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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 126. Änderung des Flächennutzungsplanes (Brüner Straße) in Hamminkeln - Erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2012/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Brüner Straße in Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes steht in direktem räumlichem Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 Sportplatz Brüner Straße. Die wesentlichen Inhalte der Planung umfassen die Umwandlung der Grünfläche des Sportplatzes in eine Wohnbaufläche, die Erweiterung einer Parkplatzfläche sowie die Sicherung einer Obstbaumwiese südlich der Brüner Straße als Grünfläche. Aufgrund der aktuellen Planungen zur Umnutzung des Sportplatzgeländes wurde der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung modifiziert. Dabei entfällt im westlichen Bereich die Darstellung einer Grünfläche zugunsten einer Wohnbaufläche und einer Parkplatzfläche, während die weiteren Planungsinhalte unverändert bleiben.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes in einem Parallelverfahren durchzuführen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen. Vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat wird zudem die Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 2Bebauungsplan Nr. 14 "Brüner Straße" in Hamminkeln - Erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2012/0047 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 14 „Brüner Straße“ in Hamminkeln. Auf Grundlage der Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung aus den Jahren 2011 und 2012 hat die Verwaltung einen konkreten Entwurf für die Umnutzung der ehemaligen Sportplatzfläche erarbeitet. Dieser Entwurf orientiert sich am Planungskonzept der Klimaschutzsiedlung und übernimmt dessen städtebauliche Struktur. Der Geltungsbereich des Plans umfasst nahezu ausschließlich stadteigene Flächen.
Im Entwurf wird die gesamte Angersituation als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgelegt. Die konkrete Gestaltung dieser Fläche ist nicht Bestandteil der Bebauungsplanebene, sondern wird der späteren Ausbauplanung überlassen.
Die Vorlage sieht vor, ein Aufstellungsverfahren einzuleiten, wofür ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich ist. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die erste Phase der Beteiligungsprozesse durchzuführen, was die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange umfasst. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein energetisches Konzept für das Projekt derzeit erstellt wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit den weiteren Verfahrensschritten zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 351. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet Güterstraße in Hamminkeln) - Abwägungsbeschlüsse - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2012/0048 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0048 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gewerbegebiet Güterstraße in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Umwandlung einer Fläche, die bisher für Versorgungsanlagen zur Elektrizität vorgesehen war, in eine gewerbliche Baufläche. Dieses Vorhaben steht im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“.
Im Rahmen der Offenlage zwischen Januar und Februar 2012 gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH wies auf eine Gashochdruckleitung im Straßenraum der Brüner Straße hin und gab Hinweise zu Sicherheitsabständen bei der Bepflanzung. Die Verwaltung stellte fest, dass die Leitung außerhalb des Geltungsbereichs der Änderung liegt und der Hinweis lediglich bei künftigen Straßenbaumaßnahmen zu beachten ist. Der Ausschuss empfiehlt, diesen Hinweis nicht in den Änderungsentwurf aufzunehmen.
Die Wehrbereichsverwaltung West äußerte keine grundsätzlichen Bedenken, sofern bauliche Anlagen eine Höhe von 20 Metern nicht überschreiten. Da der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan keine direkten Bauvorhaben regelt, soll dieser Hinweis im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt werden.
Die Bezirksregierung Arnsberg informierte über die Lage von Bergwerksfeldern sowie ein Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Plangebiet. Da die Information für die Flächennutzungsplanänderung keine unmittelbare Relevanz für die Planung hat, wird die Mitteilung zur Kenntnis genommen, ohne sie im Entwurf zu berücksichtigen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Feststellungsbeschluss für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 41. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Güterstraße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2012/0049 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Umwandlung einer Fläche für Versorgungsanlagen in ein eingeschränktes Gewerbegebiet, was im Zusammenhang mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes steht.
Im Rahmen der Abwägung der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen wurden verschiedene Punkte geprüft. Bezüglich der möglichen Existenz von Kampfmitteln empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, den Hinweis des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf in den Planentwurf aufzunehmen. Die Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zur Gashochdruckleitung werden lediglich zur Kenntnis genommen, da die Leitung außerhalb des Geltungsbereichs liegt. Hinsichtlich der Thyssengas GmbH wird eine Modifikation des Entwurfs empfohlen, um den Wechsel des Leitungseigentümers korrekt darzustellen. Die Informationen der Bezirksregierung Arnsberg zu Bergwerksfeldern und Erlaubnisfeldern werden im Änderungsentwurf nicht berücksichtigt.
Zudem wird empfohlen, die Anmerkung der Wehrbereichsverwaltung West zu berücksichtigen, wonach bauliche Anlagen eine Höhe von 20 Metern nicht überschreiten sollten; bei Überschreitungen ist eine Abstimmung erforderlich. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die geänderte erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 in der vorliegenden Form zu fassen.
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- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 51. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Wertherbruch" - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2012/0050 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0050 der Fachdienste 61 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wertherbruch“. Die geplante Anpassung sieht die Umwandlung von öffentlicher Verkehrsfläche in Wohnbaufläche sowie umgekehrt sowie die Anpassung der Baugrenzen vor. Im Rahmen der Abwägung der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt verschiedene Maßnahmen.
Bezüglich der Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf wird empfohlen, einen entsprechenden Hinweis auf die mögliche Existenz von Kampfmitteln in den Bebauungsplan aufzunehmen. Hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes, der Abfallwirtschaft sowie des Natur- und Landschaftsschutzes werden die unteren Umweltbehörden in das Verfahren einbezogen. Die Verwaltung bestätigt zudem die Berücksichtigung der Überschwemmungsflächen der Klev’schen Landwehr.
Auf die Anregungen des Kreises Wesel zum Artenschutz sowie zur Wasserwirtschaft wird reagiert, indem die Begründung des Plans modifiziert und ein Hinweis auf die Notwendigkeit einer gesonderten Genehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben im Überschwemmungsgebiet der Klev’schen Landwehr aufgenommen wird. Die Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zu Bergwerksfeldern und Erlaubnisfeldern werden lediglich zur Kenntnis genommen, ohne den Entwurf zu verändern. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss für die geänderte Planung zu fassen.
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- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 6Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 'Gewerbegebiet Uhlandsweg' in DingdenZur Vorlage · 2012/0075 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ in Dingden. Der seit 2004 rechtsverbindliche Plan sah ursprünglich Flächen für die Auslagerung eines Aschenplatzes sowie einer Tennisanlage vor. Durch die Anlage zweier Rasenplätze durch den Verein Blau-Weiß Dingden hat sich die Situation vor Ort verändert, sodass die ursprüngliche Planung für die Tennisplätze und die damit verbundene Erschließungsfläche nicht mehr umsetzbar ist.
Da durch die Erweiterung der Sportplatzflächen bereits Flächen aus dem ursprünglichen Gewerbegebiet belegt wurden, sieht die Verwaltung die Ausweisung einer zusätzlichen gewerblichen Fläche südlich der Straße Schwanenschlatt vor. Ein entsprechendes Ansiedlungsinteresse für diesen Bereich liegt vor. Die Verwaltung schlägt vor, auf Basis eines neuen Änderungsentwurfs das Aufstellungsverfahren wieder aufzunehmen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den erneuten Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 zu fassen. Mit der Beschlussfassung ist verbunden, die Verwaltung zu beauftragen, die Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
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- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 7Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Sondergebietsfläche für den Bereich eines Restaurationsbetriebes in Dingden-LankernZur Vorlage · 2012/0076 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2012/0076 liegt ein Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Ziel ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche für einen Restaurationsbetrieb in Dingden-Lankern. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung eines bestehenden Gastronomiebetriebes durch den Neubau eines Hotels sowie die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses.
Der betreffende Standort ist im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Da eine Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nach der derzeitigen Planung gemäß § 35 BauGB nicht gegeben ist, wird die Darstellung eines Sondergebietes „Hotel/Restaurant“ angestrebt. Eine städtebauliche Begründung für diese Änderung wird mit der Stärkung der lokalen Wirtschaft und der touristischen Infrastruktur verknüpft.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Schaffung eines isolierten Planungsansatzes im Außenbereich eine planerische Herausforderung darstellt. Es wird auf frühere Planungsfälle in Wertherbruch verwiesen, bei denen die Umsetzung solcher Standorte schwierig war. Die Landesplanungsbehörde hat zudem die Auffassung vertreten, dass solche Projekte in ein regionales Gesamtkonzept zur Entwicklung des Tourismus eingebettet sein sollten.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll prüfen, ob die Ausweisung des Sondergebietes zur Erweiterung des Betriebes als sinnvoll einzustufen ist. Im Falle einer positiven Bewertung empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen, damit die Verwaltung die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten prüfen kann.
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- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 8Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Wesel - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0052 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Wesel. Die Aktualisierung des Plans ist aufgrund neuer rechtlicher Rahmenbedingungen durch eine EU-Verordnung sowie der Notwendigkeit einer quantitativen und qualitativen Konkretisierung des Angebots erforderlich geworden. Der Fokus der Fortschreibung liegt dabei auf dem öffentlichen Straßenpersonenverkehr, während der schienengebundene Personennahverkehr in die Zuständigkeit des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr fällt.
Die Analyse der Verkehrsverbindungen im Stadtgebiet Hamminkeln zeigt, dass das bestehende Angebot aus Buslinien, Anrufsammeltaxi, Bürgerbus und Bahn als ausreichend bewertet wird. Die Verwaltung schlägt vor, das derzeitige Verkehrsangebot als Mindestanforderung festzulegen, wodurch wesentliche Angebotseinschränkungen auf den vorhandenen Linien künftig nicht mehr möglich sein sollen. Erweiterungen des Angebots bleiben hiervon unberührt.
Ein weiterer Bestandteil der Planung ist die Linienbündelung zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit des Netzes. Für Hamminkeln bedeutet dies eine Zusammenfassung der Linien des Verkehrsunternehmens NIAG mit weiteren Linien aus Wesel und Kevelaer sowie eine Bündelung der RVN-Linien mit linksrheinischen Angeboten. Direkte Auswirkungen auf das bestehende Stadtgebiet ergeben sich daraus nicht. Als eine mögliche Verbesserung wird die Anbindung des Bahnhofs Hamminkeln an den ÖPNV angeführt, welche sich bereits in der Erprobungsphase befindet. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf des Nahverkehrsplanes zur Kenntnis zu nehmen.
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- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 18.04.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 9Grundsatzbeschluss gegen die Gewinnung unkonventioneller ErdgasvorkommenZur Vorlage · 2012/0089 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2012/0089 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Ablehnung der Gewinnung unkonventioneller Erdgasvorkommen im Stadtgebiet Hamminkeln. Da Teile des Stadtgebiets in den Claims „Saxon I West“ der Firma BG International Limited sowie „Wesel-Gas“ der Thyssen Vermögensverwaltung GmbH liegen, wurde die Thematik im Rat thematisiert. Die Vorlage bezieht sich zudem auf ein Gutachten des Landes Nordrhein-Westfalen zu den Auswirkungen der Exploration und Gewinnung auf den Naturhaushalt und die Trinkwasserversorgung.
Im Rahmen des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wurde ein Antrag der FDP-Fraktion auf einen Grundsatzbeschluss gegen die unkonventionelle Erdgasgewinnung gestellt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Förderung sowie den Einsatz von Hydraulic Fracturing (Fracking) zum aktuellen Zeitpunkt abzulehnen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, keine städtischen Grundstücke für die unkonventionelle Erdgasgewinnung zur Verfügung zu stellen.
Ein weiterer Teil des Beschlussvorschlags sieht vor, dass die Verwaltung die Landesregierung dazu auffordert, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Bundesbergrechts einzusetzen. Ziel ist es, Kommunen und Wasserversorgungsunternehmen als Träger öffentlicher Belange in bergrechtliche Verfahren einzubinden, eine umfassende Bürgerbeteiligung inklusive Informationspflichten über verwendete Stoffe zu gewährleisten und eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung einzuführen.
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Beratungsfolge
- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 10Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009 des GBHZur Vorlage · 2012/0081 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2012/0081 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2009 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung GBH. Der Jahresabschluss nebst Anhang und Lagebericht wurde vom Kämmerer aufgestellt und durch die Betriebsleitung bestätigt. Zur Prüfung der Unterlagen wurde die BPW-Treuhand GmbH beauftragt, welche in ihrem Prüfbericht vom 19. März 2012 keine Einwendungen gegen den Abschluss feststellte.
Die Unterlagen wurden der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne übermittelt. Nach einer Abschlussbesprechung im Rathaus am 12. April 2012 wird mitgeteilt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt keine Ergänzungen zum Bestätigungsvermerk vornehmen wird. Sobald der Rat den Jahresabschluss förmlich feststellt, wird die Gemeindeprüfungsanstalt den endgültigen Bestätigungsvermerk erteilen, woraufhin die Bekanntmachung nach Ortssitte erfolgt.
Dem Betriebsausschuss sowie dem Rat wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss 2009 festzustellen. Dabei ist vorgesehen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.706.754,49 € auf das Wirtschaftsjahr 2010 vorzutragen. Der Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss beinhaltet zudem die Entlastung der Betriebsleitung sowie des Kämmerers.
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Beratungsfolge
- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 25.04.2012 · Betriebsausschuss (16. Sitzung)
- 11Verwendung des Vermögens aus der Auflösung des Schulverbandes Brünen-Weselerwald-DämmerwaldZur Vorlage · 2012/0083 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2012/0083 befasst sich mit der Verwendung des Vermögens aus der Auflösung des Schulverbandes Brünen-Weselerwald-Dämmerwald. Der Schulverband wurde zum 31. Dezember 2010 aufgelöst, woraufhin die Trägerschaft der Hermann-Landwehr-Grundschule auf die Stadt Hamminkeln überging.
Im Rahmen der Vorbereitung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 und 2010 für den ehemaligen Schulverband sowie für die Jahresabschlüsse 2010 der Kernverwaltung und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist eine Aufteilung des Vermögens notwendig. Der überwiegende Teil des Vermögens, welcher das Grund- und Gebäudevermögen umfasst, soll zusammen mit den dazugehörigen Passivposten in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung überführt werden. Ein geringerer Anteil, bestehend aus der Schulausstattung sowie Forderungen aus Elternbeiträgen inklusive der entsprechenden Passivposten, soll in die Bilanz des Kernhaushaltes übertragen werden.
Da diese Buchungsvorgänge eine Erhöhung der Allgemeinen Rücklage sowohl im Kernhaushalt als auch in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Folge haben, wird dem Rat ein Beschluss vorgeschlagen. Dieser sieht vor, die Erhöhung der Allgemeinen Rücklage im Kernhaushalt durch die Zubuchung der auf diesen entfallenden Anteile aus der Auflösung des Schulverbandes zu beschließen sowie die Erhöhung der Allgemeinen Rücklage in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung durch die entsprechenden Zubuchungen ebenfalls zu bestätigen.
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- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 12Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren am kommunalen Kindergarten "Kiga am Bach", hier vorzeitiger MaßnahmenbeginnZur Vorlage · 2012/0085 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2012/0085 der Fachdienste 40 befasst sich mit dem geplanten Umbau und der Erweiterung des kommunalen Kindergartens „Am Bach“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren.
Nachdem im Haushaltsjahr 2011 die erforderlichen Genehmigungen des Landesjugendamtes Rheinland sowie die Bewilligung von Bundes- oder Landesmitteln nicht vorlagen, wurde die Umsetzung verzögert. Das Landesjugendamt hat der Ausbauplanung inzwischen zugestimmt. Da jedoch Landes- und Bundesmittel für den Ausbau von U3-Plätzen in Kitas ausgeschöpft sind, wurde ein Finanzierungsvorschlag des Kreises Wesel akzeptiert. Dieser sieht vor, Investitionszuschüsse aus dem Haushalt des Kreises Wesel, finanziert durch die Jugendamtsumlage, zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung über diese außerplanmäßigen Mittel wird im Juni und Juli 2012 im Jugendhilfeausschuss sowie im Kreistag erwartet.
Um die Bereitstellung der benötigten Plätze für das Kindergartenjahr 2013/14 sicherzustellen, hat die Stadt Hamminkeln beim Kreis Wesel einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt. Die Ausschreibungen und Vergaben für die Umbau- und Anbaumaßnahmen müssten bis Ende Mai erfolgen. Der Kreis Wesel hat dem vorzeitigen Beginn zugestimmt, weist jedoch darauf hin, dass die Bewilligung der Zuschüsse erst nach der Entscheidung des Kreistags erfolgen kann. Das Risiko eines Ausbleibens der Mittel wird als gering eingestuft. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll den vorzeitigen Maßnahmenbeginn beschließen.
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- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 13Erarbeitung von Zielen und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung im Haushalt hier: Bildung einer ArbeitsgruppeZur Vorlage · 2012/0070 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 mit der Nummer 2012/0070 befasst sich mit der Bildung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung von Produktzielen und Kennzahlen im Haushalt der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Vorgabe gemäß § 4 II GemHVO, Ziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung im Haushalt zu beschreiben.
In der Vergangenheit wurden Kennzahlen im Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan von den jeweiligen Produktverantwortlichen vorgeschlagen. Diese wiesen jedoch teilweise eine geringe politische Steuerungsrelevanz auf. Ziel der neuen Struktur ist es, Kennzahlen zu etablieren, die für die politische Steuerung von Bedeutung sind. Dies soll durch einen Dialogprozess zwischen der Verwaltung und der Politik erreicht werden, um strategische Zielrichtungen pro Produkt zu formulieren, wobei der Erhebungsaufwand für die Indikatoren begrenzt bleiben soll.
Der Rat wird gebeten, die Mitglieder für diese Arbeitsgruppe zu beschließen. Die Verwaltung hat hierzu bereits Vorschläge der Fraktionen vorliegen, die Ratsmitglieder und sachkundige Bürger der CDU, der SPD und der USD umfassen. Zudem wird die Mitwirkung von Vorstandsbereichsleitern und Vertretern der Controllingstelle der Fachdienste 20 vorgesehen. Die Einrichtung der Arbeitsgruppe erfolgt auf Grundlage von § 7 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln.
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- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 14Neubesetzung des Feuerschutzausschusses und des Vorstandes (Gruppe Gemeinden) des Wasser- und Bodenverbandes "Mittlere Issel"Zur Vorlage · 2012/0082 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2012/0082 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung von zwei Gremien nach dem Ausscheiden eines sachkundigen Bürgers. Aufgrund des Todes eines Mitglieds sind sowohl im Feuerschutzausschuss als auch im Vorstand der Gruppe Gemeinden des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Issel“ Positionen vakant geworden.
Die Verwaltung liegt ein Vorschlag der CDU-Fraktion zur Nachbesetzung vor. Für den Feuerschutzausschuss wird vorgeschlagen, ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied zu entsenden. Zudem soll ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied die Position eines ausgeschiedenen sachkundigen Bürgers übernehmen.
Hinsichtlich des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Issel“ sieht die Vorlage vor, ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied für die Gruppe der Gemeinden vorzuschlagen. Der Rat wird beauftragt, die vom Rat entsandten Ausschussmitglieder im Verband anzuweisen, für diesen Nachbesetzungsvorschlag zu stimmen. Die rechtliche Grundlage für die Bestimmung der Nachfolger im Ausschuss sowie die Vorschlagsrechte für die Organe der Drittorganisation ergeben sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 03.05.2012 · Rat (17. Sitzung)
- 15Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 16Mitteilungen und Anfragen