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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Quartalsbericht IV 2011Zur Vorlage · 2012/0019 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 2012/0019 der Fachdienste 65 zum Quartalsbericht IV 2011 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung legt die Ergebnis- und Finanzrechnungen für das Geschäftsjahr 2011 dar. Der Bericht vergleicht die Ist-Werte zum Zeitpunkt der Erstellung mit dem Planansatz sowie mit den prognostizierten Endwerten („Wird“), welche die noch ausstehenden Jahresabschlussbuchungen berücksichtigen.
Bei den Erträgen zeigt sich, dass die Ist-Werte den Planansatz zunächst um etwa 1,6 Millionen Euro unterschreiten. Unter Berücksichtigung der Abschlussbuchungen wird jedoch eine Prognose von etwa 110.000 Euro über dem Plan erwartet. Zu den Ertragsquellen zählen Zuwendungen, öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, privatrechtliche Leistungsentgelte sowie Kostenerstattungen. Während bei den Abfallgebühren Defizite gegenüber dem Plan bestehen, werden diese durch höhere Kanalbenutzungsgebühren ausgeglichen. Zudem wurden Erträge aus der Bauhofverrechnung aus der Kategorie der Kostenerstattungen in die privatrechtlichen Leistungsentgelte umgebucht. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen werden die Veräußerung von Immobilien sowie die Auflösung von Instandhaltungsrückstellungen berücksichtigt.
Die Aufwendungen liegen im Ist-Zustand um etwa 1,8 Millionen Euro unter dem Planansatz. Nach Durchführung der Jahresabschlussarbeiten, die unter anderem die Verbuchung von Personalkostenerstattungen an den Kernhaushalt beinhalten, wird ein Endwert prognostiziert, der den Plan um etwa 320.000 Euro unterschreitet. Die Personalaufwendungen weisen eine geringere Auslastung als geplant auf, während bei den Sach- und Dienstleistungen insbesondere die Fahrzeughaltung im Bereich des Bauhofs über dem Plan liegt.
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Beratungsfolge
- 09.02.2012 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 2Genehmigung bzw. Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung (GbH) im Haushaltsjahr 2011Zur Vorlage · 2012/0025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Genehmigung sowie der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GbH) für das Haushaltsjahr 2011. Gemäß der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist für Mehraufwendungen ab einer Höhe von 12.500 Euro die Zustimmung des Betriebsausschusses erforderlich.
Die überplanmäßigen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen verteilen sich auf verschiedene Produktbereiche. Im Produkt Gebäudemanagement belaufen sich die Überschreitungen auf etwa 48.860 Euro, im Produkt Sportstätten auf circa 47.771 Euro und im Produkt Bereitstellung von Erschließungsanlagen auf 80.548 Euro. Diese Beträge sind genehmigungsbedürftig. Für alle weiteren Überschreitungen ist lediglich eine Kenntnisnahme vorgesehen.
Die Differenzen resultieren aus verschiedenen Einzelpositionen, die sich erst im Rahmen der Erstellung des vierten Quartalsberichts als Gesamtsumme über der festgelegten Grenze darstellten. Die Aufwendungen stammen aus vertraglichen Verpflichtungen der Kommune oder ergeben sich aus der Bauhofverrechnung. Ein wesentlicher Grund für die Abweichungen sind die Erstattungen für die Inanspruchnahme des Bauhofes. Hierbei kam es zu Abweichungen vom Planansatz, da die tatsächlichen Abrechnungsbeträge aufgrund anderer zugrunde gelegter Stundensätze höher ausfielen als kalkuliert. Zudem wurden Leistungen des Bauhofes in einem anderen Umfang abgerufen als geplant. Insgesamt liegt laut Vorlage keine Überschreitung der Erstattungsbeträge vor, sondern eine Verschiebung zwischen den einzelnen Produkten. Der Beschlussvorschlag sieht die nachträgliche Genehmigung der genehmigungsbedürftigen Aufwendungen sowie die Kenntnisnahme der übrigen Positionen vor.
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Beratungsfolge
- 09.02.2012 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 3Beratung des Wirtschaftsplanentwurfes 2012 des GBHZur Vorlage · 2012/0027 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2012/0027 befasst sich mit der Beratung des Entwurfs für den Wirtschaftsplan 2012 der GBH. Der Entwurf wurde den Mitgliedern des Betriebsausschusses zur Einsicht vorgelegt.
Hintergrund der Vorlage ist ein Auftrag des Rates der Stadt Hamminkeln aus der Sitzung vom 14. Dezember 2011, wonach der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 beraten soll. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 zur Kenntnis nimmt. Zudem wird empfohlen, dem Rat der Stadt keine Änderungen an diesem Entwurf vorzunehmen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Vorstandsbereich III. Die Beratung im Betriebsausschuss war für den 9. Februar 2012 angesetzt, gefolgt von einer Beratung im Rat am 1. März 2012.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 09.02.2012 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 4Beratung über nicht unmittelbar haushaltsrelevante AnträgeZur Vorlage · 2012/0037 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0037 des Vorstandsbereichs III behandelt verschiedene Anträge der Fraktionen, die keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Haushaltsansätze 2012 haben, jedoch Handlungsbedarf in der Verwaltung anstoßen.
Im Bereich der Schulträgeraufgaben befasst sich die Vorlage mit dem Vorschlag, einen Zustandsbericht für alle Schulen sowie ein Maßnahmenkatalog für Renovierungen zu erstellen. Die Verwaltung schlägt vor, Anstriche nach Notwendigkeit und im Rahmen bestehender Sanierungen durchzuführen. Im Bereich des Bauhofes wird die Einführung einer neuen Abrechnungstechnik zur Leistungsoptimierung thematisiert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine tagesaktuelle Erfassung bereits erfolgt und eine Anschaffung von Hardware nicht beabsichtigt ist.
Im Bereich der Gebäudeplanung wird die Bestellung eines Klimaschutzbeauftragten empfohlen. Bezüglich der energetischen Optimierung und der Verwertung nicht mehr benötigter Objekte wurde der Betriebsausschuss beauftragt, einen Strategie- und Zeitplan bis zur Haushaltsplanstellung 2013 zu erstellen. Dabei sollen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden mit Überkapazitäten mit einem Sperrvermerk versehen werden. Spezifische Maßnahmen an der Grundschule Hamminkeln und dem Kindergarten Loikum werden bis zur Klärung der Wirtschaftlichkeit zurückgestellt.
Hinsichtlich der Sportstätten wird die Reparatur des Hubbodens im Hallenbad aus Sicherheitsgründen befürwortet, wobei der bestehende Haushaltsansatz unverändert bleiben soll. Schließlich wird die Verwaltung beauftragt, ein Straßensanierungskonzept mit dem Schwerpunkt der Verkehrssicherung zu erstellen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2012 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 52. Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH)" vom 18.12.2007 und Änderung der Dienstanweisung für den GBHZur Vorlage · 2012/0016.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht die zweite Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln“ (GBH) vor. Grund für die Anpassungen ist die Anwendung der Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sowie die Anpassung an die aktuelle Organisationsstruktur der Stadt.
Im Rahmen der Änderung soll die Vertretungsbefugnis der Betriebsleitung erweitert und die Regelungen zur Unterzeichnung von Erklärungen an die Eigenbetriebsverordnung angepasst werden. Da die Stellen der Beigeordneten nicht neu besetzt werden, entfallen entsprechende Regelungen zur Erstunterzeichnung durch diese Funktion. Zudem wird vorgeschlagen, Vergabeentscheidungen künftig dem Bürgermeister bzw. der Betriebsleitung zu übertragen, wobei die zuständigen Fachausschüsse lediglich zur Kenntnis gesetzt werden sollen. Dies dient der Einhaltung von Bindefristen bei der Auftragserteilung.
Die Kompetenzen des Betriebsausschusses werden neu geregelt: Die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird auf einen Wert von 25.000 Euro festgelegt, während die Zuständigkeit für über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bei einem Betrag von 40.000 Euro liegt. Des Weiteren werden die Begriffe im Hinblick auf die GemHVO angepasst, sodass der Erfolgsplan als Ergebnisplan und der Vermögensplan als Finanzplan geführt werden. Die Regelung zur Stellungnahme der Kämmerei bei erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen wird ersatzlos gestrichen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 15.02.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 09.02.2012 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 6Veröffentlichung des Energieberichtes 2010Zur Vorlage · 2012/0028 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0028 der Fachdienste 65 informiert über die Veröffentlichung des Energieberichtes 2010. Der Bericht wurde im Auftrag des Betriebsausschusses erstellt und soll im Anschluss an die Sitzung des Gremiums am 9. Februar 2012 auf der Homepage der Stadt Hamminkeln zum Download bereitgestellt. Ein Entwurf wurde den Ausschussmitgliedern bereits Anfang Januar elektronisch zur Verfügung gestellt.
Der Bericht dokumentiert die energetische Situation der Stadt und dient als Instrument zur Identifizierung energetischer Schwachstellen, um mögliche Optimierungsmaßnahmen zur Verbrauchsreduzierung einzuleiten. Zudem soll das Bewusstsein für den Energieverbrauch bei den Nutzern städtischer Gebäude gestärkt werden. Der Bericht berücksichtigt dabei den Verbrauchszeitraum von 2006 bis 2010, wobei die Daten auf Rechnungen der Energie- und Wasserversorger basieren. Die Erstellung erfolgte unter Verzicht auf die Anschaffung neuer Software und auf Basis vorhandener Excel-Dateien.
Neben der ökologischen Komponente wird die betriebswirtschaftliche Relevanz des Energiemanagements angeführt, insbesondere im Hinblick auf steigende Energiepreise. Zudem wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen durch das geplante Klimaschutzgesetz der Landesregierung verwiesen, welches die Gemeinden zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten verpflichten kann. Für zukünftige Berichte ist geplant, Energiekennwerte auf Grundlage der erfassten Energiebezugsflächen zu bilden und objektbezogene Auswertungen durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2012 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen