Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet Hamminkeln - Vorstellung der VoruntersuchungZur Vorlage · 2012/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung die Ergebnisse einer Untersuchung zur Ermittlung geeigneter Flächen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet Hamminkeln vor. Grundlage der Untersuchung ist der Windenergieerlass des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. Juli 2011. Dieser sieht keine festen Mindestabstände zu Siedlungsräumen vor, weshalb die Verwaltung für die Untersuchung einen Abstand von 550 m zu Siedlungsbereichen und 500 m zu Wohnbebauung im Außenbereich als Tabuflächen festgelegt hat. Waldflächen wurden aufgrund der geringen Waldanteile in der Kommune ebenfalls als Tabu-Bereiche eingestuft.
Die Untersuchung klassifiziert das Stadtgebiet in Tabu-Flächen, Restriktionsflächen und Gunstflächen. Als einzige restriktionsfreie Gunstfläche wurde die Hohe Heide identifiziert. Weitere Flächen, wie im Bereich Sondermanns Heide, unterliegen Einschränkungen durch Landschaftsschutz oder andere Restriktionen. Die Verwaltung schlägt vor, sich in einem ersten Schritt auf drei spezifische Bereiche für eine nähere Betrachtung zu konzentrieren: die Hohe Heide, die Sondermanns Heide sowie eine mögliche Erweiterung der Vorrangzone Nordbrock nach Südwesten. Ziel ist es, durch die Konzentration auf Flächen, die mindestens drei Anlagen aufnehmen können, einen maximalen Ertrag auf möglichst geringer Fläche zu erzielen. Die vorliegende Untersuchung sowie die zu prüfenden Flächen sollen als Grundlage für die weitere Planung dienen.
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Beratungsfolge
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 2Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für das Stadtgebiet HamminkelnZur Vorlage · 2012/0045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0045 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für das Stadtgebiet Hamminkeln. Das Konzept soll als strategische Entscheidungsgrundlage dienen, um technische und wirtschaftliche Potenziale zur CO2-Minderung sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu identifizieren. Ziel ist es, Energieverbräuche zu senken und konkrete Ziele zur Emissionsreduzierung festzulegen, die durch ein Controlling-System überprüfbar sind.
Die Grundlage für das Vorhaben bildet ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits an den Projektträger in Jülich übermittelt, wobei mit einem Bescheid in der zweiten Jahreshälfte 2012 gerechnet wird. Im Falle einer Bewilligung ist ein Projektzeitraum vom 1. August 2012 bis zum 31. Juli 2013 vorgesehen. Der geplante Prozess umfasst die Erstellung von Energie- und CO2-Bilanzen, eine Schwachstellenanalyse in Sektoren wie Gebäuden, Gewerbe und Verkehr sowie die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs unter Einbeziehung lokaler Akteure durch Workshops und Interviews.
Für die Begleitung der Erstellung liegt ein Angebot eines Ingenieurbüros über etwa 40.000 Euro vor, wobei ein Eigenanteil von rund 14.000 Euro zu tragen ist. Sollten erste Projektbausteine bereits im laufenden Jahr umgesetzt werden müssen, sind entsprechende außerplanmäßige Mittel erforderlich. Die Verwaltung plant, nach der Bewilligung eine weitere Vorlage für den Ausschuss zu erstellen. Die Funktion eines Klimaschutzbeauftragten soll im Rahmen des Prozesses definiert und gegebenenfalls einem Mitarbeiter der Verwaltung zugeordnet werden.
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Beratungsfolge
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 326. Änderung des Flächennutzungsplanes (Brüner Straße) in Hamminkeln - Erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2012/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Brüner Straße in Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes steht in direktem räumlichem Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 Sportplatz Brüner Straße. Die wesentlichen Inhalte der Planung umfassen die Umwandlung der Grünfläche des Sportplatzes in eine Wohnbaufläche, die Erweiterung einer Parkplatzfläche sowie die Sicherung einer Obstbaumwiese südlich der Brüner Straße als Grünfläche. Aufgrund der aktuellen Planungen zur Umnutzung des Sportplatzgeländes wurde der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung modifiziert. Dabei entfällt im westlichen Bereich die Darstellung einer Grünfläche zugunsten einer Wohnbaufläche und einer Parkplatzfläche, während die weiteren Planungsinhalte unverändert bleiben.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes in einem Parallelverfahren durchzuführen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen. Vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat wird zudem die Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung vorgeschlagen.
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- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 4Bebauungsplan Nr. 14 "Brüner Straße" in Hamminkeln - Erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2012/0047 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 14 „Brüner Straße“ in Hamminkeln. Auf Grundlage der Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung aus den Jahren 2011 und 2012 hat die Verwaltung einen konkreten Entwurf für die Umnutzung der ehemaligen Sportplatzfläche erarbeitet. Dieser Entwurf orientiert sich am Planungskonzept der Klimaschutzsiedlung und übernimmt dessen städtebauliche Struktur. Der Geltungsbereich des Plans umfasst nahezu ausschließlich stadteigene Flächen.
Im Entwurf wird die gesamte Angersituation als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgelegt. Die konkrete Gestaltung dieser Fläche ist nicht Bestandteil der Bebauungsplanebene, sondern wird der späteren Ausbauplanung überlassen.
Die Vorlage sieht vor, ein Aufstellungsverfahren einzuleiten, wofür ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich ist. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die erste Phase der Beteiligungsprozesse durchzuführen, was die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange umfasst. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein energetisches Konzept für das Projekt derzeit erstellt wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit den weiteren Verfahrensschritten zu beauftragen.
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- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 551. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet Güterstraße in Hamminkeln) - Abwägungsbeschlüsse - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2012/0048 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0048 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gewerbegebiet Güterstraße in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Umwandlung einer Fläche, die bisher für Versorgungsanlagen zur Elektrizität vorgesehen war, in eine gewerbliche Baufläche. Dieses Vorhaben steht im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“.
Im Rahmen der Offenlage zwischen Januar und Februar 2012 gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH wies auf eine Gashochdruckleitung im Straßenraum der Brüner Straße hin und gab Hinweise zu Sicherheitsabständen bei der Bepflanzung. Die Verwaltung stellte fest, dass die Leitung außerhalb des Geltungsbereichs der Änderung liegt und der Hinweis lediglich bei künftigen Straßenbaumaßnahmen zu beachten ist. Der Ausschuss empfiehlt, diesen Hinweis nicht in den Änderungsentwurf aufzunehmen.
Die Wehrbereichsverwaltung West äußerte keine grundsätzlichen Bedenken, sofern bauliche Anlagen eine Höhe von 20 Metern nicht überschreiten. Da der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan keine direkten Bauvorhaben regelt, soll dieser Hinweis im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt werden.
Die Bezirksregierung Arnsberg informierte über die Lage von Bergwerksfeldern sowie ein Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Plangebiet. Da die Information für die Flächennutzungsplanänderung keine unmittelbare Relevanz für die Planung hat, wird die Mitteilung zur Kenntnis genommen, ohne sie im Entwurf zu berücksichtigen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Feststellungsbeschluss für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 61. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2012/0049 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Umwandlung einer Fläche für Versorgungsanlagen in ein eingeschränktes Gewerbegebiet, was im Zusammenhang mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes steht.
Im Rahmen der Abwägung der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen wurden verschiedene Punkte geprüft. Bezüglich der möglichen Existenz von Kampfmitteln empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, den Hinweis des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf in den Planentwurf aufzunehmen. Die Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zur Gashochdruckleitung werden lediglich zur Kenntnis genommen, da die Leitung außerhalb des Geltungsbereichs liegt. Hinsichtlich der Thyssengas GmbH wird eine Modifikation des Entwurfs empfohlen, um den Wechsel des Leitungseigentümers korrekt darzustellen. Die Informationen der Bezirksregierung Arnsberg zu Bergwerksfeldern und Erlaubnisfeldern werden im Änderungsentwurf nicht berücksichtigt.
Zudem wird empfohlen, die Anmerkung der Wehrbereichsverwaltung West zu berücksichtigen, wonach bauliche Anlagen eine Höhe von 20 Metern nicht überschreiten sollten; bei Überschreitungen ist eine Abstimmung erforderlich. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die geänderte erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 in der vorliegenden Form zu fassen.
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- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 71. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Wertherbruch" - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2012/0050 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0050 der Fachdienste 61 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wertherbruch“. Die geplante Anpassung sieht die Umwandlung von öffentlicher Verkehrsfläche in Wohnbaufläche sowie umgekehrt sowie die Anpassung der Baugrenzen vor. Im Rahmen der Abwägung der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt verschiedene Maßnahmen.
Bezüglich der Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf wird empfohlen, einen entsprechenden Hinweis auf die mögliche Existenz von Kampfmitteln in den Bebauungsplan aufzunehmen. Hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes, der Abfallwirtschaft sowie des Natur- und Landschaftsschutzes werden die unteren Umweltbehörden in das Verfahren einbezogen. Die Verwaltung bestätigt zudem die Berücksichtigung der Überschwemmungsflächen der Klev’schen Landwehr.
Auf die Anregungen des Kreises Wesel zum Artenschutz sowie zur Wasserwirtschaft wird reagiert, indem die Begründung des Plans modifiziert und ein Hinweis auf die Notwendigkeit einer gesonderten Genehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben im Überschwemmungsgebiet der Klev’schen Landwehr aufgenommen wird. Die Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zu Bergwerksfeldern und Erlaubnisfeldern werden lediglich zur Kenntnis genommen, ohne den Entwurf zu verändern. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss für die geänderte Planung zu fassen.
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- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 8Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 'Gewerbegebiet Uhlandsweg' in DingdenZur Vorlage · 2012/0075 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ in Dingden. Der seit 2004 rechtsverbindliche Plan sah ursprünglich Flächen für die Auslagerung eines Aschenplatzes sowie einer Tennisanlage vor. Durch die Anlage zweier Rasenplätze durch den Verein Blau-Weiß Dingden hat sich die Situation vor Ort verändert, sodass die ursprüngliche Planung für die Tennisplätze und die damit verbundene Erschließungsfläche nicht mehr umsetzbar ist.
Da durch die Erweiterung der Sportplatzflächen bereits Flächen aus dem ursprünglichen Gewerbegebiet belegt wurden, sieht die Verwaltung die Ausweisung einer zusätzlichen gewerblichen Fläche südlich der Straße Schwanenschlatt vor. Ein entsprechendes Ansiedlungsinteresse für diesen Bereich liegt vor. Die Verwaltung schlägt vor, auf Basis eines neuen Änderungsentwurfs das Aufstellungsverfahren wieder aufzunehmen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den erneuten Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 zu fassen. Mit der Beschlussfassung ist verbunden, die Verwaltung zu beauftragen, die Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
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- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 9Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sondergebietsfläche für den Bereich eines Restaurationsbetriebes in Dingden-LankernZur Vorlage · 2012/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2012/0076 liegt ein Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Ziel ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche für einen Restaurationsbetrieb in Dingden-Lankern. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung eines bestehenden Gastronomiebetriebes durch den Neubau eines Hotels sowie die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses.
Der betreffende Standort ist im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Da eine Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nach der derzeitigen Planung gemäß § 35 BauGB nicht gegeben ist, wird die Darstellung eines Sondergebietes „Hotel/Restaurant“ angestrebt. Eine städtebauliche Begründung für diese Änderung wird mit der Stärkung der lokalen Wirtschaft und der touristischen Infrastruktur verknüpft.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Schaffung eines isolierten Planungsansatzes im Außenbereich eine planerische Herausforderung darstellt. Es wird auf frühere Planungsfälle in Wertherbruch verwiesen, bei denen die Umsetzung solcher Standorte schwierig war. Die Landesplanungsbehörde hat zudem die Auffassung vertreten, dass solche Projekte in ein regionales Gesamtkonzept zur Entwicklung des Tourismus eingebettet sein sollten.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll prüfen, ob die Ausweisung des Sondergebietes zur Erweiterung des Betriebes als sinnvoll einzustufen ist. Im Falle einer positiven Bewertung empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen, damit die Verwaltung die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten prüfen kann.
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- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 10Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 ''Blumenstraße'' in Dingden; hier: Geänderte und aktualisierte Planung des VorhabenträgersZur Vorlage · 2012/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0078 der Fachdienste 61 befasst sich mit der geänderten und aktualisierten Planung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Blumenstraße“ in Dingden. Nachdem der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung bereits im November 2011 die Durchführung des Aufstellungsverfahrens beauftragt hatte, liegen nun modifizierte Unterlagen des Vorhabenträgers vor.
Der vorliegende Entwurf für das geplante Gebäude weist in Bezug auf Lage und Größe wesentliche Übereinstimmungen mit der vorherigen Planung auf. Eine wesentliche Änderung betrifft die Festlegung der Nutzungsart: Das Gebäude soll künftig eine Filiale der Verbands-Sparkasse beherbergen, während die restlichen Flächen für Wohnzwecke vorgesehen sind. Aus den Planungsunterlagen geht hervor, dass die Folgenutzung der derzeitigen Zweigstelle durch dieses Vorhaben gesichert ist.
Auf Grundlage dieser aktualisierten Planungen ist vorgesehen, das Planaufstellungsverfahren fortzuführen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Verwaltung dazu beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchzuführen. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 18. April 2012 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 11Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 ''Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl''; hier: Vorstellung einer modifizierten PlanungZur Vorlage · 2012/0077 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2012/0077 der Fachdienste 61 befasst sich mit einer modifizierten Planung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl“. Das Projekt, welches auf Initiative des Vereins InGe initiiert wurde, sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses an der Friedhofstraße gegenüber dem Friedhof vor. Nachdem für das Vorhaben nun eine ausreichende Anzahl an Bewohnern gefunden wurde, soll die weitere Umsetzung konkretisiert werden.
Die vorliegende Planung wurde in wesentlichen Punkten angepasst, wobei Lage, Umfang und Höhe des Gebäudes weitgehend unverändert bleiben. Eine zentrale Änderung betrifft die Stellplätze, die nun zum Großteil in einer Tiefgarage untergebracht werden sollen, um mehr Freiflächen auf dem Grundstück zu schaffen. Die Zufahrt zu dieser Tiefgarage soll nicht über die Friedhofstraße, sondern über den Wendehammerbereich der Martin-Luther-Straße erfolgen. Der Hauptzugang zum Gebäude sowie die Zufahrt zu weiteren Stellplätzen auf dem Grundstück bleiben weiterhin über die Friedhofstraße geregelt. Die Nutzung der Tiefgaragenzufahrt ist auf die Bewohner beschränkt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird im Rahmen des Beschlussvorschlags beauftragt, die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf Grundlage der aktualisierten Planungen zu beauftragen.
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- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 12Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Wesel - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0052 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Wesel. Die Aktualisierung des Plans ist aufgrund neuer rechtlicher Rahmenbedingungen durch eine EU-Verordnung sowie der Notwendigkeit einer quantitativen und qualitativen Konkretisierung des Angebots erforderlich geworden. Der Fokus der Fortschreibung liegt dabei auf dem öffentlichen Straßenpersonenverkehr, während der schienengebundene Personennahverkehr in die Zuständigkeit des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr fällt.
Die Analyse der Verkehrsverbindungen im Stadtgebiet Hamminkeln zeigt, dass das bestehende Angebot aus Buslinien, Anrufsammeltaxi, Bürgerbus und Bahn als ausreichend bewertet wird. Die Verwaltung schlägt vor, das derzeitige Verkehrsangebot als Mindestanforderung festzulegen, wodurch wesentliche Angebotseinschränkungen auf den vorhandenen Linien künftig nicht mehr möglich sein sollen. Erweiterungen des Angebots bleiben hiervon unberührt.
Ein weiterer Bestandteil der Planung ist die Linienbündelung zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit des Netzes. Für Hamminkeln bedeutet dies eine Zusammenfassung der Linien des Verkehrsunternehmens NIAG mit weiteren Linien aus Wesel und Kevelaer sowie eine Bündelung der RVN-Linien mit linksrheinischen Angeboten. Direkte Auswirkungen auf das bestehende Stadtgebiet ergeben sich daraus nicht. Als eine mögliche Verbesserung wird die Anbindung des Bahnhofs Hamminkeln an den ÖPNV angeführt, welche sich bereits in der Erprobungsphase befindet. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf des Nahverkehrsplanes zur Kenntnis zu nehmen.
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- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 13Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0051 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Stadt Hamminkeln im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens um eine Stellungnahme gebeten. Gegenstand des Verfahrens ist die Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken im sogenannten Feld WeselGas. Die Beteiligung der Stadt erfolgte hierbei auf freiwilliger Basis, da keine gesetzliche Verpflichtung zur Mitwirkung besteht.
Die Stadtverwaltung hat die angeforderte Stellungnahme fristgerecht eingereicht. Im Kontext des Bundesbergrechts wird darauf hingewiesen, dass Kommunen kein gesetzlich verankertes Mitspracherecht bei der Vergabe von Genehmigungen zur Aufsuchung, Exploration oder Förderung unkonventioneller Gasvorkommen besitzen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gewinnung mittels Fracking erfolgt oder nicht.
Die Vorlage thematisiert zudem die aktuelle kommunale Debatte über die Bereitstellung städtischer Flächen. In verschiedenen Kommunen wird geprüft, ob Ratsbeschlüsse erlassen werden sollen, die die Nutzung städtischer Grundstücke für die Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen ausschließen oder grundsätzliche Beschlüsse gegen diese Form der Erdgasgewinnung festlegen. Die Mitteilung dient der Information des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung.
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- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 14Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15Mitteilungen und Anfragen