Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Antrag BOB bezüglich Ortsumgehung BrünenZur Vorlage · 2012/0102 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative BOB Ortsumgehung Brünen hat einen Antrag gestellt, der den Bau einer ortsnahen Trasse als Zwischenlösung vorsieht. Diese soll die L 480 durch eine Verlegung zwischen der Pollschen Heide und dem Alten Rheder Weg führen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt Hamminkeln die Ortsumgehung bereits für die nächste Überarbeitung des Bedarfsplans beim Land angemeldet hat, die Erfolgsaussichten für eine Aufnahme jedoch seit der Neupriorisierung der Straßenbaumaßnahmen durch die Landesregierung nicht gestiegen sind.
Ein wesentlicher Aspekt der Vorlage ist die Verknüpfung der Ortsumgehung mit dem geplanten Autobahnanschluss A 3 / B 70. Die Stadt Wesel hat Interesse an dieser Anschlussstelle bekundet, um das regionale Verkehrsnetz zu entlasten. Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln befürchtet jedoch, dass ohne eine Ortsumgehung die Verkehrsströme durch den Ortsteil Brünen zunehmen könnten. Daher wird eine sogenannte Junktim-Lösung angestrebt, bei der die Errichtung der Anschlussstelle an die Verwirklichung der Ortsumgehung gekoppelt wird.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll die Verwaltung beauftragen, in Abstimmungsgesprächen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zu klären, ob eine Änderung des Antrags auf die ortsnahe Trasse die Chancen auf eine Aufnahme in den Bedarfsplan verbessert. Zudem soll geprüft werden, ob der Landesbetrieb die vorgeschlagene Junktim-Lösung mitträgt und eine verbindliche Kopplung von Autobahnanschlussstelle und Ortsumgehung zusichern kann.
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Beratungsfolge
- 20.06.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 2Sachstand BetuweZur Vorlage · 2012/0099 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand zum Ausbau der Bahnstrecke Betuwe. Für den Planfeststellungsabschnitt 2.3 im Bereich Hamminkeln hat die Deutsche Bahn AG die notwendigen Unterlagen dem Eisenbahnbundesamt zugeleitet. Eine öffentliche Auslegung der Unterlagen wird voraussichtlich erst nach den Sommerferien erfolgen. Die DB-Projektbau GmbH hat bereits die betroffenen Grundstückseigentümer über den zu erwartenden Flächenbedarf informiert.
Die vorliegenden Planungen der Bahn sehen vor, die Trasse zu konkretisieren, wobei städtische Belange, insbesondere für die Ortslage Mehrhoog, nach Einschätzung der Verwaltung unberücksichtigt bleiben. So entfallen geplante Lärmschutzmaßnahmen und die geplante Troglage. Zudem ergeben sich Änderungen bei der Verkehrsführung, etwa durch die geplante Anbindung eines Bahnseitenweges am Dorfplatz und den Wegfall einer Fuß- und Radwegunterführung an der Bahnhofstraße.
Im Rahmen des EU-Projektes Code 24 wurden alternative Planungsvorschläge geprüft. Variante 1, eine Straßenunterführung, wird von der Verwaltung sowie dem zuständigen Straßenbau-Lastträger als in der Praxis nicht durchführbar eingestuft. Bei Variante 2, einer Halbtroglage, wird derzeit durch ein Gutachten des TÜV Essen die Auswirkung auf die Schallausbreitung untersucht.
Eine Wanderausstellung zur Information über den Ausbau ist vom 18. Juni bis zum 31. August 2012 im Rathaus vorgesehen. Die Verwaltung und der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung regen an, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger an den Informationsveranstaltungen der Deutschen Bahn teilnehmen und ihre Belange im Planfeststellungsverfahren geltend machen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 3Ausweisung von Flächen von Massentierhaltung hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im HFA vom 26.04.2012Zur Vorlage · 2012/0098 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0098 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 26. April 2012. Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung ist die Frage der Ausweisung von Flächen für Massentierhaltung in Hamminkeln.
Die Verwaltung führt aus, dass die Gemeinde planerisch nur dann wirksamen Einfluss auf die Ansiedlung von Mastbetrieben nehmen kann, wenn durch eine sogenannte Positivplanung im Flächennutzungsplan geeignete Bereiche ausgewiesen werden. Ohne eine solche Planung besteht für die Gemeinde kaum Steuerungsmöglichkeiten, da die Betriebe nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB im Außenbereich als gewerbliche Betriebe zu beurteilen sind. Eine Negativplanung, also eine Sperrung des gesamten Gemeindegebiets, ist rechtlich nicht zulässig.
Eine umfassende Untersuchung zur Ermittlung geeigneter Flächen würde einen hohen Aufwand erfordern, da betriebsbezogene Recherchen sowie Gutachten zu Geruch, Staub und Lärm notwendig wären. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund laufender konzeptioneller Untersuchungen derzeit keine Kapazitäten für eine solche Untersuchung vorhanden sind und externe Fachunterstützung erforderlich wäre. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, im Rahmen einer Gesamtuntersuchung geeignete Flächen für die Ansiedlung von Betrieben der Massentierhaltung zu ermitteln.
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Beratungsfolge
- 20.06.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 43. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet an der Issel", vereinfachtes Verfahren hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2012/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbegebiet an der Issel“. Ziel der Änderung ist der Aufstellungsbeschluss für ein vereinfachtes Verfahren.
Der ursprüngliche Bebauungsplan ist seit 1967 rechtsverbindlich und dient als Grundlage für das Gewerbegebiet, welches durch die Stichstraße „Horst“ an die L 602 angebunden ist. Da der endgültige Ausbau dieser Erschließungsstraße nun realisiert werden soll, wurde eine entsprechende Ausbauplanung erstellt. Diese Planung orientiert sich an den aktuellen Eigentumsgrenzen der Stadt, was jedoch zu Abweichungen von der im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche führt, insbesondere im Bereich des Wendehammers.
Da für den Straßenausbau Erschließungsbeiträge erhoben werden sollen, muss die im Bebauungsplan festgesetzte Verkehrsfläche mit der tatsächlich auszubauenden Fläche übereinstimmen. Die inhaltliche Änderung beschränkt sich daher auf die Festsetzung der gesamten bestehenden Straßenfläche als öffentliche Verkehrsfläche.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Im Falle einer Beschlussfassung durch den Rat wird die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 20.06.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 5Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Standort der Gaststätte ArpingZur Vorlage · 2012/0105 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2012/0105 wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Standort der Gaststätte Arping in Dingden beantraget. Der Antrag umfasst die Fläche im Eckbereich der Neustraße und Bocholter Straße. Das geplante Vorhaben sieht den Abriss des bestehenden Gebäudebestands und die Errichtung eines Wohngebäudes mit neun barrierefreien Wohnungen in ein- bis dreigeschossiger Bauweise vor. Die Planung sieht Flachdächer mit Terrassenflächen sowie eine Erweiterung der überbaubaren Flächen vor, die über den aktuellen Bestand hinausgeht.
Da der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1965 andere Festlegungen zur Geschossigkeit, Dachneigung und Bauweise vorsieht, sind planungsrechtliche Änderungen erforderlich. Dies umfasst unter anderem die Änderung der offenen Bauweise in eine besondere Bauweise sowie die Anpassung der Abstandsflächen. Die Verwaltung bewertet die städtebaulichen Änderungen als grundsätzlich vertretbar, da das Vorhaben in die gewachsene Struktur des Ortskerns passt. Im weiteren Verfahren ist jedoch die Sicherstellung der Sichtverhältnisse an der angrenzenden Bushaltestelle und dem Fahrradweg zu berücksichtigen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9 „Haus Arping“ zu fassen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine Bürgerversammlung durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 6Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses in Hamminkeln, Diersfordter StraßeZur Vorlage · 2012/0106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Diersfordter Straße in Hamminkeln. Der Grundstückseigentümer beabsichtigt, das Baugrundstück Neuhardenbergstraße 2 mit einem Gebäude zu bebauen, das sechs Wohneinheiten umfasst. Das Grundstück befindet sich östlich des Kindergartens Arche Noah.
Das Bauvorhaben weist Abweichungen von den Festsetzungen der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ auf. Geplant ist ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen sowie einem Staffelgeschoss mit einem flach geneigten Pultdach. Durch diese Dachform ergibt sich eine straßenseitige Gebäudehöhe von etwa 8,60 Metern und eine gartenseitige Höhe von circa 9,20 Metern. Zudem ist eine Verschiebung des Baukörpers um zwei Meter in Richtung des Kindergartens vorgesehen, um die erforderlichen sechs Stellplätze auf der straßenseitigen Grundstücksfläche unterzubringen. Durch diese Verschiebung werden die derzeit festgesetzten Baugrenzen nicht eingehalten.
Die Verwaltung beabsichtigt, das Vorhaben im Wege einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zu genehmigen. Die Verwaltung begründet dies damit, dass die Intention der Bebauungsplanänderung gewahrt bleibt und die städtebauliche Befreiung vertretbar sei, da die nachbarlichen Interessen durch die Verschiebung gewahrt bleiben und keine Erhöhung der baulichen Ausnutzbarkeit erfolgt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll die beabsichtigte Vorgehensweise der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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- 20.06.2012 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (14. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen