgeltordnung auf Antrag möglich, wobei die Entscheidung über solche Anträge durch das Hauptamt erfolgen soll. Die Verwaltung wird beauftragt, die Organisatoren der genannten Veranstaltungen über die Entgeltregelung und die voraussichtliche Höhe der Kosten zu informieren. Ein Bericht über die Erfahrungen mit dieser Regelung wird nachgereicht.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 7Beratung des Wirtschaftsplanentwurfes 2012 des GBHZur Vorlage · 2012/0027 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2012/0027 befasst sich mit der Beratung des Entwurfs für den Wirtschaftsplan 2012 der GBH. Der Entwurf wurde den Mitgliedern des Betriebsausschusses zur Einsicht vorgelegt.
Hintergrund der Vorlage ist ein Auftrag des Rates der Stadt Hamminkeln aus der Sitzung vom 14. Dezember 2011, wonach der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 beraten soll. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 zur Kenntnis nimmt. Zudem wird empfohlen, dem Rat der Stadt keine Änderungen an diesem Entwurf vorzunehmen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Vorstandsbereich III. Die Beratung im Betriebsausschuss war für den 9. Februar 2012 angesetzt, gefolgt von einer Beratung im Rat am 1. März 2012.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 09.02.2012 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 8Stellenplan für das Jahr 2012Zur Vorlage · 2012/0039 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0039 der Fachdienste 10 legt den Stellenplan für das Jahr 2012 für den Kernhaushalt sowie die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GBH dar. Der Entwurf basiert auf einem Abgleich mit dem aktualisierten Geschäftsverteilungsplan und berücksichtigt aktuelle Personalveränderungen.
Im Bereich der Beamten ist ein Rückgang von fünf Stellen im Vergleich zum Vorjahr vorgesehen. Dies resultiert aus der Streichung von Stellen im Verwaltungsvorstand, in den Bereichen Prüfungen sowie im Haushalt und Finanzen. Gleichzeitig sieht der Plan Anpassungen bei der Besoldungsgruppe vor, wobei einige Stellen nach einer Neubewertung in höhere Besoldungsgruppen überführt wurden.
Bei den Tarifbeschäftigten zeigt sich ein Saldo von 2,82 zusätzlichen Stellen gegenüber dem Jahr 2011. Während Stellen im Bereich SGB II, Sportstätten und Personalmanagement aufgrund von Vertragsenden entfallen, werden neue Stellen für die technische Prüfung, die Abwassertransport- und -behandlung sowie für das Gebäudemanagement und die Schulsozialarbeit eingerichtet. Zudem werden Nachbesetzungen infolge von Altersteilzeit oder Ausscheiden von Personal vorgenommen. Ein Teil dieser Stellen ist mit einem Vermerk zur Befristung oder Besetzungssperre versehen.
Zusätzlich ist die Aufnahme eines Ausbildungsplatzes für den Beruf des Immobilienkaufmanns in die Stellenübersicht für Auszubildende im Jahr 2012 vorgesehen. Die Stellungnahme des Personalrates liegt der Vorlage bei.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 9Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2012Zur Vorlage · 2012/0034 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2012/0034 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2012. Der Entwurf des Haushaltsplans wurde bereits in der Ratssitzung am 14. Dezember 2011 eingebracht. Er wurde vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der geplanten Beratung hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu prüfen. Die Fachausschüsse sind bis zum 9. Februar 2012 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs beauftragt. Die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen sind in der Vorlage zusammengefasst oder werden als Tischvorlage nachgereicht.
Der Haupt- und Finanzausschuss soll über die Änderungsvorschläge sowie über die Änderungsanträge beraten, die in seine Zuständigkeit fallen. Der abschließende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan 2012 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 15. Februar 2012 und die anschließende Beratung im Rat für den 1. März 2012 vorgesehen. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 20.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 15.02.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 10Beratung über nicht unmittelbar haushaltsrelevante AnträgeZur Vorlage · 2012/0041 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0041 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Beratung von Anträgen der CDU-Fraktion, die keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Haushaltsansätze 2012 haben, jedoch Handlungsfristen für die Verwaltung beinhalten.
Ein zentraler Punkt der Vorlage betrifft die Forderung nach der Bestellung eines Energie- und Klimaschutzbeauftragten. Hierzu liegt ein Vorschlag vor, wonach der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, die Funktionen und den Aufgabenbereich einer entsprechenden Stelle innerhalb der Organisationsstruktur der Stadtverwaltung zu prüfen und zu definieren. Bei Bedarf soll ein Beauftragter benannt werden, worüber in einer Folgesitzung berichtet werden soll.
Ein weiterer Gegenstand der Beratung ist der Antrag, die Anzahl der Plätze für die Unterbringung von Asylbewerbern durch die Schließung eines Heims bereits im Jahr 2012 zu reduzieren. Die Verwaltung sowie der zuständige Ausschuss empfehlen jedoch, keines der vorhandenen Übergangsheime zu schließen. Als Begründung wird die aktuelle Belegungssituation in den Einrichtungen Hooge Heide, Lankerner Schulweg und Belenhorst angeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Abbau von Übergangsheimen in absehbarer Zeit nicht möglich sei und bereits in der Vergangenheit mehrere Unterkünfte geschlossen wurden.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 15.02.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 113. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0015 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0015 der Fachdienste 10 sieht die dritte Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Hamminkeln sowie eine entsprechende Anpassung der Betriebssatzung des GBH vor. Ziel der Änderung ist es, die Vergabeentscheidungen zur Sicherstellung von Bindefristen direkt auf den Bürgermeister bzw. die Betriebsleitung des GBH zu übertragen, während die bisherigen Fachausschüsse lediglich zur Kenntnisnahme informiert werden sollen.
Die Neuregelung umfasst zudem die Festlegung von Wertgrenzen für Maßnahmenentscheidungen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll weiterhin über Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsmittel bei Beträgen über 25.000 Euro entscheiden, sofern kein anderer Fachausschuss zuständig ist. Für Feuerschutzangelegenheiten werden die Grenzen für Maßnahmen über 150.000 Euro sowie für Beträge zwischen 25.000 und 150.000 Euro neu definiert.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Klarstellung der Zuständigkeit des Betriebsausschusses. Dieser soll künftig auch über Maßnahmen entscheiden, die im Haushaltsplan der Stadt veranschlagt, aber vom GBH durchgeführt werden, sofern das Finanzvolumen 50.000 Euro übersteigt. Bei Rechtsgeschäften mit wiederkehrenden Leistungen soll sich die Wertgrenze jeweils nach dem Gesamtwert der Vertragslaufzeit bemessen. Ergänzend wird eine Erweiterung der Dienstanweisung vorgesehen, wonach die zentrale Vergabestelle dem zuständigen Gremium über Vergabeentscheidungen und Auftragssummen Bericht erstatten soll. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderungen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 15.02.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 122. Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH)" vom 18.12.2007 und Änderung der Dienstanweisung für den GBHZur Vorlage · 2012/0016.1 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht die zweite Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln“ (GBH) vor. Grund für die Anpassungen ist die Anwendung der Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sowie die Anpassung an die aktuelle Organisationsstruktur der Stadt.
Im Rahmen der Änderung soll die Vertretungsbefugnis der Betriebsleitung erweitert und die Regelungen zur Unterzeichnung von Erklärungen an die Eigenbetriebsverordnung angepasst werden. Da die Stellen der Beigeordneten nicht neu besetzt werden, entfallen entsprechende Regelungen zur Erstunterzeichnung durch diese Funktion. Zudem wird vorgeschlagen, Vergabeentscheidungen künftig dem Bürgermeister bzw. der Betriebsleitung zu übertragen, wobei die zuständigen Fachausschüsse lediglich zur Kenntnis gesetzt werden sollen. Dies dient der Einhaltung von Bindefristen bei der Auftragserteilung.
Die Kompetenzen des Betriebsausschusses werden neu geregelt: Die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird auf einen Wert von 25.000 Euro festgelegt, während die Zuständigkeit für über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bei einem Betrag von 40.000 Euro liegt. Des Weiteren werden die Begriffe im Hinblick auf die GemHVO angepasst, sodass der Erfolgsplan als Ergebnisplan und der Vermögensplan als Finanzplan geführt werden. Die Regelung zur Stellungnahme der Kämmerei bei erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen wird ersatzlos gestrichen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 15.02.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 09.02.2012 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 13Schaffung einer neuen Kindertageseinrichtung im Ortsteil Mehrhoog; hier: Bildung einer ArbeitsgruppeZur Vorlage · 2012/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0040 der Fachdienste 10 sieht die Bildung einer Arbeitsgruppe vor, um die Situation der Kindergärten im Ortsteil Mehrhoog vorzubereiten. Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport aus der Sitzung vom 2. Februar 2012, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, eine solche Arbeitsgruppe zur Planung einer neuen Kindertageseinrichtung einzuberufen.
Der Rat soll über die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe entscheiden. Die vorgeschlagene Besetzung sieht vor, dass jeweils zwei Mitglieder aus den Fraktionen der CDU, SPD, USD, FDP sowie der Bündnis 90/Die Grünen in die Gruppe entsandt werden. Zudem sollen die Verwaltung und die zuständige Fachabteilung durch die Mitwirkung der Vorstandsbereichsleitung und der Leitung der Fachdienste 40 vertreten sein. Die Einrichtung der Arbeitsgruppe erfolgt gemäß den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln über die Einsetzung von Arbeitskreisen und Beiräten. Die Vorlage wurde für die Ratssitzung am 1. März 2012 zur Beschlussfassung vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 14Benennung von Gremienmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2012/0013 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2012/0013 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung von Vertretungen der Stadt Hamminkeln in Gremien von Drittorganisationen. Anlass sind die Niederlegungen von zwei Mandaten im Wasserversorgungsverband Wittenhorst durch Ratsmitglieder sowie das Ausscheiden einer Vorstandsbereichsleiterin zum Jahresende 2011.
Für die vakanten Sitze im Wasserversorgungsverband Wittenhorst, bestehend aus einem ordentlichen Mitglied der Verbandsversammlung sowie einem stellvertretenden Mitglied im Betriebsausschuss, liegt ein Vorschlag einer Fraktion vor. Da die vorgeschlagenen Personen bereits als stellvertretende Mitglieder in der Verbandsversammlung vertreten sind, wird eine Nachreichung von Vorschlägen nach Abstimmung mit anderen Fraktionen angekündigt.
Die Verwaltung unterbreitet zudem verschiedene Vorschläge zur Nachbesetzung weiterer Gremien. Hierbei werden unter anderem die Entsendung des Kämmerers in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes sowie in den Betriebsausschuss des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst vorgeschlagen. Des Weiteren werden Nachbesetzungen für den Verbandsvorstand der Gruppe Gemeinden Untere Issel Süd, den Verbandsvorstand der Gruppe Gemeinden Mittlere Isel, die VHS-Verbandsversammlung sowie die Vertretung des Schulträgers in Schulkonferenzen sowie die Derik-Baegert-Gesellschaft vorgeschlagen. Für den Verbandsvorstand der Gruppe Eschwerer wird ein Verwaltungsmitarbeiter als Nachfolge vorgeschlagen.
Der Rat wird gebeten, die vorgeschlagenen Personen zu wählen und den Bürgermeister mit der Erteilung der notwendigen Weisungen für die Vertretungen in den Wasser- und Bodenverbänden sowie im Betriebsausschuss des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 15Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 16Mitteilungen und Anfragen