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Beschlussvorlage

Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Sportanlagen

2012/0103 21.06.2012 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2012/0103 eine detaillierte Ermittlung der Kosten für die Nutzung städtischer Sportanlagen vorgelegt. Ziel ist die Neugestaltung der Entgeltregelung, die nach einer vorläufigen Regelung ab dem Jahr 2013 auf Basis aktueller Datengrundlagen angepasst werden soll.

Die vorliegenden Berechnungen unterscheiden zwischen Fixkosten und variablen Kosten. Bei den Fixkosten für Sporthallen ergibt sich ein durchschnittlicher Aufwand von 8,46 € pro Übungsstunde, während die Kosten für Sportplätze im Durchschnitt 3,93 € pro Stunde betragen. Die Verwaltung schlägt vor, diese ermittelten Werte als Grundlage für das Nutzungsentgelt in die Benutzungsordnung aufzunehmen.

Zusätzlich sollen die variablen Bewirtschaftungskosten, die sich jährlich auf etwa 231.000 € belaufen, teilweise durch die Vereine erstattet werden. Die Verwaltung hält eine Beteiligung der Vereine an Höhe von 10 % der Gesamtkosten für angemessen. Um eine unvorhersehbare Belastung durch steigende Energiekosten zu vermeiden, wird eine betragsmäßige Limitierung dieser Beteiligung vorgeschlagen. Für die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten wird eine Pauschalierung nach Stundensätzen angestrebt, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Vereine, die eigene Anlagen selbst bewirtschaften, sollen einen Zuschuss erhalten, wobei ein Eigenanteil in Höhe der übrigen Erstattungspflichten einzurechnen ist. Die bisherige Entgeltregelung bleibt für das laufende Jahr bestehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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