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Beschlussvorlage

3. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Hamminkeln

2012/0015 01.03.2012 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0015 der Fachdienste 10 sieht die dritte Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Hamminkeln sowie eine entsprechende Anpassung der Betriebssatzung des GBH vor. Ziel der Änderung ist es, die Vergabeentscheidungen zur Sicherstellung von Bindefristen direkt auf den Bürgermeister bzw. die Betriebsleitung des GBH zu übertragen, während die bisherigen Fachausschüsse lediglich zur Kenntnisnahme informiert werden sollen.

Die Neuregelung umfasst zudem die Festlegung von Wertgrenzen für Maßnahmenentscheidungen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll weiterhin über Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsmittel bei Beträgen über 25.000 Euro entscheiden, sofern kein anderer Fachausschuss zuständig ist. Für Feuerschutzangelegenheiten werden die Grenzen für Maßnahmen über 150.000 Euro sowie für Beträge zwischen 25.000 und 150.000 Euro neu definiert.

Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Klarstellung der Zuständigkeit des Betriebsausschusses. Dieser soll künftig auch über Maßnahmen entscheiden, die im Haushaltsplan der Stadt veranschlagt, aber vom GBH durchgeführt werden, sofern das Finanzvolumen 50.000 Euro übersteigt. Bei Rechtsgeschäften mit wiederkehrenden Leistungen soll sich die Wertgrenze jeweils nach dem Gesamtwert der Vertragslaufzeit bemessen. Ergänzend wird eine Erweiterung der Dienstanweisung vorgesehen, wonach die zentrale Vergabestelle dem zuständigen Gremium über Vergabeentscheidungen und Auftragssummen Bericht erstatten soll. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderungen zu beschließen.

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