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Beschlussvorlage

Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet Hamminkeln - Vorstellung der Voruntersuchung

2012/0044 18.04.2012 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung die Ergebnisse einer Untersuchung zur Ermittlung geeigneter Flächen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet Hamminkeln vor. Grundlage der Untersuchung ist der Windenergieerlass des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. Juli 2011. Dieser sieht keine festen Mindestabstände zu Siedlungsräumen vor, weshalb die Verwaltung für die Untersuchung einen Abstand von 550 m zu Siedlungsbereichen und 500 m zu Wohnbebauung im Außenbereich als Tabuflächen festgelegt hat. Waldflächen wurden aufgrund der geringen Waldanteile in der Kommune ebenfalls als Tabu-Bereiche eingestuft.

Die Untersuchung klassifiziert das Stadtgebiet in Tabu-Flächen, Restriktionsflächen und Gunstflächen. Als einzige restriktionsfreie Gunstfläche wurde die Hohe Heide identifiziert. Weitere Flächen, wie im Bereich Sondermanns Heide, unterliegen Einschränkungen durch Landschaftsschutz oder andere Restriktionen. Die Verwaltung schlägt vor, sich in einem ersten Schritt auf drei spezifische Bereiche für eine nähere Betrachtung zu konzentrieren: die Hohe Heide, die Sondermanns Heide sowie eine mögliche Erweiterung der Vorrangzone Nordbrock nach Südwesten. Ziel ist es, durch die Konzentration auf Flächen, die mindestens drei Anlagen aufnehmen können, einen maximalen Ertrag auf möglichst geringer Fläche zu erzielen. Die vorliegende Untersuchung sowie die zu prüfenden Flächen sollen als Grundlage für die weitere Planung dienen.

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