1. Änderung der Vergabeordnung für die Stadt Hamminkeln vom 18.12.2006
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht eine Änderung der Vergabeordnung der Stadt Hamminkeln vom 18. Dezember 2006 vor. Im Zentrum der Anpassung steht die Anhebung der Wertgrenze für die Vorlage von Vergaben beim Rechnungsprüfungsamt vor der Auftragserteilung. Bisher müssen Vergaben, deren Brutto-Auftragswert 2.500 Euro übersteigt, der Rechnungsprüfung vorgelegt werden. Es wird vorgeschlagen, diesen Schwellenwert auf 5.000 Euro zu erhöhen. Ziel dieser Änderung ist es, zeitliche Verzögerungen im Vergabeprozess zu vermeiden und den Schwellenwert mit der Beteiligungspflicht der Zentralen Vergabestelle zu vereinheitlichen. Laut statistischen Daten der Rechnungsprüfung machen Vergaben in der Spanne zwischen 2.500 und 5.000 Euro mengenmäßig 36 Prozent der Vorgänge aus, während sie wertmäßig lediglich 4 Prozent ausmachen.
Die Änderung umfasst zudem die Streichung einer Regelung in § 2 Absatz 1, wonach Lieferungen und Leistungen, die dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen, nicht Gegenstand der Vergabeordnung für Leistungen (VOL) sein sollten. Diese bisherige Regelung wird im Hinblick auf vergabe- und haushaltsrechtliche Grundsätze wie die Transparenz und das Diskriminierungsverbot überarbeitet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Pflicht zur Preisüberprüfung sowie die Dokumentationspflicht der Vergabeentscheidungen bei Aufträgen über 500 Euro durch die Anhebung des Schwellenwertes unberührt bleiben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagene Neufassung der Paragraphen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012kein Ergebnis hinterlegt
- 28.06.2012kein Ergebnis hinterlegt