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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Prokjekt "followup" der Derik-Baegert-Gesellschaft - städtischer ZuschussZur Vorlage · 2012/0130 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der finanziellen Unterstützung des Projekts „followup“ der Derik-Baegert-Gesellschaft. Da das Euregio-Projekt „smax“, welches zu 50 Prozent durch Mittel der Euregio finanziert wurde, im Juli 2012 endet und eine erneute Förderung durch die Euregio erst ab dem Jahr 2016 möglich ist, wurde für das Anschlussprojekt „followup“ ein städtischer Zuschuss beantragt. Das Projekt soll die in den vorangegangenen Euregioprojekten entwickelten Bausteine fortführen und weiterentwickeln.
Die Gesamtkosten für die Projekte von „followup“ belaufen sich auf rund 334.000 Euro. Hierfür wurden Fördermittel bei verschiedenen Institutionen, darunter das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW sowie internationale Stiftungen und Hochschulen, angefragt. Da institutionelle Kosten der Derik-Baegert-Gesellschaft, wie Personal-, Sach- und Betriebskosten, nicht über diese Projektfördermittel abgedeckt werden können, beantragt die Gesellschaft einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 12.500 Euro für die Jahre 2013 bis 2015.
Die Verwaltung befürwortet die Gewährung des Zuschusses und sieht darin eine Möglichkeit, eine Überbrückung bis zum nächsten Euregio-Projekt zu realisieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die grundsätzliche Bereitschaft zur Förderung im beantragten Rahmen erklärt. Die tatsächliche Auszahlung steht jedoch unter dem Vorbehalt der Aufnahme in die Haushaltspläne der Jahre 2013 bis 2015. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Veranschlagung im Entwurf des Haushaltsplanes vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 2Änderung des Kostentarifes der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistun¬gen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2012/0088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln vor. Grundlage für die Neufassung ist die abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung, mit der die Stundensätze für Personal und Fahrzeuge für den Tarif 2012 ermittelt wurden.
Der neue Tarif legt spezifische Sätze für Feuerwehr-Dienstkräfte sowie für verschiedene Fahrzeuggruppen fest, darunter Mannschaftstransportfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge, Tanklöschfahrzeuge, Rüstwagen, Hubrettungsfahrzeuge, Gerätewagen und Kommandofahrzeuge. In diesen Gebühren sind die Kosten für die mitgeführten Geräte enthalten. Zudem wird der Kostenersatz für verbrauchte Löschmittel, Ölbindemittel und sonstige Verbrauchsmaterialien auf Basis der Bezugspreise sowie die Abrechnung von notwendigen Fremdleistungen und Entsorgungskosten für umweltschädigende Stoffe geregelt.
Die Berechnung der Fahrzeugkosten basiert auf den ermittelten Vorhaltekosten und Unterhaltskosten. Dabei werden Abschreibungen auf Basis der bereinigten Beschaffungskosten sowie die Verzinsung des Eigenanteils berücksichtigt. Die Unterhaltskosten, welche Wartung, Reparatur und Kraftstoff umfassen, werden als Mittelwert der Vorjahre ermittelt. Die Vorlage empfiehlt dem Feuerschutzausschuss, dem Haupt- und Finanzausschuss die Verabschiedung des beigefügten Tarifs für das Jahr 2012 zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 24.05.2012 · Feuerschutzausschuss (5. Sitzung)
- 3Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0092 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2012/0092 befasst sich mit der Umsetzung der am 14. April 2011 beschlossenen Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in Hamminkeln. Vor dem geplanten Inkrafttreten wurde eine Prüfung des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses durchgeführt. Im Rahmen dieser Phase wurde die Verwaltung damit beauftragt, Personen mit Nebenwohnsitz anzuschreiben, um eine Ummeldung in einen Erstwohnsitz zu erwirken.
Aus den Ergebnissen dieser Maßnahme geht hervor, dass von 997 angeschriebenen Personen bis Anfang Mai 342 Nebenwohnsitze abgemeldet und 11 in Hauptwohnsitze umgewandelt wurden. Gleichzeitig verzeichnete die Verwaltung 21 Neuanmeldungen von Nebenwohnsitzen sowie 14 Änderungen von Hauptwohnsitzen in Nebenwohnsitze. Die Verwaltung geht davon aus, dass nach Abschluss der Einführungsphase ein jährliches Steueraufkommen zwischen 10.000 und 20.000 Euro erzielt werden kann.
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Unmöglichkeit einer rückwirkenden Einführung eines neuen Steuertatstands schlägt die Verwaltung vor, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung von ursprünglich 1. Januar 2012 auf den 1. Januar 2013 zu verschieben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechende Änderung des Paragrafen 11 der Satzung vorzunehmen und die Satzung im Amtsblatt bekannt zu machen. Als Alternative wird die Aufhebung der bereits beschlossenen Satzung vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 4Errichtung einer Kindertageseinrichtung im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2012/0111 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung im Ortsteil Mehrhoog. Grundlage für das Vorhaben ist die Jugendhilfeplanung des Kreises Wesel für das Planungsjahr 2012/2013, die für die Altersgruppen der Ein- bis Unter-Drei-Jährigen eine Versorgungsquote von 12,9 % und für die Drei- bis Fünf-Jährigen eine Quote von 79 % ausweist. Damit besteht Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Kitaplätze für Kinder ab einem Jahr zum 1. August 2013 sowie das Ausbauziel von 35 % durch Bund und Kreis.
Ein Arbeitskreis hat die Thematik beraten und die Prüfung eines Standorts westlich der Bahnlinie im Bereich des neuen Feuerwehrgerätehauses empfohlen. Da die städtischen Grundstücke in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrgerätehauses nach Prüfung durch die Verwaltung als ungeeignet eingestuft wurden, schlägt die Verwaltung die Realisierung des Projektes auf den Parzellen 1742 bis 1744 vor.
Der Rat wird angefragt, das erforderliche Angebot durch eine neu zu errichtende Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen des Typs I sicherzustellen. Die Errichtung soll auf einem Grundstück westlich der Bahnlinie Emmerich-Oberhausen, vorzugsweise am vorgeschlagenen Standort oder in dessen unmittelbarer Nähe, erfolgen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Vereinbarungen für die Umsetzung des Vorhabens vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 21.06.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 5Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Vorlage ist die Weiterführung des Warmbadetages am Freitag im Hallenbad.
Nach einer vorläufigen Wiedereinführung des Angebots im Februar 2012, die auf einen Bürgerantrag zurückging, verzeichnete die Badeleitung einen Anstieg der Besucherzahlen von zuvor etwa 50 auf durchschnittlich 80 Personen pro Tag. Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch die gleichzeitige Anhebung des Eintrittspreises für diesen Tag von 3,00 € auf 4,00 € die durch den Warmbadetag entstehenden Netto-Mehrkosten von 113,00 € durch die Mehreinnahmen und die höhere Besucherfrequenz weitgehend ausgeglichen werden können.
Um den Warmbadetag dauerhaft im Angebot zu behalten, schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensatzung um die spezifischen Tarife von 4,00 € für Erwachsene und 2,50 € für Jugendliche zu ergänzen. Der Rat wird gebeten, die entsprechende Änderung der Gebührensatzung zu beschließen. Die Vorlage ist für die Beratung im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 21.06.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 6Sportförderrichtlinien der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2012/0113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehenden Sportförderrichtlinien zu erweitern und neu zu fassen. Während die im Jahr 2003 vom Rat beschlossenen Richtlinien primär die Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen regelten, sollen die neuen Richtlinien nun zusätzlich Regelungen für den laufenden Sportbetrieb enthalten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 führt die Bestimmungen für bauliche Investitionen und den laufenden Betrieb in einem Dokument zusammen. Die Regelungen für die Förderung baulicher Maßnahmen bleiben dabei mit geringfügigen redaktionellen Änderungen unverändert.
Die Förderung des laufenden Sportbetriebs ist als Jugendförderung konzipiert. Dabei werden Vereine mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen bevorzugt. Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt so, dass ein entsprechender Jugendanteil an der Gesamtmitgliederstärke rechnerisch erhöht wird, was sich positiv auf die Ermittlung der Fördersumme auswirkt.
Für die laufende Sportförderung im Jahr 2012 sind insgesamt 180.000 Euro im Haushalt vorgesehen. Die Mittel stehen im Produkt 1.100.08.01.01 unter dem Sachkonto für Zuweisungen für laufende Zwecke zur Verfügung. Der Rat wird gebeten, die von der Verwaltung vorgelegte Fassung der Richtlinien zur Sportförderung von Sportvereinen in Hamminkeln zu beschließen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport, des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates im Juni und Juli 2012 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 21.06.2012 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 7Aktueller Sachstand der neuen Stadtbücherei HamminkelnZur Vorlage · 2012/0101 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2012/0101 der Fachdienste 40 informiert über den aktuellen Sachstand der neuen Stadtbücherei Hamminkeln, die am 22. Januar 2012 in den Räumlichkeiten der Realschule eröffnet wurde. Ziel der Einrichtung ist die Bereitstellung einer zentralen Bücherei für die gesamte Stadtbevölkerung.
Die vorliegenden Zahlen zur Ausleietätigkeit zeigen für die neue Stadtbücherei in der Diersfordter Straße einen Anstieg der Ausleihzahlen im Vergleich zu den Vorjahren. Während im Januar 2012 insgesamt 721 Medien ausgeliehen wurden, stiegen die Zahlen in den Folgemonaten Februar bis Mai 2012 auf Werte zwischen 1.343 und 1.999 Ausleihungen an. Im Vergleich dazu lagen die Ausleihzahlen der ehemaligen Standorte in der Rathausstraße und in der Meisenstraße im Jahr 2011 in den entsprechenden Monaten auf einem niedrigeren Niveau.
Im Rahmen des laufenden Betriebs wurde die Ausleihfrist von acht auf elf Stunden verlängert, um die Nutzung am Samstag zu ermöglichen. Die personelle Struktur der Stadtbücherei setzt sich nach dem Ausscheiden von zwei Mitarbeitenden nun aus einer hauptamtlichen Kraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden sowie aus ehrenamtlichen Kräften zusammen. Eine bibliothekarische Fachkraft unterstützt das Team monatlich durch die Durchführung von Schulungen. Bis zum Berichtszeitpunkt wurden insgesamt 281 Bibliotheksausweise ausgestellt.
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Beratungsfolge
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 8Einziehung eines Teilstücks des Vöckingswegs in Hamminkeln als öffentliche Wegefläche: Grundstück Gemarkung Hamminkeln Flur 28 Flurstück 132Zur Vorlage · 2012/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, ein Teilstück des Vöckingswegs als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen. Konkret handelt es sich um das Grundstück in der Gemarkung Hamminkeln, Flur 28, Flurstück 132, welches eine Fläche von 1.767 Quadratmetern umfasst.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits in der Sitzung vom 14. Dezember 2011 beschlossen, ein Wegeeinziehungsverfahren für den Abschnitt des Vöckingswegs zwischen der B 473 (Isselburger Straße) und dem Beerenhuk einzuleiten. Dieser Bereich, der zuvor als Radweg genutzt wurde, ist durch die fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“ planungsrechtlich nicht mehr als Verkehrsfläche, sondern als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Das Grundstück wird nach Angaben der Fachdienste 61 mittlerweile gewerblich genutzt und ist für verkehrliche Zwecke nicht mehr erforderlich.
Die Absicht zur Einziehung wurde am 27. Februar 2012 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hamminkeln veröffentlicht. Während der darauf folgenden Auslegungsfrist, die bis zum 27. Mai 2012 dauerte, wurden keine Einwendungen gegen das Vorhaben eingereicht. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat nun, das Grundstück gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen mit sofortiger Wirkung einzuziehen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 91. Änderung der Vergabeordnung für die Stadt Hamminkeln vom 18.12.2006Zur Vorlage · 2012/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht eine Änderung der Vergabeordnung der Stadt Hamminkeln vom 18. Dezember 2006 vor. Im Zentrum der Anpassung steht die Anhebung der Wertgrenze für die Vorlage von Vergaben beim Rechnungsprüfungsamt vor der Auftragserteilung. Bisher müssen Vergaben, deren Brutto-Auftragswert 2.500 Euro übersteigt, der Rechnungsprüfung vorgelegt werden. Es wird vorgeschlagen, diesen Schwellenwert auf 5.000 Euro zu erhöhen. Ziel dieser Änderung ist es, zeitliche Verzögerungen im Vergabeprozess zu vermeiden und den Schwellenwert mit der Beteiligungspflicht der Zentralen Vergabestelle zu vereinheitlichen. Laut statistischen Daten der Rechnungsprüfung machen Vergaben in der Spanne zwischen 2.500 und 5.000 Euro mengenmäßig 36 Prozent der Vorgänge aus, während sie wertmäßig lediglich 4 Prozent ausmachen.
Die Änderung umfasst zudem die Streichung einer Regelung in § 2 Absatz 1, wonach Lieferungen und Leistungen, die dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen, nicht Gegenstand der Vergabeordnung für Leistungen (VOL) sein sollten. Diese bisherige Regelung wird im Hinblick auf vergabe- und haushaltsrechtliche Grundsätze wie die Transparenz und das Diskriminierungsverbot überarbeitet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Pflicht zur Preisüberprüfung sowie die Dokumentationspflicht der Vergabeentscheidungen bei Aufträgen über 500 Euro durch die Anhebung des Schwellenwertes unberührt bleiben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagene Neufassung der Paragraphen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 10Einstellung von Auszubildenden imJahr 2013Zur Vorlage · 2012/0127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung der Ausbildungsstellen für das Jahr 2013 in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Die Verwaltung schlägt vor, für das Einstellungsjahr 2013 insgesamt vier Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Der Plan sieht die Besetzung eines Ausbildungsplatzes im gehobenen nichttechnischen Dienst sowie eines Platzes für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten vor. Darüber hinaus soll ein Ausbildungsplatz für eine Fachkraft für Abwassertechnik angeboten werden, wobei die Besetzung dieser Stelle in der Vergangenheit aufgrund fehlender geeigneter Bewerber nicht möglich war. Ein weiterer Ausbildungsplatz ist für den Beruf des Gärtners bzw. der Gärtnerin im Garten- und Landschaftsbau vorgesehen. Die Ausbildung in diesem Bereich soll in Kooperation mit einem örtlichen Betrieb erfolgen, um die Vermittlung aller erforderlichen Ausbildungsinhalte zu gewährleisten. Zusätzlich wird jährlich eine Praktikantenstelle für eine Erzieherin im Anerkennungsjahr bereitgestellt.
Die jährlichen Kosten für die Vergütung der vier geplanten Ausbildungsstellen werden auf etwa 48.000 Euro geschätzt. Die entsprechenden Mittel sollen in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2013 aufgenommen werden. Der Rat wird gebeten, die Bereitstellung der vier genannten Ausbildungsplätze für das Jahr 2013 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 11Änderung des Stellenplans 2012Zur Vorlage · 2012/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 mit der Nummer 2012/0124 befasst sich mit einer geplanten Änderung des Stellenplans für das Jahr 2012. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Besoldung für die Leitung des Vorstandsbereichs III.
Im aktuellen Stellenplan ist die Position des Leiters des Vorstandsbereichs III in der Besoldungsgruppe A 15 ausgewiesen. Aufgrund laufbahnrechtlicher Gegebenheiten kann die derzeitige Besetzung der Stelle jedoch nicht gemäß dieser vorgesehenen Besoldungsgruppe vergütet werden. Um diese Differenz auszugleichen, sieht die Vorlage vor, die Zahlung einer Zulage nach § 45 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) zu ermöglichen. Hierzu soll im Stellenplan eine Stelle der Besoldungsgruppe A 15 so ausgestattet werden, dass die Zahlung der Zulage rechtlich möglich ist, während gleichzeitig vermerkt wird, dass die Stelle faktisch mit einer Kraft der Besoldungsgruppe A 13 des gehobenen Dienstes besetzt ist.
Der vorgeschlagene Beschluss für den Rat sieht vor, im Stellenplan der Beamten des Kernhaushaltes im Bereich des höheren Dienstes eine der Stellen mit einer Zulage nach § 45 Abs. 1 BBesG auszuweisen. Die Vorlage war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 28. Juni 2012 sowie im Rat am 4. Juli 2012 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2012 · Rat (18. Sitzung)
- 28.06.2012 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen