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Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss

2012/0049 03.05.2012 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Umwandlung einer Fläche für Versorgungsanlagen in ein eingeschränktes Gewerbegebiet, was im Zusammenhang mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes steht.

Im Rahmen der Abwägung der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen wurden verschiedene Punkte geprüft. Bezüglich der möglichen Existenz von Kampfmitteln empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, den Hinweis des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf in den Planentwurf aufzunehmen. Die Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zur Gashochdruckleitung werden lediglich zur Kenntnis genommen, da die Leitung außerhalb des Geltungsbereichs liegt. Hinsichtlich der Thyssengas GmbH wird eine Modifikation des Entwurfs empfohlen, um den Wechsel des Leitungseigentümers korrekt darzustellen. Die Informationen der Bezirksregierung Arnsberg zu Bergwerksfeldern und Erlaubnisfeldern werden im Änderungsentwurf nicht berücksichtigt.

Zudem wird empfohlen, die Anmerkung der Wehrbereichsverwaltung West zu berücksichtigen, wonach bauliche Anlagen eine Höhe von 20 Metern nicht überschreiten sollten; bei Überschreitungen ist eine Abstimmung erforderlich. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die geänderte erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 in der vorliegenden Form zu fassen.

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