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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 11. Fortschreibung des BrandschutzbedarfsplanesZur Vorlage · 2012/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 befasst sich mit der ersten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Hamminkeln. Grundlage für die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung solcher Pläne ist das Feuerschutzhilfeleistungsgesetz. Nachdem der erste Brandschutzbedarfsplan im Jahr 2003 verabschiedet wurde, war eine Fortschreibung nach einer Fünfjahresfrist vorgesehen. Aufgrund der Inbetriebnahme des Feuerwehrstandortes Mehrhoog im Jahr 2008 wurde dieser Zeitplan jedoch angepasst.
Im Auftrag der Verwaltung wurde die Firma SAFE-TEC CONSULTING GmbH mit der Erstellung der ersten Fortschreibung beauftragt. Der vorliegende Entwurf wurde unter Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln erarbeitet. Der Entwurf stellt fest, dass die im Plan von 2003 festgelegten Maßnahmen für den Zeitraum bis 2011 vollständig umgesetzt wurden. Für die Jahre 2012 und 2013 befinden sich die Ersatzbeschaffungen eines Rüstwagens sowie eines Tanklöschfahrzeugs 16/25 in der Planungsphase. Zudem ist die Ersatzbeschaffung eines weiteren Tanklöschfahrzeugs für den Löschzug Brünen für das Jahr 2015 vorgesehen.
Ein weiterer Punkt der Planung ist die Umrüstung der Funktechnik auf Digitalfunk, die für das Jahr 2015 terminiert ist. Hinsichtlich des Personalbestands der Einsatzabteilung wird die Notwendigkeit einer verstärkten Mitgliedergewinnung festgestellt, um die gesetzlich geforderte Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sicherzustellen. Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf zur ersten Fortschreibung zu beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung der genannten Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 24.05.2012 · Feuerschutzausschuss (5. Sitzung)
- 2Änderung des Kostentarifes der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistun¬gen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2012/0088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln vor. Grundlage für die Neufassung ist die abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung, mit der die Stundensätze für Personal und Fahrzeuge für den Tarif 2012 ermittelt wurden.
Der neue Tarif legt spezifische Sätze für Feuerwehr-Dienstkräfte sowie für verschiedene Fahrzeuggruppen fest, darunter Mannschaftstransportfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge, Tanklöschfahrzeuge, Rüstwagen, Hubrettungsfahrzeuge, Gerätewagen und Kommandofahrzeuge. In diesen Gebühren sind die Kosten für die mitgeführten Geräte enthalten. Zudem wird der Kostenersatz für verbrauchte Löschmittel, Ölbindemittel und sonstige Verbrauchsmaterialien auf Basis der Bezugspreise sowie die Abrechnung von notwendigen Fremdleistungen und Entsorgungskosten für umweltschädigende Stoffe geregelt.
Die Berechnung der Fahrzeugkosten basiert auf den ermittelten Vorhaltekosten und Unterhaltskosten. Dabei werden Abschreibungen auf Basis der bereinigten Beschaffungskosten sowie die Verzinsung des Eigenanteils berücksichtigt. Die Unterhaltskosten, welche Wartung, Reparatur und Kraftstoff umfassen, werden als Mittelwert der Vorjahre ermittelt. Die Vorlage empfiehlt dem Feuerschutzausschuss, dem Haupt- und Finanzausschuss die Verabschiedung des beigefügten Tarifs für das Jahr 2012 zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 24.05.2012 · Feuerschutzausschuss (5. Sitzung)
- 3Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0096 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 zur Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen in Hamminkeln befasst sich mit der Neugestaltung der Schullandschaft nach dem Wegfall des Schulversuchs Gemeinschaftsschule. Die Arbeitsgruppe Schulentwicklung verfolgt dabei das Ziel, ein attraktives, wohnortnahes Schulangebot zu sichern, das sowohl Abschlüsse der Sekundarstufe I als auch die Option auf das Abitur ermöglicht.
Die Verwaltung hat verschiedene Modelle auf Basis der prognostizierten Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2020/2021 geprüft. Ein Erhalt der bisherigen Schulformen, bestehend aus Hauptschulen und Realschule, wird aufgrund sinkender Anmeldezahlen bei den Hauptschulen und möglicher Auswirkungen auf das Leistungsniveau der Realschule als nicht zielführend bewertet.
Bei der Untersuchung alternativer Modelle wie der Einrichtung von Sekundarschulen oder einer Gesamtschule wurden verschiedene Kombinationen betrachtet. Die Einrichtung von zwei Sekundarschulen an zwei Standorten oder die Kombination aus Sekundarschule und Gesamtschule wird aufgrund der erforderlichen Schülerzahlen und der pädagogischen Ähnlichkeit der Schulformen als nicht realisierbar eingestuft. Auch die Kombination aus Sekundarschule und Gymnasium wird kritisch beurteilt, da die notwendige Zügigkeit aus dem eigenen Schülerbestand nicht durchgängig gewährleistet ist und ein Wettbewerb zwischen den Schulformen droht. Die Prüfung umfasst zudem die Option einer Gesamtschule als Modell für längeres gemeinsames Lernen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 21.06.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 4Projekt "Jedem Kind ein Instrument" Weiterführung der MaßnahmeZur Vorlage · 2012/0107 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht die Weiterführung des Musikpädagogik-Projekts „Jedem Kind ein Instrument“ in den Grundschulen Hamminkeln, Brünen und Mehrhoog vor. Das Programm, das unter anderem von der Kulturstiftung des Bundes und der Zukunftsstiftung Bildung unterstützt wird, findet in Kooperation mit der Musikschule Hamminkeln statt. Ziel der Initiative ist es, den Zugang zu Instrumentalunterricht zu ermöglichen und die kulturelle Teilhabe der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Der Ablauf des Projekts sieht vor, dass Kinder im ersten Schuljahr verschiedene Instrumente kennenlernen, während ab dem zweiten Schuljahr ein selbst gewähltes Instrument intensiviert wird. Während der Unterricht im ersten Jahr entgeltfrei ist, fallen in den Folgejahren Elternbeiträge an, wobei Kinder aus Familien, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem SGB II beziehen, von den Gebühren befreit sind. Die entsprechenden Beitragsausfälle werden durch die beteiligten Stiftungen gedeckt.
Für das Schuljahr 2012/2013 wird eine Förderung für 146 Schulanfänger in Höhe von insgesamt 13.724,00 Euro kalkuliert, welcher die Unterrichtskosten und Verwaltungskosten abdeckt. Die Stadt leitet die erhaltenen Zuschüsse an die Musikschule weiter. Da bereits ein Bestand an Instrumenten vorhanden ist, belaufen sich die verbleibenden Anschaffungskosten auf maximal 2.500,00 Euro, die über Drittmittel finanziert werden sollen. Laut Vorlage entstehen der Stadt Hamminkeln durch die Durchführung des Projektes keine Kosten. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat die Fortführung der Maßnahme und die Beauftragung der Verwaltung mit den notwendigen Kooperationsvereinbarungen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 21.06.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 5Errichtung einer Kindertageseinrichtung im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2012/0111 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung im Ortsteil Mehrhoog. Grundlage für das Vorhaben ist die Jugendhilfeplanung des Kreises Wesel für das Planungsjahr 2012/2013, die für die Altersgruppen der Ein- bis Unter-Drei-Jährigen eine Versorgungsquote von 12,9 % und für die Drei- bis Fünf-Jährigen eine Quote von 79 % ausweist. Damit besteht Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Kitaplätze für Kinder ab einem Jahr zum 1. August 2013 sowie das Ausbauziel von 35 % durch Bund und Kreis.
Ein Arbeitskreis hat die Thematik beraten und die Prüfung eines Standorts westlich der Bahnlinie im Bereich des neuen Feuerwehrgerätehauses empfohlen. Da die städtischen Grundstücke in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrgerätehauses nach Prüfung durch die Verwaltung als ungeeignet eingestuft wurden, schlägt die Verwaltung die Realisierung des Projektes auf den Parzellen 1742 bis 1744 vor.
Der Rat wird angefragt, das erforderliche Angebot durch eine neu zu errichtende Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen des Typs I sicherzustellen. Die Errichtung soll auf einem Grundstück westlich der Bahnlinie Emmerich-Oberhausen, vorzugsweise am vorgeschlagenen Standort oder in dessen unmittelbarer Nähe, erfolgen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Vereinbarungen für die Umsetzung des Vorhabens vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 21.06.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 6Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Vorlage ist die Weiterführung des Warmbadetages am Freitag im Hallenbad.
Nach einer vorläufigen Wiedereinführung des Angebots im Februar 2012, die auf einen Bürgerantrag zurückging, verzeichnete die Badeleitung einen Anstieg der Besucherzahlen von zuvor etwa 50 auf durchschnittlich 80 Personen pro Tag. Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch die gleichzeitige Anhebung des Eintrittspreises für diesen Tag von 3,00 € auf 4,00 € die durch den Warmbadetag entstehenden Netto-Mehrkosten von 113,00 € durch die Mehreinnahmen und die höhere Besucherfrequenz weitgehend ausgeglichen werden können.
Um den Warmbadetag dauerhaft im Angebot zu behalten, schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensatzung um die spezifischen Tarife von 4,00 € für Erwachsene und 2,50 € für Jugendliche zu ergänzen. Der Rat wird gebeten, die entsprechende Änderung der Gebührensatzung zu beschließen. Die Vorlage ist für die Beratung im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 21.06.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 7Sportförderrichtlinien der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehenden Sportförderrichtlinien zu erweitern und neu zu fassen. Während die im Jahr 2003 vom Rat beschlossenen Richtlinien primär die Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen regelten, sollen die neuen Richtlinien nun zusätzlich Regelungen für den laufenden Sportbetrieb enthalten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 führt die Bestimmungen für bauliche Investitionen und den laufenden Betrieb in einem Dokument zusammen. Die Regelungen für die Förderung baulicher Maßnahmen bleiben dabei mit geringfügigen redaktionellen Änderungen unverändert.
Die Förderung des laufenden Sportbetriebs ist als Jugendförderung konzipiert. Dabei werden Vereine mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen bevorzugt. Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt so, dass ein entsprechender Jugendanteil an der Gesamtmitgliederstärke rechnerisch erhöht wird, was sich positiv auf die Ermittlung der Fördersumme auswirkt.
Für die laufende Sportförderung im Jahr 2012 sind insgesamt 180.000 Euro im Haushalt vorgesehen. Die Mittel stehen im Produkt 1.100.08.01.01 unter dem Sachkonto für Zuweisungen für laufende Zwecke zur Verfügung. Der Rat wird gebeten, die von der Verwaltung vorgelegte Fassung der Richtlinien zur Sportförderung von Sportvereinen in Hamminkeln zu beschließen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport, des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates im Juni und Juli 2012 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 21.06.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 83. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet an der Issel", vereinfachtes Verfahren hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2012/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbegebiet an der Issel“. Ziel der Änderung ist der Aufstellungsbeschluss für ein vereinfachtes Verfahren.
Der ursprüngliche Bebauungsplan ist seit 1967 rechtsverbindlich und dient als Grundlage für das Gewerbegebiet, welches durch die Stichstraße „Horst“ an die L 602 angebunden ist. Da der endgültige Ausbau dieser Erschließungsstraße nun realisiert werden soll, wurde eine entsprechende Ausbauplanung erstellt. Diese Planung orientiert sich an den aktuellen Eigentumsgrenzen der Stadt, was jedoch zu Abweichungen von der im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche führt, insbesondere im Bereich des Wendehammers.
Da für den Straßenausbau Erschließungsbeiträge erhoben werden sollen, muss die im Bebauungsplan festgesetzte Verkehrsfläche mit der tatsächlich auszubauenden Fläche übereinstimmen. Die inhaltliche Änderung beschränkt sich daher auf die Festsetzung der gesamten bestehenden Straßenfläche als öffentliche Verkehrsfläche.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Im Falle einer Beschlussfassung durch den Rat wird die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 20.06.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 9Einziehung eines Teilstücks des Vöckingswegs in Hamminkeln als öffentliche Wegefläche: Grundstück Gemarkung Hamminkeln Flur 28 Flurstück 132Zur Vorlage · 2012/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, ein Teilstück des Vöckingswegs als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen. Konkret handelt es sich um das Grundstück in der Gemarkung Hamminkeln, Flur 28, Flurstück 132, welches eine Fläche von 1.767 Quadratmetern umfasst.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits in der Sitzung vom 14. Dezember 2011 beschlossen, ein Wegeeinziehungsverfahren für den Abschnitt des Vöckingswegs zwischen der B 473 (Isselburger Straße) und dem Beerenhuk einzuleiten. Dieser Bereich, der zuvor als Radweg genutzt wurde, ist durch die fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“ planungsrechtlich nicht mehr als Verkehrsfläche, sondern als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Das Grundstück wird nach Angaben der Fachdienste 61 mittlerweile gewerblich genutzt und ist für verkehrliche Zwecke nicht mehr erforderlich.
Die Absicht zur Einziehung wurde am 27. Februar 2012 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hamminkeln veröffentlicht. Während der darauf folgenden Auslegungsfrist, die bis zum 27. Mai 2012 dauerte, wurden keine Einwendungen gegen das Vorhaben eingereicht. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat nun, das Grundstück gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen mit sofortiger Wirkung einzuziehen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 10Maßnahmen der Stadt Hamminkeln zur Umsetzung der EU-WasserrahmenrichtlinieZur Vorlage · 2012/0133 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0133 der Fachdienste 65 informiert über geplante Maßnahmen der Stadt Hamminkeln zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Grundlage hierfür ist ein im Frühjahr 2012 durch den Kreis Wesel unter Beteiligung lokaler Akteure erstellter Umsetzungsfahrplan, der eine ökologisch optimierte Gewässerentwicklung zum Ziel hat.
Die Stadt tritt in zwei Fällen als Maßnahmenträger auf. Im ersten Fall betrifft dies das Gewässer Bruchgosse im Ortsteil Dingden, im Bereich des Wohngebietes Kerkenpatt. Die Maßnahme ist eine Auflage aus der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser infolge der Erschließung von Wohnbauflächen in Dingden Süd. Ziel ist die Schaffung von Retentionsraum zur Zwischenspeicherung von Abflussspitzen durch eine mäandrierende Gewässerführung sowie die Ausbildung flacher Uferzonen und eine naturnahe Bepflanzung. Die Finanzierung erfolgt über Beiträge und Gebühren aus dem Abwasserbereich. Eine Grundlagenplanung zur Kostenermittlung wird derzeit durchgeführt.
Im zweiten Fall ist eine Maßnahme am Gewässer Veebach in Dingden vorgesehen, im Bereich der Straße „Zum Waldsee“. Auch hier sollen gewässerstrukturverbessernde Maßnahmen auf städtischem Grundstück durchgeführt werden. Eine Grundlagenplanung zur Konkretisierung der Bauausführung und der Kosten ist ebenfalls in Arbeit. Für dieses Projekt besteht die Möglichkeit einer Landesförderung von bis zu 80 Prozent der Kosten oder der Erzielung von Ökopunkten.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 11Vorschlag an die Gemeindeprüfungsanstalt zur Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2010 des Gemeinschaftsbetriebes HamminkelnZur Vorlage · 2012/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0120 aus dem Vorstandsbereich III befasst sich mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung für das Haushaltsjahr 2010 des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln (GBH). Gemäß der Eigenbetriebsverordnung NRW sowie der Gemeindeordnung NRW ist der Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2010 zu prüfen, wobei die Prüfungskompetenz bei der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) liegt.
Die Betriebsleitung schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH aus Münster mit der Prüfung zu beauftragen. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wurde eine Preisanfrage bei vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie der GPA NRW durchgeführt. Das Angebot der Concunia GmbH wurde dabei als wirtschaftlichstes bewertet. Da eine Trennung der Prüfungsverantwortung zwischen der Kernverwaltung der Stadt Hamminkeln und dem GBH als nicht zweckmäßig erachtet wird, soll dieselbe Gesellschaft auch die Prüfung des Jahresabschlusses der Kernverwaltung übernehmen.
Aufgrund des geschätzten Auftragsvolumens von etwa 15.000 Euro liegt der Betrag unter dem Schwellenwert der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen, sodass eine freihändige Vergabe möglich ist. Die finanziellen Mittel für die Abrechnung nach Stundenaufwand sind im Haushalt vorhanden. Der Beschluss sieht vor, dass der Betriebsausschuss der Gemeindeprüfungsanstalt diesen Vorschlag unterbreitet und die Betriebsleitung beauftragt, den Auftrag nach Einholung der Zustimmung der GPA zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 26.06.2012 · Betriebsausschuss (17. Sitzung)
- 12Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0092 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0092 befasst sich mit der Umsetzung der am 14. April 2011 beschlossenen Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in Hamminkeln. Vor dem geplanten Inkrafttreten wurde eine Prüfung des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses durchgeführt. Im Rahmen dieser Phase wurde die Verwaltung damit beauftragt, Personen mit Nebenwohnsitz anzuschreiben, um eine Ummeldung in einen Erstwohnsitz zu erwirken.
Aus den Ergebnissen dieser Maßnahme geht hervor, dass von 997 angeschriebenen Personen bis Anfang Mai 342 Nebenwohnsitze abgemeldet und 11 in Hauptwohnsitze umgewandelt wurden. Gleichzeitig verzeichnete die Verwaltung 21 Neuanmeldungen von Nebenwohnsitzen sowie 14 Änderungen von Hauptwohnsitzen in Nebenwohnsitze. Die Verwaltung geht davon aus, dass nach Abschluss der Einführungsphase ein jährliches Steueraufkommen zwischen 10.000 und 20.000 Euro erzielt werden kann.
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Unmöglichkeit einer rückwirkenden Einführung eines neuen Steuertatstands schlägt die Verwaltung vor, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung von ursprünglich 1. Januar 2012 auf den 1. Januar 2013 zu verschieben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechende Änderung des Paragrafen 11 der Satzung vorzunehmen und die Satzung im Amtsblatt bekannt zu machen. Als Alternative wird die Aufhebung der bereits beschlossenen Satzung vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 131. Änderung der Vergabeordnung für die Stadt Hamminkeln vom 18.12.2006Zur Vorlage · 2012/0114 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht eine Änderung der Vergabeordnung der Stadt Hamminkeln vom 18. Dezember 2006 vor. Im Zentrum der Anpassung steht die Anhebung der Wertgrenze für die Vorlage von Vergaben beim Rechnungsprüfungsamt vor der Auftragserteilung. Bisher müssen Vergaben, deren Brutto-Auftragswert 2.500 Euro übersteigt, der Rechnungsprüfung vorgelegt werden. Es wird vorgeschlagen, diesen Schwellenwert auf 5.000 Euro zu erhöhen. Ziel dieser Änderung ist es, zeitliche Verzögerungen im Vergabeprozess zu vermeiden und den Schwellenwert mit der Beteiligungspflicht der Zentralen Vergabestelle zu vereinheitlichen. Laut statistischen Daten der Rechnungsprüfung machen Vergaben in der Spanne zwischen 2.500 und 5.000 Euro mengenmäßig 36 Prozent der Vorgänge aus, während sie wertmäßig lediglich 4 Prozent ausmachen.
Die Änderung umfasst zudem die Streichung einer Regelung in § 2 Absatz 1, wonach Lieferungen und Leistungen, die dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen, nicht Gegenstand der Vergabeordnung für Leistungen (VOL) sein sollten. Diese bisherige Regelung wird im Hinblick auf vergabe- und haushaltsrechtliche Grundsätze wie die Transparenz und das Diskriminierungsverbot überarbeitet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Pflicht zur Preisüberprüfung sowie die Dokumentationspflicht der Vergabeentscheidungen bei Aufträgen über 500 Euro durch die Anhebung des Schwellenwertes unberührt bleiben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagene Neufassung der Paragraphen zu beschließen.
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- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 14Änderung des Stellenplans 2012Zur Vorlage · 2012/0124 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 mit der Nummer 2012/0124 befasst sich mit einer geplanten Änderung des Stellenplans für das Jahr 2012. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Besoldung für die Leitung des Vorstandsbereichs III.
Im aktuellen Stellenplan ist die Position des Leiters des Vorstandsbereichs III in der Besoldungsgruppe A 15 ausgewiesen. Aufgrund laufbahnrechtlicher Gegebenheiten kann die derzeitige Besetzung der Stelle jedoch nicht gemäß dieser vorgesehenen Besoldungsgruppe vergütet werden. Um diese Differenz auszugleichen, sieht die Vorlage vor, die Zahlung einer Zulage nach § 45 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) zu ermöglichen. Hierzu soll im Stellenplan eine Stelle der Besoldungsgruppe A 15 so ausgestattet werden, dass die Zahlung der Zulage rechtlich möglich ist, während gleichzeitig vermerkt wird, dass die Stelle faktisch mit einer Kraft der Besoldungsgruppe A 13 des gehobenen Dienstes besetzt ist.
Der vorgeschlagene Beschluss für den Rat sieht vor, im Stellenplan der Beamten des Kernhaushaltes im Bereich des höheren Dienstes eine der Stellen mit einer Zulage nach § 45 Abs. 1 BBesG auszuweisen. Die Vorlage war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 28. Juni 2012 sowie im Rat am 4. Juli 2012 vorgesehen.
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- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 15Einstellung von Auszubildenden imJahr 2013Zur Vorlage · 2012/0127 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung der Ausbildungsstellen für das Jahr 2013 in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Die Verwaltung schlägt vor, für das Einstellungsjahr 2013 insgesamt vier Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Der Plan sieht die Besetzung eines Ausbildungsplatzes im gehobenen nichttechnischen Dienst sowie eines Platzes für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten vor. Darüber hinaus soll ein Ausbildungsplatz für eine Fachkraft für Abwassertechnik angeboten werden, wobei die Besetzung dieser Stelle in der Vergangenheit aufgrund fehlender geeigneter Bewerber nicht möglich war. Ein weiterer Ausbildungsplatz ist für den Beruf des Gärtners bzw. der Gärtnerin im Garten- und Landschaftsbau vorgesehen. Die Ausbildung in diesem Bereich soll in Kooperation mit einem örtlichen Betrieb erfolgen, um die Vermittlung aller erforderlichen Ausbildungsinhalte zu gewährleisten. Zusätzlich wird jährlich eine Praktikantenstelle für eine Erzieherin im Anerkennungsjahr bereitgestellt.
Die jährlichen Kosten für die Vergütung der vier geplanten Ausbildungsstellen werden auf etwa 48.000 Euro geschätzt. Die entsprechenden Mittel sollen in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2013 aufgenommen werden. Der Rat wird gebeten, die Bereitstellung der vier genannten Ausbildungsplätze für das Jahr 2013 zu beschließen.
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- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 16Bestellung einer Tariflich Beschäftigten zur RechnungsprüferinZur Vorlage · 2012/0134 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 mit der Nummer 2012/0134 befasst sich mit der Bestellung einer tariflich Beschäftigten zur Rechnungsprüferin der Stadt Hamminkeln.
Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurde zum 15. Mai 2012 eine Person für eine 0,5-Stelle im Bereich der technischen Prüfung eingestellt. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die entsprechende Person gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung, konkret nach § 41 Abs. 1q GO in Verbindung mit § 104 Abs. 2 GO, offiziell als Prüferin der örtlichen Rechnungsprüfung bestellt. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht eine sofortige Bestellung der tariflich Beschäftigten vor. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates am 4. Juli 2012 zur Beratung vorbereitet.
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- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 17Aufbau eines Ziel- und Kennzahlensystems für die Stadt Hamminkeln hier: Erstellung eines LeitbildesZur Vorlage · 2012/0128 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 befasst sich mit dem Aufbau eines Ziel- und Kennzahlensystems für die Stadt Hamminkeln. Ausgangspunkt ist die in der Ratssitzung vom 3. Mai 2012 einberufene Arbeitsgruppe, die zur Messung der Zielerreichung im Haushalt zuständig ist.
Die Verwaltung schlägt vor, die Produktziele und -kennzahlen in ein gesamtstädtisches System einzubetten. Dabei soll ein Top-down-Verfahren angewandt werden, welches mit der Erstellung eines städtischen Leitbildes beginnt. Aus diesem Leitbild sollen als Zukunftswunschszenario die Produktbereichsziele sowie die darauf aufbauenden Produktziele und Kennzahlen abgeleitet werden. Die Zielformulierungen sollen dabei von Ebene zu Ebene an Detailtiefe gewinnen, wobei auf Produktebene auch kurzfristige Maßnahmen zur langfristigen Umsetzung der Leitbildideen definiert werden sollen.
Die Arbeitsgruppe befürwortet diesen Ansatz, empfiehlt jedoch eine Beschlussfassung durch den Rat, um die politische Verankerung des Systems sicherzustellen. Bei einer Zustimmung ist nach den Sommerferien eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant, um den Entwurf des Leitbildes vorzustellen. Bürgerinnen und Bürger sollen über einen Zeitraum von etwa vier Wochen die Möglichkeit erhalten, Anregungen einzureichen, um ein Meinungsbild zur Stadtentwicklung zu generieren. Nach der Überarbeitung des Entwurfs auf Basis der Rückmeldungen soll die inhaltliche Beschlussfassung durch den Rat erfolgen. Ziel ist es, die Zieldiskussion in die Haushaltsberatung 2013 zu integrieren, um eine zielgerichtete Mittelveranschlagung zu ermöglichen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 18Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 19Mitteilungen und Anfragen