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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Kündigung von Mitgliedschaften der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Kündigung verschiedener Mitgliedschaften der Stadt Hamminkeln in Vereinen und Verbänden. Hintergrund der ursprünglichen Kündigungswelle war die im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2011 festgelegte Konsolidierung des Haushalts. Die Liste der geplanten Kündigungen umfasst zahlreiche Organisationen mit einem jährlichen Gesamteinsparpotenzial von 9.385,45 Euro. Während für einige Mitgliedschaften, wie etwa beim Fachverband der Kommunalkassenverwaltung oder dem Verein der Kreisverkehrswacht, Gründe gegen eine Kündigung angeführt wurden, war für andere Kündigungen bereits festgesetzt oder wurde die Wirksamkeit der Kündigung für bestimmte Zeitpunkte bestätigt.
Im Zuge der weiteren Bearbeitung sind Rückmeldungen eingegangen, die eine Rücknahme der Kündigungen für bestimmte Vereine vorschlagen. Für das Landestheater Burghofbühne wird eine Rücknahme begründet durch das Angebot kostenfreier Theaterveranstaltungen für Kinder und Jugendliche sowie die Aussicht auf Einnahmen durch Eintrittsgelder vorgeschlagen. Ebenso wird für den Kulturraum Niederrhein eine Rücknahme beantragt, da die Mitgliedschaft die Förderung von Kulturveranstaltungen in der Stadt unterstützt und in der Vergangenheit bereits erhebliche Fördermittel in die Kommune flossen. Weitere Anträge auf Rücknahme der Kündigung liegen für die Lebenshilfe Menschen mit geistiger Behinderung, den Verein Niederrhein und den Naturpark Hohe Mark vor.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Kündigungen für das Landestheater Burghofbühne und den Kulturraum Niederrhein zurückzunehmen, was finanzielle Auswirkungen in Höhe von insgesamt 1.011,29 Euro zur Folge hat.
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Beratungsfolge
- 15.02.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 2Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2012Zur Vorlage · 2012/0034 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2012/0034 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2012. Der Entwurf des Haushaltsplans wurde bereits in der Ratssitzung am 14. Dezember 2011 eingebracht. Er wurde vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der geplanten Beratung hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu prüfen. Die Fachausschüsse sind bis zum 9. Februar 2012 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs beauftragt. Die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen sind in der Vorlage zusammengefasst oder werden als Tischvorlage nachgereicht.
Der Haupt- und Finanzausschuss soll über die Änderungsvorschläge sowie über die Änderungsanträge beraten, die in seine Zuständigkeit fallen. Der abschließende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan 2012 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 15. Februar 2012 und die anschließende Beratung im Rat für den 1. März 2012 vorgesehen. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 20.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 15.02.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 3Beratung über nicht unmittelbar haushaltsrelevante AnträgeZur Vorlage · 2012/0041 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0041 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Beratung von Anträgen der CDU-Fraktion, die keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Haushaltsansätze 2012 haben, jedoch Handlungsfristen für die Verwaltung beinhalten.
Ein zentraler Punkt der Vorlage betrifft die Forderung nach der Bestellung eines Energie- und Klimaschutzbeauftragten. Hierzu liegt ein Vorschlag vor, wonach der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, die Funktionen und den Aufgabenbereich einer entsprechenden Stelle innerhalb der Organisationsstruktur der Stadtverwaltung zu prüfen und zu definieren. Bei Bedarf soll ein Beauftragter benannt werden, worüber in einer Folgesitzung berichtet werden soll.
Ein weiterer Gegenstand der Beratung ist der Antrag, die Anzahl der Plätze für die Unterbringung von Asylbewerbern durch die Schließung eines Heims bereits im Jahr 2012 zu reduzieren. Die Verwaltung sowie der zuständige Ausschuss empfehlen jedoch, keines der vorhandenen Übergangsheime zu schließen. Als Begründung wird die aktuelle Belegungssituation in den Einrichtungen Hooge Heide, Lankerner Schulweg und Belenhorst angeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Abbau von Übergangsheimen in absehbarer Zeit nicht möglich sei und bereits in der Vergangenheit mehrere Unterkünfte geschlossen wurden.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 15.02.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 43. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0015 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0015 der Fachdienste 10 sieht die dritte Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Hamminkeln sowie eine entsprechende Anpassung der Betriebssatzung des GBH vor. Ziel der Änderung ist es, die Vergabeentscheidungen zur Sicherstellung von Bindefristen direkt auf den Bürgermeister bzw. die Betriebsleitung des GBH zu übertragen, während die bisherigen Fachausschüsse lediglich zur Kenntnisnahme informiert werden sollen.
Die Neuregelung umfasst zudem die Festlegung von Wertgrenzen für Maßnahmenentscheidungen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll weiterhin über Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsmittel bei Beträgen über 25.000 Euro entscheiden, sofern kein anderer Fachausschuss zuständig ist. Für Feuerschutzangelegenheiten werden die Grenzen für Maßnahmen über 150.000 Euro sowie für Beträge zwischen 25.000 und 150.000 Euro neu definiert.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Klarstellung der Zuständigkeit des Betriebsausschusses. Dieser soll künftig auch über Maßnahmen entscheiden, die im Haushaltsplan der Stadt veranschlagt, aber vom GBH durchgeführt werden, sofern das Finanzvolumen 50.000 Euro übersteigt. Bei Rechtsgeschäften mit wiederkehrenden Leistungen soll sich die Wertgrenze jeweils nach dem Gesamtwert der Vertragslaufzeit bemessen. Ergänzend wird eine Erweiterung der Dienstanweisung vorgesehen, wonach die zentrale Vergabestelle dem zuständigen Gremium über Vergabeentscheidungen und Auftragssummen Bericht erstatten soll. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderungen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 15.02.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 52. Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH)" vom 18.12.2007 und Änderung der Dienstanweisung für den GBHZur Vorlage · 2012/0016.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht die zweite Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln“ (GBH) vor. Grund für die Anpassungen ist die Anwendung der Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sowie die Anpassung an die aktuelle Organisationsstruktur der Stadt.
Im Rahmen der Änderung soll die Vertretungsbefugnis der Betriebsleitung erweitert und die Regelungen zur Unterzeichnung von Erklärungen an die Eigenbetriebsverordnung angepasst werden. Da die Stellen der Beigeordneten nicht neu besetzt werden, entfallen entsprechende Regelungen zur Erstunterzeichnung durch diese Funktion. Zudem wird vorgeschlagen, Vergabeentscheidungen künftig dem Bürgermeister bzw. der Betriebsleitung zu übertragen, wobei die zuständigen Fachausschüsse lediglich zur Kenntnis gesetzt werden sollen. Dies dient der Einhaltung von Bindefristen bei der Auftragserteilung.
Die Kompetenzen des Betriebsausschusses werden neu geregelt: Die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird auf einen Wert von 25.000 Euro festgelegt, während die Zuständigkeit für über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bei einem Betrag von 40.000 Euro liegt. Des Weiteren werden die Begriffe im Hinblick auf die GemHVO angepasst, sodass der Erfolgsplan als Ergebnisplan und der Vermögensplan als Finanzplan geführt werden. Die Regelung zur Stellungnahme der Kämmerei bei erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen wird ersatzlos gestrichen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2012 · Rat (16. Sitzung)
- 15.02.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 09.02.2012 · Betriebsausschuss (15. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen