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Beschlussvorlage

2. Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH)" vom 18.12.2007 und Änderung der Dienstanweisung für den GBH

2012/0016.1 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0016.1 der Fachdienste 10 sieht die zweite Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH) vor. Die Anpassungen basieren auf der Anwendung der Gemeindehaushaltsverordnung sowie dem Verzicht auf die Einstellung von Beigeordneten. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung betrifft die Vergabeentscheidungen, die künftig dem Bürgermeister bzw. der Betriebsleitung zur Entscheidung übertragen werden sollen, während die Fachausschüsse lediglich zur Kenntnisnahme informiert werden. Zudem werden die Vertretungsbefugnisse der Betriebsleitung und die Form der Unterzeichnung gemäß der Eigenbetriebsverordnung angepasst.

Im Bereich der Zuständigkeiten des Betriebsausschusses wird die Bewilligungsgrenze für über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen auf 25.000 Euro angehoben. Ergänzend wird die Zuständigkeit für über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab einem Wert von 40.000 Euro festgelegt.

Die Satzungsänderung regelt zudem, dass der Bürgermeister oder die zuständige Beigeordnete Weisungen an die Betriebsleitung erteilen können, sofern die laufende Betriebsführung nicht betroffen ist. Für Erklärungen, die über die laufende Betriebsführung hinausgehen und die Stadt Hamminkeln verpflichten, ist die Schriftform sowie die Unterschrift durch den Bürgermeister oder dessen Vertretung und die Betriebsleitung erforderlich. Der Wirtschaftsplan muss spätestens zwei Monate vor Jahresbeginn dem Betriebsausschuss vorgelegt werden. Änderungen des Plans sind bei einer Verschlechterung des Jahresergebnisses oder einem Anstieg des Kreditbedarfs um mehr als 10 Prozent notwendig. Die Betriebsleitung unterrichtet den Ausschuss vierteljährlich schriftlich über die Entwicklung von Erträgen, Aufwendungen und den Finanzplan.

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