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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet an der Issel", vereinfachtes Verfahren hier: Aufstellungsbeschluss

2012/0104 04.07.2012 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbegebiet an der Issel“. Ziel der Änderung ist der Aufstellungsbeschluss für ein vereinfachtes Verfahren.

Der ursprüngliche Bebauungsplan ist seit 1967 rechtsverbindlich und dient als Grundlage für das Gewerbegebiet, welches durch die Stichstraße „Horst“ an die L 602 angebunden ist. Da der endgültige Ausbau dieser Erschließungsstraße nun realisiert werden soll, wurde eine entsprechende Ausbauplanung erstellt. Diese Planung orientiert sich an den aktuellen Eigentumsgrenzen der Stadt, was jedoch zu Abweichungen von der im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche führt, insbesondere im Bereich des Wendehammers.

Da für den Straßenausbau Erschließungsbeiträge erhoben werden sollen, muss die im Bebauungsplan festgesetzte Verkehrsfläche mit der tatsächlich auszubauenden Fläche übereinstimmen. Die inhaltliche Änderung beschränkt sich daher auf die Festsetzung der gesamten bestehenden Straßenfläche als öffentliche Verkehrsfläche.

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Im Falle einer Beschlussfassung durch den Rat wird die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens durchzuführen.

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