51. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet Güterstraße in Hamminkeln) - Abwägungsbeschlüsse - Feststellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0048 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gewerbegebiet Güterstraße in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Umwandlung einer Fläche, die bisher für Versorgungsanlagen zur Elektrizität vorgesehen war, in eine gewerbliche Baufläche. Dieses Vorhaben steht im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“.
Im Rahmen der Offenlage zwischen Januar und Februar 2012 gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH wies auf eine Gashochdruckleitung im Straßenraum der Brüner Straße hin und gab Hinweise zu Sicherheitsabständen bei der Bepflanzung. Die Verwaltung stellte fest, dass die Leitung außerhalb des Geltungsbereichs der Änderung liegt und der Hinweis lediglich bei künftigen Straßenbaumaßnahmen zu beachten ist. Der Ausschuss empfiehlt, diesen Hinweis nicht in den Änderungsentwurf aufzunehmen.
Die Wehrbereichsverwaltung West äußerte keine grundsätzlichen Bedenken, sofern bauliche Anlagen eine Höhe von 20 Metern nicht überschreiten. Da der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan keine direkten Bauvorhaben regelt, soll dieser Hinweis im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt werden.
Die Bezirksregierung Arnsberg informierte über die Lage von Bergwerksfeldern sowie ein Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Plangebiet. Da die Information für die Flächennutzungsplanänderung keine unmittelbare Relevanz für die Planung hat, wird die Mitteilung zur Kenntnis genommen, ohne sie im Entwurf zu berücksichtigen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Feststellungsbeschluss für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 03.05.2012kein Ergebnis hinterlegt
- 18.04.2012kein Ergebnis hinterlegt