Tätigkeitsbericht 2011 des Behindertenbeauftragten der Stadt Hamminkeln gemäß § 5 der Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0038 des Vorstandsbereichs I legt den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011 vor. Dieser Bericht wurde vom Behindertenbeauftragten der Stadt Hamminkeln erstellt.
Die Grundlage für die Erstellung dieses Berichts bildet der Paragraph 5 der Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Hamminkeln vom 15. Dezember 2010. Diese Satzung schreibt vor, dass der Behindertenbeauftragte dem Rat einmal jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeiten erstatten muss. Der vorliegende Bericht dient der Information des Rates und ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Der Behindertenbeauftragte wird an der Ratssitzung am 1. März 2012 anwesend sein, um für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.
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- 01.03.2012kein Ergebnis hinterlegt