Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0096 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 zur Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen in Hamminkeln befasst sich mit der Neugestaltung der Schullandschaft nach dem Wegfall des Schulversuchs Gemeinschaftsschule. Die Arbeitsgruppe Schulentwicklung verfolgt dabei das Ziel, ein attraktives, wohnortnahes Schulangebot zu sichern, das sowohl Abschlüsse der Sekundarstufe I als auch die Option auf das Abitur ermöglicht.
Die Verwaltung hat verschiedene Modelle auf Basis der prognostizierten Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2020/2021 geprüft. Ein Erhalt der bisherigen Schulformen, bestehend aus Hauptschulen und Realschule, wird aufgrund sinkender Anmeldezahlen bei den Hauptschulen und möglicher Auswirkungen auf das Leistungsniveau der Realschule als nicht zielführend bewertet.
Bei der Untersuchung alternativer Modelle wie der Einrichtung von Sekundarschulen oder einer Gesamtschule wurden verschiedene Kombinationen betrachtet. Die Einrichtung von zwei Sekundarschulen an zwei Standorten oder die Kombination aus Sekundarschule und Gesamtschule wird aufgrund der erforderlichen Schülerzahlen und der pädagogischen Ähnlichkeit der Schulformen als nicht realisierbar eingestuft. Auch die Kombination aus Sekundarschule und Gymnasium wird kritisch beurteilt, da die notwendige Zügigkeit aus dem eigenen Schülerbestand nicht durchgängig gewährleistet ist und ein Wettbewerb zwischen den Schulformen droht. Die Prüfung umfasst zudem die Option einer Gesamtschule als Modell für längeres gemeinsames Lernen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 21.06.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 2Errichtung einer Kindertageseinrichtung im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2012/0111 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung im Ortsteil Mehrhoog. Grundlage für das Vorhaben ist die Jugendhilfeplanung des Kreises Wesel für das Planungsjahr 2012/2013, die für die Altersgruppen der Ein- bis Unter-Drei-Jährigen eine Versorgungsquote von 12,9 % und für die Drei- bis Fünf-Jährigen eine Quote von 79 % ausweist. Damit besteht Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Kitaplätze für Kinder ab einem Jahr zum 1. August 2013 sowie das Ausbauziel von 35 % durch Bund und Kreis.
Ein Arbeitskreis hat die Thematik beraten und die Prüfung eines Standorts westlich der Bahnlinie im Bereich des neuen Feuerwehrgerätehauses empfohlen. Da die städtischen Grundstücke in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrgerätehauses nach Prüfung durch die Verwaltung als ungeeignet eingestuft wurden, schlägt die Verwaltung die Realisierung des Projektes auf den Parzellen 1742 bis 1744 vor.
Der Rat wird angefragt, das erforderliche Angebot durch eine neu zu errichtende Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen des Typs I sicherzustellen. Die Errichtung soll auf einem Grundstück westlich der Bahnlinie Emmerich-Oberhausen, vorzugsweise am vorgeschlagenen Standort oder in dessen unmittelbarer Nähe, erfolgen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Vereinbarungen für die Umsetzung des Vorhabens vorzubereiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 21.06.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 3Ausbau von U 3 Plätzen in Kindertageseinrichtungen hier: Antrag der Kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz Mehrhoog, Bonhoefferstraße auf Bezuschussung des TrägeranteilsZur Vorlage · 2012/0109 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der finanziellen Unterstützung für den Ausbau von Kindertagesplätzen in der Einrichtung Bonhoefferstraße in Mehrhoog. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Kreises Wesel sind für diese Einrichtung zwölf U3-Plätze vorgesehen. Die Katholische Kirchengemeinde Heilig Kreuz Mehrhoog hat einen Antrag auf Bezuschussung des Trägeranteils an den Baukosten gestellt.
Gemäß einem Zuwendungsbescheid des Kreises Wesel wurden für das Bauvorhaben förderfähige Kosten in Höhe von 240.000,00 Euro festgesetzt, wovon 90 Prozent, entsprechend 216.000,00 Euro, als Zuschuss bewilligt wurden. Während für den Trägeranteil im Jahr 2010 noch ein Zuschusssatz von 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben vorgesehen war, wurde dieser Satz im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2011 auf 5 Prozent reduziert.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport soll daher beschließen, der Katholischen Kirchengemeinde Heilig Kreuz Mehrhoog einen Zuschuss in Höhe von 12.000,00 Euro zu gewähren. Dieser Betrag entspricht 5 Prozent der zuschussfähigen Baukosten für die Einrichtung der zwölf U3-Plätze. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt unter dem Produkt 1.100060101 auf dem Sachkonto 78180000 vorhanden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 4Ausbau von U 3 Plätzen in Kindertageseinrichtungen hier: Antrag der Evgl. Kirchengemeinde Brünen, Kindertageseinrichtung Rohstraße 18 auf Bezuschussung des TrägeranteilsZur Vorlage · 2012/0110 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Evangelische Kirchengemeinde Brünen hat die Bezuschussung ihres Trägeranteils für den Ausbau der Kindertageseinrichtung Rohstraße 18 beantragt. Ziel des Vorhabens ist die Bereitstellung von 12 U3-Plätzen, wie es die Jugendhilfeplanung des Kreises Wesel vorsieht. Auf Basis eines Zuwendungsbescheids des Kreises Wesel wurden für das Bauvorhaben förderfähige Kosten in Höhe von 217.000,00 Euro festgesetzt, wovon 90 Prozent als Zuschuss bewilligt wurden.
Die Antragstellerin ersucht um eine Bezuschussung des verbleibenden Trägeranteils in Höhe von 10 Prozent. Dies begründet das Verwaltungsamt im Kirchenkreis Wesel mit dem Gebot der Gleichbehandlung aller Träger, da für eine andere Einrichtung in Hamminkeln bereits ein Zuschuss von 10 Prozent beschlossen wurde. Im Jahr 2011 wurde der Zuschusssatz der Stadt Hamminkeln jedoch im Rahmen der Haushaltsplanberatungen von zuvor 10 Prozent auf 5 Prozent reduziert.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Zuschuss auf 5 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten zu begrenzen. Dies entspräche einem Betrag von 10.850,00 Euro. Für die Finanzierung der Maßnahme stehen die erforderlichen Mittel im Haushalt zur Verfügung. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport soll über den Beschluss zur Gewährung dieses Zuschusses entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 5Café Kinderwagen on tour in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0122 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0122 der Fachdienste 40 informiert über die Einführung des Angebots „Café Kinderwagen on tour“ in der Stadt Hamminkeln. Das Projekt dient der Erweiterung der frühen Hilfen für junge Familien und wurde in Kooperation mit dem Kreis Wesel entwickelt. Hintergrund der Initiative ist unter anderem das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz. Ziel des Konzepts ist es, die Lebensbedingungen von Kindern und Familien durch die Stärkung von Eigenkräften sowie die frühzeitige Erkennung von sozialen Konflikten oder Notlagen zu unterstützen.
Das Angebot findet ab August 2012 in einem zweiwöchentlichen Rhythmus in verschiedenen Familienzentren statt, darunter der Kiga am Bach in Dingden, die AWO-Kita in Mehrhoog, der Mühlenbergkindergarten in Brünen sowie die Kita Arche Noah in Hamminkeln. Eltern können das Angebot ohne Anmeldung und kostenfrei nutzen. Im Rahmen der Termine besteht die Möglichkeit zum Austausch sowie zur Informationsübermittlung. Zudem können Kinder durch eine ausgebildete Kinderkrankenschwester oder eine Hebamme gewogen und vermessen werden.
Der Kreis Wesel unterstützt das Projekt personell, während die weiteren Kosten über die jährliche Pauschale des Landes für die Familienzentren gedeckt werden. Dem Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport wird vorgeschlagen, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 6Sportförderrichtlinien der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0113 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehenden Sportförderrichtlinien zu erweitern und neu zu fassen. Während die im Jahr 2003 vom Rat beschlossenen Richtlinien primär die Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen regelten, sollen die neuen Richtlinien nun zusätzlich Regelungen für den laufenden Sportbetrieb enthalten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 führt die Bestimmungen für bauliche Investitionen und den laufenden Betrieb in einem Dokument zusammen. Die Regelungen für die Förderung baulicher Maßnahmen bleiben dabei mit geringfügigen redaktionellen Änderungen unverändert.
Die Förderung des laufenden Sportbetriebs ist als Jugendförderung konzipiert. Dabei werden Vereine mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen bevorzugt. Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt so, dass ein entsprechender Jugendanteil an der Gesamtmitgliederstärke rechnerisch erhöht wird, was sich positiv auf die Ermittlung der Fördersumme auswirkt.
Für die laufende Sportförderung im Jahr 2012 sind insgesamt 180.000 Euro im Haushalt vorgesehen. Die Mittel stehen im Produkt 1.100.08.01.01 unter dem Sachkonto für Zuweisungen für laufende Zwecke zur Verfügung. Der Rat wird gebeten, die von der Verwaltung vorgelegte Fassung der Richtlinien zur Sportförderung von Sportvereinen in Hamminkeln zu beschließen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport, des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates im Juni und Juli 2012 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 21.06.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 7Erhebung von Entgelten für die Nutzung von SportanlagenZur Vorlage · 2012/0103 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2012/0103 eine detaillierte Ermittlung der Kosten für die Nutzung städtischer Sportanlagen vorgelegt. Ziel ist die Neugestaltung der Entgeltregelung, die nach einer vorläufigen Regelung ab dem Jahr 2013 auf Basis aktueller Datengrundlagen angepasst werden soll.
Die vorliegenden Berechnungen unterscheiden zwischen Fixkosten und variablen Kosten. Bei den Fixkosten für Sporthallen ergibt sich ein durchschnittlicher Aufwand von 8,46 € pro Übungsstunde, während die Kosten für Sportplätze im Durchschnitt 3,93 € pro Stunde betragen. Die Verwaltung schlägt vor, diese ermittelten Werte als Grundlage für das Nutzungsentgelt in die Benutzungsordnung aufzunehmen.
Zusätzlich sollen die variablen Bewirtschaftungskosten, die sich jährlich auf etwa 231.000 € belaufen, teilweise durch die Vereine erstattet werden. Die Verwaltung hält eine Beteiligung der Vereine an Höhe von 10 % der Gesamtkosten für angemessen. Um eine unvorhersehbare Belastung durch steigende Energiekosten zu vermeiden, wird eine betragsmäßige Limitierung dieser Beteiligung vorgeschlagen. Für die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten wird eine Pauschalierung nach Stundensätzen angestrebt, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Vereine, die eigene Anlagen selbst bewirtschaften, sollen einen Zuschuss erhalten, wobei ein Eigenanteil in Höhe der übrigen Erstattungspflichten einzurechnen ist. Die bisherige Entgeltregelung bleibt für das laufende Jahr bestehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 8Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0108 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Vorlage ist die Weiterführung des Warmbadetages am Freitag im Hallenbad.
Nach einer vorläufigen Wiedereinführung des Angebots im Februar 2012, die auf einen Bürgerantrag zurückging, verzeichnete die Badeleitung einen Anstieg der Besucherzahlen von zuvor etwa 50 auf durchschnittlich 80 Personen pro Tag. Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch die gleichzeitige Anhebung des Eintrittspreises für diesen Tag von 3,00 € auf 4,00 € die durch den Warmbadetag entstehenden Netto-Mehrkosten von 113,00 € durch die Mehreinnahmen und die höhere Besucherfrequenz weitgehend ausgeglichen werden können.
Um den Warmbadetag dauerhaft im Angebot zu behalten, schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensatzung um die spezifischen Tarife von 4,00 € für Erwachsene und 2,50 € für Jugendliche zu ergänzen. Der Rat wird gebeten, die entsprechende Änderung der Gebührensatzung zu beschließen. Die Vorlage ist für die Beratung im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 21.06.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 9Projekt "Jedem Kind ein Instrument" Weiterführung der MaßnahmeZur Vorlage · 2012/0107 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht die Weiterführung des Musikpädagogik-Projekts „Jedem Kind ein Instrument“ in den Grundschulen Hamminkeln, Brünen und Mehrhoog vor. Das Programm, das unter anderem von der Kulturstiftung des Bundes und der Zukunftsstiftung Bildung unterstützt wird, findet in Kooperation mit der Musikschule Hamminkeln statt. Ziel der Initiative ist es, den Zugang zu Instrumentalunterricht zu ermöglichen und die kulturelle Teilhabe der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Der Ablauf des Projekts sieht vor, dass Kinder im ersten Schuljahr verschiedene Instrumente kennenlernen, während ab dem zweiten Schuljahr ein selbst gewähltes Instrument intensiviert wird. Während der Unterricht im ersten Jahr entgeltfrei ist, fallen in den Folgejahren Elternbeiträge an, wobei Kinder aus Familien, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem SGB II beziehen, von den Gebühren befreit sind. Die entsprechenden Beitragsausfälle werden durch die beteiligten Stiftungen gedeckt.
Für das Schuljahr 2012/2013 wird eine Förderung für 146 Schulanfänger in Höhe von insgesamt 13.724,00 Euro kalkuliert, welcher die Unterrichtskosten und Verwaltungskosten abdeckt. Die Stadt leitet die erhaltenen Zuschüsse an die Musikschule weiter. Da bereits ein Bestand an Instrumenten vorhanden ist, belaufen sich die verbleibenden Anschaffungskosten auf maximal 2.500,00 Euro, die über Drittmittel finanziert werden sollen. Laut Vorlage entstehen der Stadt Hamminkeln durch die Durchführung des Projektes keine Kosten. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat die Fortführung der Maßnahme und die Beauftragung der Verwaltung mit den notwendigen Kooperationsvereinbarungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 21.06.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen