Genehmigung bzw. Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung (GbH) im Haushaltsjahr 2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Genehmigung sowie der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GbH) für das Haushaltsjahr 2011. Gemäß der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist für Mehraufwendungen ab einer Höhe von 12.500 Euro die Zustimmung des Betriebsausschusses erforderlich.
Die überplanmäßigen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen verteilen sich auf verschiedene Produktbereiche. Im Produkt Gebäudemanagement belaufen sich die Überschreitungen auf etwa 48.860 Euro, im Produkt Sportstätten auf circa 47.771 Euro und im Produkt Bereitstellung von Erschließungsanlagen auf 80.548 Euro. Diese Beträge sind genehmigungsbedürftig. Für alle weiteren Überschreitungen ist lediglich eine Kenntnisnahme vorgesehen.
Die Differenzen resultieren aus verschiedenen Einzelpositionen, die sich erst im Rahmen der Erstellung des vierten Quartalsberichts als Gesamtsumme über der festgelegten Grenze darstellten. Die Aufwendungen stammen aus vertraglichen Verpflichtungen der Kommune oder ergeben sich aus der Bauhofverrechnung. Ein wesentlicher Grund für die Abweichungen sind die Erstattungen für die Inanspruchnahme des Bauhofes. Hierbei kam es zu Abweichungen vom Planansatz, da die tatsächlichen Abrechnungsbeträge aufgrund anderer zugrunde gelegter Stundensätze höher ausfielen als kalkuliert. Zudem wurden Leistungen des Bauhofes in einem anderen Umfang abgerufen als geplant. Insgesamt liegt laut Vorlage keine Überschreitung der Erstattungsbeträge vor, sondern eine Verschiebung zwischen den einzelnen Produkten. Der Beschlussvorschlag sieht die nachträgliche Genehmigung der genehmigungsbedürftigen Aufwendungen sowie die Kenntnisnahme der übrigen Positionen vor.
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