Grundsatzbeschluss gegen die Gewinnung unkonventioneller Erdgasvorkommen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0089 des Vorstandsbereichs III befasst sich mit der Ablehnung der Gewinnung unkonventioneller Erdgasvorkommen im Stadtgebiet Hamminkeln. Da Teile des Stadtgebiets in den Claims „Saxon I West“ der Firma BG International Limited sowie „Wesel-Gas“ der Thyssen Vermögensverwaltung GmbH liegen, wurde die Thematik im Rat thematisiert. Die Vorlage bezieht sich zudem auf ein Gutachten des Landes Nordrhein-Westfalen zu den Auswirkungen der Exploration und Gewinnung auf den Naturhaushalt und die Trinkwasserversorgung.
Im Rahmen des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wurde ein Antrag der FDP-Fraktion auf einen Grundsatzbeschluss gegen die unkonventionelle Erdgasgewinnung gestellt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Förderung sowie den Einsatz von Hydraulic Fracturing (Fracking) zum aktuellen Zeitpunkt abzulehnen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, keine städtischen Grundstücke für die unkonventionelle Erdgasgewinnung zur Verfügung zu stellen.
Ein weiterer Teil des Beschlussvorschlags sieht vor, dass die Verwaltung die Landesregierung dazu auffordert, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Bundesbergrechts einzusetzen. Ziel ist es, Kommunen und Wasserversorgungsunternehmen als Träger öffentlicher Belange in bergrechtliche Verfahren einzubinden, eine umfassende Bürgerbeteiligung inklusive Informationspflichten über verwendete Stoffe zu gewährleisten und eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung einzuführen.
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Beratungsfolge
- 03.05.2012kein Ergebnis hinterlegt