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Beschlussvorlage

Projekt "Jedem Kind ein Instrument" Weiterführung der Maßnahme

2012/0107 04.07.2012 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht die Weiterführung des Musikpädagogik-Projekts „Jedem Kind ein Instrument“ in den Grundschulen Hamminkeln, Brünen und Mehrhoog vor. Das Programm, das unter anderem von der Kulturstiftung des Bundes und der Zukunftsstiftung Bildung unterstützt wird, findet in Kooperation mit der Musikschule Hamminkeln statt. Ziel der Initiative ist es, den Zugang zu Instrumentalunterricht zu ermöglichen und die kulturelle Teilhabe der Schülerinnen und Schüler zu fördern.

Der Ablauf des Projekts sieht vor, dass Kinder im ersten Schuljahr verschiedene Instrumente kennenlernen, während ab dem zweiten Schuljahr ein selbst gewähltes Instrument intensiviert wird. Während der Unterricht im ersten Jahr entgeltfrei ist, fallen in den Folgejahren Elternbeiträge an, wobei Kinder aus Familien, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem SGB II beziehen, von den Gebühren befreit sind. Die entsprechenden Beitragsausfälle werden durch die beteiligten Stiftungen gedeckt.

Für das Schuljahr 2012/2013 wird eine Förderung für 146 Schulanfänger in Höhe von insgesamt 13.724,00 Euro kalkuliert, welcher die Unterrichtskosten und Verwaltungskosten abdeckt. Die Stadt leitet die erhaltenen Zuschüsse an die Musikschule weiter. Da bereits ein Bestand an Instrumenten vorhanden ist, belaufen sich die verbleibenden Anschaffungskosten auf maximal 2.500,00 Euro, die über Drittmittel finanziert werden sollen. Laut Vorlage entstehen der Stadt Hamminkeln durch die Durchführung des Projektes keine Kosten. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat die Fortführung der Maßnahme und die Beauftragung der Verwaltung mit den notwendigen Kooperationsvereinbarungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 227 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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