Entgelte für Dienstleistungen des Bauhofes hier: Städtische Zuschüsse zur Übernahme der Entgelte für Veranstaltungen in den Ortsteilen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0043 des Vorstandsbereichs I befasst sich mit der Übernahme von städtischen Zuschüssen zur Begleichung von Entgelten für Dienstleistungen des Bauhofes. Im Rahmen der Beratung zur neuen Entgeltordnung für Dienstleistungen des Bauhofes an Dritte wurde vereinbart, im Zuge der Haushaltsberatungen 2012 eine Liste von Veranstaltungen vorzulegen, für die die Kosten der Bauhofleistungen ohne weiteren Einzelbeschluss aus Mitteln des Kernhaushalts übernommen werden sollen.
Die Verwaltung schlägt hierfür acht Veranstaltungen in den Ortsteilen vor: die Hamminkelner Kirmes, den Rosenmontagszug Dingden, das Schützenfest Mehrhoog, die Brüner Kirmes, den Martinsmarkt Marienthal, das Schützenfest Loikum, das Schützenfest Wertherbruch sowie den Weihnachtsmarkt Ringenberg. Das voraussichtliche Volumen der Zuschüsse wird auf etwa 15.000 Euro geschätzt. Die Ermittlung der Beträge erfolgte in Abstimmung mit der Leitung des Bauhofes.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass für andere Veranstaltungen, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, künftig Entgelte für Bauhofdienstleistungen anfallen. Eine Befreiung von der Entgeltpflicht oder eine Bezuschussung ist nach der neuen Entgeltordnung auf Antrag möglich, wobei die Entscheidung über solche Anträge durch das Hauptamt erfolgen soll. Die Verwaltung wird beauftragt, die Organisatoren der genannten Veranstaltungen über die Entgeltregelung und die voraussichtliche Höhe der Kosten zu informieren. Ein Bericht über die Erfahrungen mit dieser Regelung wird nachgereicht.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012kein Ergebnis hinterlegt