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Beschlussvorlage

Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Standort der Gaststätte Arping

2012/0105 20.06.2012 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2012/0105 wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Standort der Gaststätte Arping in Dingden beantraget. Der Antrag umfasst die Fläche im Eckbereich der Neustraße und Bocholter Straße. Das geplante Vorhaben sieht den Abriss des bestehenden Gebäudebestands und die Errichtung eines Wohngebäudes mit neun barrierefreien Wohnungen in ein- bis dreigeschossiger Bauweise vor. Die Planung sieht Flachdächer mit Terrassenflächen sowie eine Erweiterung der überbaubaren Flächen vor, die über den aktuellen Bestand hinausgeht.

Da der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1965 andere Festlegungen zur Geschossigkeit, Dachneigung und Bauweise vorsieht, sind planungsrechtliche Änderungen erforderlich. Dies umfasst unter anderem die Änderung der offenen Bauweise in eine besondere Bauweise sowie die Anpassung der Abstandsflächen. Die Verwaltung bewertet die städtebaulichen Änderungen als grundsätzlich vertretbar, da das Vorhaben in die gewachsene Struktur des Ortskerns passt. Im weiteren Verfahren ist jedoch die Sicherstellung der Sichtverhältnisse an der angrenzenden Bushaltestelle und dem Fahrradweg zu berücksichtigen.

Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9 „Haus Arping“ zu fassen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine Bürgerversammlung durchzuführen.

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